Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) fordert in einem gemeinsamen Papier mit weiteren Branchenverbänden eine gesetzliche Regelung des doppelten Schadensersatzanspruchs bei Urheberrechtsverletzungen.
Die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts lassen bislang auf sich warten. Der BVPA und sieben weitere Verbände der Bildbranche fordern die zuständigen Ministerien zu einer raschen Umsetzung ihrer Versprechen auf.
In einem gemeinsamen Positionspapier schlagen die Unterzeichner vor, den Geschädigten die doppelte Lizenzgebühr zuzusprechen, um so die illegale Nutzung geistigen Eigentums einzuschränken. Bei Entdeckung von Bildrechtsverletzungen muss bis dato maximal die einfache Lizenzgebühr beglichen werden. Der sorglose Umgang mit Bildern im digitalen Umfeld belegt, dass diese Regelung weder abhält noch abschreckt, die Leistungen anderer zu nutzen, ohne einen rechtskräftigen Lizenzvertrag abzuschließen.
Das Bündnis setzt sich aus… [weiterlesen]
Die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts lassen bislang auf sich warten. Der BVPA und sieben weitere Verbände der Bildbranche fordern die zuständigen Ministerien zu einer raschen Umsetzung ihrer Versprechen auf.
In einem gemeinsamen Positionspapier schlagen die Unterzeichner vor, den Geschädigten die doppelte Lizenzgebühr zuzusprechen, um so die illegale Nutzung geistigen Eigentums einzuschränken. Bei Entdeckung von Bildrechtsverletzungen muss bis dato maximal die einfache Lizenzgebühr beglichen werden. Der sorglose Umgang mit Bildern im digitalen Umfeld belegt, dass diese Regelung weder abhält noch abschreckt, die Leistungen anderer zu nutzen, ohne einen rechtskräftigen Lizenzvertrag abzuschließen.
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