Der Schweizer Presserat wies die Beschwerde eines Lesers gegen Blick.ch vollumfänglich ab – die Familienfotos eines tödlich verunglückten Zehnjährigen durften mit Einwilligung seiner Eltern veröffentlicht werden. Der Junge war im Dezember 2018 von einem LKW überrollt worden und dabei zu Tode gekommen. Die Beschwerde richtetes sich gegen eine Homestory, in der der Name des Jungen ungekürzt genannt wurde und unverpixelte Fotos des Kindes, seiner Eltern und seines Bruders gezeigt wurden.
Da die Eltern explizit den Wunsch geäußert hatten, den Namen und die Bilder nicht zu anonymisieren, urteilte der Presserat, die Privatsphäre des Jungen sei durch die Homestory nicht verletzt worden.
Über die schlechte Bewertung eines Zahnarztes, der von seiner auszubildenden Assistentin auf Google kritisiert und negativ bewertet worden war, berichtete "Blick" mit einem Foto der Assistentin und einem verpixelten Bild des Arztes. Sie titelte: „Dentalassistentin Sadia H. (20) kritisiert ihren Ex-Chef… [weiterlesen]
Da die Eltern explizit den Wunsch geäußert hatten, den Namen und die Bilder nicht zu anonymisieren, urteilte der Presserat, die Privatsphäre des Jungen sei durch die Homestory nicht verletzt worden.
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