Unfreiwillige Darstellerin war eine Polizistin im Musikvideo des Konzertes einer Rockband. Sie war dort im Einsatz, weil Demonstrationen gegen das Konzert erwartet wurden. Im Video ist sie zwei Sekunden lang in Großaufnahmen und Zeitlupe zu sehen. Das auf YouTube veröffentlichte Video wurde über 150.000 Mal aufgerufen.
Die Polizistin klagte vor dem Landgericht Darmstadt. Sie wollte nicht mit der Rockband in Verbindung gebracht werden, die dem sogenannten „Rechtsrock“ zugeordnet werde. Die Band gab eine Unterlassungserklärung ab und veranlasste, dass das Bild der Polizistin auf YouTube verpixelt wurde.
Die Polizeibeamtin verlangte die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten von 1.171,67 € und 5.000 € Geldentschädigung.
Das Gericht gab ihr in beiden Punkten Recht. Ihr stünde auch als Polizistin im Einsatz das recht am eigenen Bild zu. Abbildungen ihrer Person dürften nur mit ihrer Einwilligung verbreitet werden. Etwas anderes gelte nur, wenn eine der Ausnahmen des § 23 Abs. 1 KUG… [weiterlesen]
Die Polizistin klagte vor dem Landgericht Darmstadt. Sie wollte nicht mit der Rockband in Verbindung gebracht werden, die dem sogenannten „Rechtsrock“ zugeordnet werde. Die Band gab eine Unterlassungserklärung ab und veranlasste, dass das Bild der Polizistin auf YouTube verpixelt wurde.
Die Polizeibeamtin verlangte die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten von 1.171,67 € und 5.000 € Geldentschädigung.
Das Gericht gab ihr in beiden Punkten Recht. Ihr stünde auch als Polizistin im Einsatz das recht am eigenen Bild zu. Abbildungen ihrer Person dürften nur mit ihrer Einwilligung verbreitet werden. Etwas anderes gelte nur, wenn eine der Ausnahmen des § 23 Abs. 1 KUG… [weiterlesen]