Nach dem G20-Gipfel im Juli 2017 veröffentlichte die Bild-Zeitung den Artikel: „Zeugen gesucht! Bitte wenden Sie sich an die Polizei“. Die Unterzeile des illustrierenden Porträtfotos einer Frau lautete: „Der Wochenend-Einklau? Wasser, Süßigkeiten und Kaugummis erbeutet die Frau im pinkfarbenen T-Shirt im geplünderten Drogeriemarkt“. Auf Antrag der Frau wurde der Zeitung durch einstweilige Verfügung untersagt sie „im Zusammenhang mit der Suche nach den G20-Verbrechern durch Bekanntgabe ihres nachfolgend wiedergegebenen Bildnisses (Abdruck vom 10. August 2017 ) erkennbar zu machen“(Beschluss des Landgerichts Frankfurtam Main vom 8.8.2017, bestätigt durch Urteil vom 14.12.2017).
Am 12. Januar 2018 veröffentlichte die Bild-Zeitung einen Artikel mit dem Titel „Bild zeigt die Fotos trotzdem – Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin“ . Abgebildet waren vier Fotos aus der Serie vor dem Drogeriemarkt, darunter auch das Bild, welches bereits Gegenstand des Unterlassungsgebots war.… [weiterlesen]
Am 12. Januar 2018 veröffentlichte die Bild-Zeitung einen Artikel mit dem Titel „Bild zeigt die Fotos trotzdem – Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin“ . Abgebildet waren vier Fotos aus der Serie vor dem Drogeriemarkt, darunter auch das Bild, welches bereits Gegenstand des Unterlassungsgebots war.… [weiterlesen]