Auch ohne ausdrückliche Zustimmung der am Verfahren beteiligten Personen – Angeklagte, Kläger und Zeugen – kann das Fotografieren im Gerichtssaal erlaubt werden. Die Erlaubnis zu Fotografieren darf nicht von der Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten abhängig gemacht werden.
Im Juni 2018 hatte der Vorsitzende Richter einer Strafkammer des Landgerichts Foto- und Filmaufnahmen vor Beginn des ersten Verhandlungstages abgelehnt. Zwei Männer wurden angeklagt, eine schwere räuberische Erpressung begangen zu haben. Er begründete sein Verbot damit, dass es sich um einen kurzfristigen Termin handele und er nicht die Zeit habe, die Stellungnahmen der Prozessbeteiligten einzuholen. Ein Journalist legte Beschwerde gegen das Fotografierverbot ein.
Das OLG Hamburg gab dem Fotografen Recht (Beschluss vom 12-09.2018 – 1 Ws 71/18). Es sei mit dem Verbot unverhältnismäßig in die Rundfunkfreiheit eingegriffen worden. Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft, Verteidiger hätte eine… [weiterlesen]
Im Juni 2018 hatte der Vorsitzende Richter einer Strafkammer des Landgerichts Foto- und Filmaufnahmen vor Beginn des ersten Verhandlungstages abgelehnt. Zwei Männer wurden angeklagt, eine schwere räuberische Erpressung begangen zu haben. Er begründete sein Verbot damit, dass es sich um einen kurzfristigen Termin handele und er nicht die Zeit habe, die Stellungnahmen der Prozessbeteiligten einzuholen. Ein Journalist legte Beschwerde gegen das Fotografierverbot ein.
Das OLG Hamburg gab dem Fotografen Recht (Beschluss vom 12-09.2018 – 1 Ws 71/18). Es sei mit dem Verbot unverhältnismäßig in die Rundfunkfreiheit eingegriffen worden. Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft, Verteidiger hätte eine… [weiterlesen]