Die Temposünder-Fotos von Messgeräten des Typs Traffistar S350 sind als Beweise für ein Bußgeldverfahren nicht zulässig, urteilten die Verfassungsrichter (Urt. v. 05.07.2019 Az. Lv 7/17). Damit sind die Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken und des Saarländischen Oberlandesgericht in dem Fall aufgehoben.
Ein Fahrer war im September 2017 in Friedrichsthal innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel geblitzt worden und hatte einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro erhalten. Der Anwalt des Fahrers verlangte die Herausgabe der unverschlüsselten Rohmessdaten sowie der gesamten Messserie des Tattages und eine Kopie der Lebensakte des Messgerätes.
Er fand bei der Auswertung heraus, dass die Daten bei diesem Gerätetyp gar nicht gespeichert werden und deshalb dem Mann seine Geschwindigkeitsübertretung im Nachhinein nicht mehr nachweisbar ist.
Ein Sachverständiger bestätigte, die Weg-Zeit-Rechnung des Gerätes sei nicht nachvollziehbar. Das Gerät Traffistar S350 erfasst mittels… [weiterlesen]
Ein Fahrer war im September 2017 in Friedrichsthal innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel geblitzt worden und hatte einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro erhalten. Der Anwalt des Fahrers verlangte die Herausgabe der unverschlüsselten Rohmessdaten sowie der gesamten Messserie des Tattages und eine Kopie der Lebensakte des Messgerätes.
Er fand bei der Auswertung heraus, dass die Daten bei diesem Gerätetyp gar nicht gespeichert werden und deshalb dem Mann seine Geschwindigkeitsübertretung im Nachhinein nicht mehr nachweisbar ist.
Ein Sachverständiger bestätigte, die Weg-Zeit-Rechnung des Gerätes sei nicht nachvollziehbar. Das Gerät Traffistar S350 erfasst mittels… [weiterlesen]