Die Bilder, die 2015 den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff beim Einkauf im Supermarkt mit seiner Ehefrau zeigen, dürfen publiziert werden. Abgedruckt worden waren sie in den Magazinen „People“ und „Neue Post“. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Veröffentlichung zulässig war. Sie waren nach Gerichtsauffassung dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und duften auch ohne Einwilligung des Betroffenen verbreitet werden. Berechtigte Interessen des Abgebildeten wurden durch den Abdruck nicht verletzt.
In einer Pressemitteilung vom 6. Mai 2015 hatte Wulff bekannt gegeben, dass er und seine Frau wieder zusammen lebten. Im Magazin „People“ erschien am 13. Mai 2015 ein Artikel unter der Überschrift „Liebes-Comeback“, der mit einem Foto Wulffs illustriert war, das ihn und seine Ehefrau am Auto zeigte. Die „Neue Post“ veröffentlichte am 20. Mai 2015 einen Artikel mit dem Titel „Nach der Versöhnung – Christian Wulff – Wer Bettina liebt, der… [weiterlesen]
In einer Pressemitteilung vom 6. Mai 2015 hatte Wulff bekannt gegeben, dass er und seine Frau wieder zusammen lebten. Im Magazin „People“ erschien am 13. Mai 2015 ein Artikel unter der Überschrift „Liebes-Comeback“, der mit einem Foto Wulffs illustriert war, das ihn und seine Ehefrau am Auto zeigte. Die „Neue Post“ veröffentlichte am 20. Mai 2015 einen Artikel mit dem Titel „Nach der Versöhnung – Christian Wulff – Wer Bettina liebt, der… [weiterlesen]