Der DFB-Nationalspieler Julian Draxler tauschte im Sommer 2019 auf einer Yacht in Ibiza Zärtlichkeiten mit einer unbekannten Frau aus - nicht seiner langjährigen Freundin. Die Bild-Zeitung informierte ihre Leser darüber, bezeichnete Draxler als „Käptn Knutsch“, zeigte Kussbilder und daneben zum Vergleich auch Bilder der betrogenen Freundin beim Stadionbesuch. Der Fußballspieler klagte vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung und bekam dort vollumfänglich Recht.
In der Revision unterscheidet das Oberlandesgericht Köln zwischen Wortberichterstattung und Bildern. Der Artikel und die Titulierung „Käptn Knutsch“ sind mit dem Urteil des OLG erlaubt, die Bilder der Knutscherei und das Bild seiner Freundin dürfen zur Illustration aber nicht gezeigt werden. (Urteil vom 22.11.2018, Az. 15 U 96/18).
„Nicht alles, wofür sich Menschen aus Langeweile, Neugier und Sensationslust interessieren, rechtfertigt dessen visuelle Darstellung in der breiten Medienöffentlichkeit“. Zwar habe die… [weiterlesen]
In der Revision unterscheidet das Oberlandesgericht Köln zwischen Wortberichterstattung und Bildern. Der Artikel und die Titulierung „Käptn Knutsch“ sind mit dem Urteil des OLG erlaubt, die Bilder der Knutscherei und das Bild seiner Freundin dürfen zur Illustration aber nicht gezeigt werden. (Urteil vom 22.11.2018, Az. 15 U 96/18).
„Nicht alles, wofür sich Menschen aus Langeweile, Neugier und Sensationslust interessieren, rechtfertigt dessen visuelle Darstellung in der breiten Medienöffentlichkeit“. Zwar habe die… [weiterlesen]