Wenn Suchmaschinen wie Google urheberrechtlich geschützte Bilder in ihren Suchergebnissen anzeigen, dann werden dadurch grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt. So hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 21.09.2017 entschieden (I ZR 11/16).
Die Klägerin bietet auf ihrer Internetseite Fotografien an. Zugang zu auf der Seite eingestellten Fotografien erhalten gegen Entgelt nur registrierte Kunden im passwortgeschützten Bereich.
In verkleinerter Form entdeckte die Klägerin Bilder aus dem eigentlich passwortgeschützten abgeschlossenen Bereich aber in Suchergebnissen der Suchmaschine Google.
Sie behauptete, die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Fotografien erworben zu haben.
Kunden hätten die Bilder aus dem passwortgeschützten Bereich ihrer Seite heruntergeladen und unerlaubt auf anderen frei zugänglichen Internetseiten veröffentlicht. Die Vorschaubilder im Google Suchergebnis stammten von diesen Internetseiten.
Sie klagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und…
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