Ein Vater, der ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Bilder seiner Tochter bei Facebook gepostet hatte, wurde dafür vom Amtsgericht Hannover zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt (Az.: 244 Ds 228/19).
Die sorgeberechtigte Großmutter des neun Monate alten Babys hatte dem 23-jährigen Vater erlaubt, sich zusammen mit seinem Kind zu fotografieren, aber ausdrücklich untersagt, die Bilder bei Facebook zu veröffentlichen und damit seinen Facebook-Kontakten Einblick in ihren privaten Wohnraum zu geben. Ihrer Klage vor dem AG Hannover wurde stattgegeben. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]
Die sorgeberechtigte Großmutter des neun Monate alten Babys hatte dem 23-jährigen Vater erlaubt, sich zusammen mit seinem Kind zu fotografieren, aber ausdrücklich untersagt, die Bilder bei Facebook zu veröffentlichen und damit seinen Facebook-Kontakten Einblick in ihren privaten Wohnraum zu geben. Ihrer Klage vor dem AG Hannover wurde stattgegeben. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]