Die Pop-Sängerin Lena-Meyer-Landrut gewann vor dem BGH einen Rechtsstreit mit der Bild-Zeitung. Die Berichterstattung über Nacktfotos Landruts verletzt ihr Persönlichkeitsrecht und ist nicht zulässig (Urt. V. 40.04.2019, Az. VI ZR 360/18).
Unbekannte hatten offenbar den Laptop des Freundes der Sängerin entwendet und darauf private Aufnahmen entdeckt, auf denen sie nackt war. Von Meyer-Landrut wurde eine „hohe Geldsumme“ gefordert, mit der Drohung, die Bilder sonst zu veröffentlichen. Als die Bilder tatsächlich im Internet frei zu sehen waren, berichtete die Bild darüber. Es würden „pikante Fotos des Popstras verbreitet“. „Zu sehen ist die Sängerin, wie sie nackt oder nur in Unterwäsche posiert“. „Mit ein paar Klicks“ seien die Bilder zu finden. In dem Artikel selbst wurden die Nacktbilder aber nicht gezeigt.
Meyer-Landrut klagte entsprechend gegen die Wortberichterstattung über die Nacktbilder und bekam vor dem Landgericht Berlin Recht. In der Revision wies das Kammergericht ihren… [weiterlesen]
Unbekannte hatten offenbar den Laptop des Freundes der Sängerin entwendet und darauf private Aufnahmen entdeckt, auf denen sie nackt war. Von Meyer-Landrut wurde eine „hohe Geldsumme“ gefordert, mit der Drohung, die Bilder sonst zu veröffentlichen. Als die Bilder tatsächlich im Internet frei zu sehen waren, berichtete die Bild darüber. Es würden „pikante Fotos des Popstras verbreitet“. „Zu sehen ist die Sängerin, wie sie nackt oder nur in Unterwäsche posiert“. „Mit ein paar Klicks“ seien die Bilder zu finden. In dem Artikel selbst wurden die Nacktbilder aber nicht gezeigt.
Meyer-Landrut klagte entsprechend gegen die Wortberichterstattung über die Nacktbilder und bekam vor dem Landgericht Berlin Recht. In der Revision wies das Kammergericht ihren… [weiterlesen]