Nach einem Autounfall glaubte das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Unfallgeschädigten nicht, dass er den Verursacher vor dem Unfall nicht gekannt hatte – obwohl er eine Bekanntschaft mit diesem abgestritten hatte. Er hatte vor dem Unfall bei Facebook ein Bild gepostet, auf dem der ihm angeblich nicht bekannte Mann zusammen mit dem später beschädigten Auto zu sehen war.
Weitere Indizien für eine Unfallmanipulation sah das Gericht in der Beschädigung eines hochpreisigen Fahrzeugs, die fiktive Schadensabrechnung und die Präsentation einer klaren Haftungslage bei gleichzeitigen vagen Angaben zum Unfallhergang.
Im Februar 2015 kam es in einer Nacht auf einer Autobahnzufahrt zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Porsche Panamera und einem VW Golf. Der Unfallverursacher gab an, dem Porsche die Vorfahrt genommen zu haben, da er ihn übersehen hätte. Der Porschefahrer verlangte von der Haftpflichtversicherung des Golf-Fahrers Schadensersatz auf Basis einer fiktiven Schadensabrechnung.
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Weitere Indizien für eine Unfallmanipulation sah das Gericht in der Beschädigung eines hochpreisigen Fahrzeugs, die fiktive Schadensabrechnung und die Präsentation einer klaren Haftungslage bei gleichzeitigen vagen Angaben zum Unfallhergang.
Im Februar 2015 kam es in einer Nacht auf einer Autobahnzufahrt zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Porsche Panamera und einem VW Golf. Der Unfallverursacher gab an, dem Porsche die Vorfahrt genommen zu haben, da er ihn übersehen hätte. Der Porschefahrer verlangte von der Haftpflichtversicherung des Golf-Fahrers Schadensersatz auf Basis einer fiktiven Schadensabrechnung.
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