dpa vs. ddp: Kartellamt winkt AP-Übernahme durch
Jul 20th, 2010 | By Stefan Hartmann | Category: NEWSMan kann es nur als Schlappe für die dpa bezeichnen. Im juristischen Kampf der beiden Nachrichtenagenturen ddp und dpa hatte sich die Deutsche Presseagentur Unterstützung von Seiten des Bundeskartellamtes erhofft. Vergeblich. Die dpa hatte zwar Erfolg mit ihrem Antrag beim Kartellamt, die Behörde solle die Übernahme des deutschen Dienstes der Associated Press (AP) kartellrechtlich prüfen. Denn nach Auffassung der dpa-Anwälte hätte der Hauptkonkurrent ddp die Akquisition der AP Deutschland bei der Behörde anmelden müssen.
Das Kartellamt prüfte und erklärte, die Bewertung habe ergeben, dass die AP-Übernahme nicht anmeldungspflichtig gewesen sei. Interessanterweise wurden die Umsätze der Fotoarchive bei der Prüfung bewertet, nicht etwa die Textproduktion oder die aktuell laufende Bildproduktion.
In seinem Statement kommt das Bundeskartellamt zu dem Urteil, dass der Gesamtumsatz der ddp plus der AP zu gering sei, um das Gefüge der deutschen Nachrichtenagenturen in inakzeptabler Weise zu stören. Das Prüfungsverfahren des Amtes wurde gestoppt, es gibt keinerlei Auflagen für den Deutschen Depeschendienst.
Entsprechend steht der angekündigten Zusammenlegung der AP-Deutschland mit den übrigen Diensten der ddp zur neuen Nachrichtenagentur dapd nichts mehr im Weg. Die Berliner können ihre Expansionspläne also weiterverfolgen und unter dem Label “dapd-Nachrichtenagentur” einen fusionierten Basisdienst aus ddp und AP anbieten. Dieser wird Auslandsmaterial der AP – also vom internationalen AP-Mutterhaus übernommene Meldungen – mit den Deutschlanddiensten der ddp kombinieren und dem Gedanken einer Vollsortimentsagentur schon relativ nahe kommen.
Noch liegt das große Manko des Deutschen Depeschendienstes auf dem natürlich enorm wichtigen Segment der Sportberichterstattung. Blenden wir dieses Defizit für einen Moment aus, so wäre zuzugestehen, dass die beiden Eigner der ddp, Dr. Martin Vorderwülbecke und Dr. Peter Löw, ihrer erklärten Absicht, zum ersten Mal auf dem deutschen Nachrichtenmarkt eine ernstzunehmende Alternative zum Marktführer dpa zu installieren, zumindest einen großen Schritt näher gekommen sind.
Um der Chronistenpflicht zu genügen, sei angefügt: Das Kartellamtsverfahren ist ja nicht das einzige Schlachtfeld, auf dem sich die beiden größten deutschen Nachrichtenagenturen befehden: Offen sind weiterhin eine Unterlassungsklage der dpa vor dem Berliner Landgericht und ein Streitfall vor dem Landgericht Frankfurt, bei dem ddp von der dpa aufgrund vermeintlich wettbewerbswidriger Vertragsbedingungen Schadenersatz fordert.
