Nachdem Facebook mehrere Bilder der Streetart-Künstlerin Barbara gelöscht hatte, die FAZ, der Spiegel und Heise darüber berichtet hatten und die Empörung im Internet darüber groß war, sind die Bilder nun wieder bei Facebook zu sehen.
Nach dem neuen Netzwerkdurchsuchungsgesetz (BetzDG) oder auch in Fällen sogenannter Störerhaftung haben Plattformbetreiber wie Facebook das Recht, Beiträge zu löschen.
Nach einem Urteil des Landgerichts München I (Urteil v. 25.10.2006, Az. 30 O11973/05) steht allen Betreibern von Internetplattformen, bei denen Dritte Inhalte veröffentlichen können das „virtuelle Hausrecht“ zu.
Zu diesem Hausrecht gehört zum Beispiel die Löschung von Beiträgen oder auch das Recht zur Kündigung des Nutzervertrages ( siehe auch LG München, Urteil vom 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05) gemäß § 314 BGB, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt.
Verstoßen Beiträge gegen gesetzliche Regelungen, dann sind Plattformbetreiber dazu verpflichtet, die Inhalte nachdem sie davon… [weiterlesen]