Ein sorgeberechtigter Elternteil kann nicht alleine ohne familiengerichtliche Übertragung auf Löschung von Fotos des gemeinsamen Kindes auf Internetseiten klagen. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 24. Mai 2018 entschieden (13 W 10/18).
Die Eltern eines sechsjährigen Mädchens sind geschieden, beide Eltern übten bis auf das Aufenthaltsrecht das Sorgerecht gemeinsam aus. Das Kind lebte mit der Mutter auf dem Bauernhof des neuen Partners. Die Mutter hatte Fotos ihres Kindes auf ihrer für den Bauernhof werbenden Webseite veröffentlicht. Der Kindsvater war damit nicht einverstanden und beantragte für eine beabsichtigte Klage auf Löschung der Fotos Prozesskostenhilfe.
Das Landgericht Oldenburg wies den Antrag des Vaters zurück, der dagegen sofortige Beschwerde einlegte.
Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Landgerichts. Alleine sei der Vater nicht befugt, gegen die Fotoveröffentlichung von Bildern seiner Tochter vorzugehen. Dafür sei entweder gegenseitiges… [weiterlesen]
Die Eltern eines sechsjährigen Mädchens sind geschieden, beide Eltern übten bis auf das Aufenthaltsrecht das Sorgerecht gemeinsam aus. Das Kind lebte mit der Mutter auf dem Bauernhof des neuen Partners. Die Mutter hatte Fotos ihres Kindes auf ihrer für den Bauernhof werbenden Webseite veröffentlicht. Der Kindsvater war damit nicht einverstanden und beantragte für eine beabsichtigte Klage auf Löschung der Fotos Prozesskostenhilfe.
Das Landgericht Oldenburg wies den Antrag des Vaters zurück, der dagegen sofortige Beschwerde einlegte.
Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Landgerichts. Alleine sei der Vater nicht befugt, gegen die Fotoveröffentlichung von Bildern seiner Tochter vorzugehen. Dafür sei entweder gegenseitiges… [weiterlesen]