Mit dem Urteil vom 9.2.2017 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei Bildern die zur Illustration von Presseartikeln veröffentlicht werden, das Gewicht des Persönlichkeitsschutzes bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Bildveröffentlichung, erhöht berücksichtigt werden soll, wenn sie im privaten Raum aufgenommen wurden. Abgewogen wird dabei zwischen Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten.
Es ging in dem Verfahren um den Fall eines Prominenten, gegen den ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung geführt wird. In dessen Vorfeld saß er auch in Untersuchungshaft, das Verfahren endete mit einem Freispruch. Zur Illustration eines Presseartikels, wurde ein Bild publiziert, dass den Prominenten wenige Meter vom Eingang der Kanzlei entfernt auf dem Gehweg zeigt.
Gegen diese Bildberichterstattung klagte der Abgebildete auf Unterlassung und bekam Recht. Der beklagte Verlag erhob daraufhin eine Verfassungsbeschwerde. Er sah die… [weiterlesen]
Es ging in dem Verfahren um den Fall eines Prominenten, gegen den ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung geführt wird. In dessen Vorfeld saß er auch in Untersuchungshaft, das Verfahren endete mit einem Freispruch. Zur Illustration eines Presseartikels, wurde ein Bild publiziert, dass den Prominenten wenige Meter vom Eingang der Kanzlei entfernt auf dem Gehweg zeigt.
Gegen diese Bildberichterstattung klagte der Abgebildete auf Unterlassung und bekam Recht. Der beklagte Verlag erhob daraufhin eine Verfassungsbeschwerde. Er sah die… [weiterlesen]