Von einem unbezahlten, ehrenamtlich engagierten Fotografen waren Bilder des Reiss-Engelhorn-Museums angefertigt worden und in die Mediendatenbank des Internet-Lexikons Wikimedia hochgeladen worden. Dagegen hatte die Stadt Mannheimgeklagt, die das Museum betriebt, das in seinen Räumen das Fotografieren untersagt. Das OLG Stuttgart gab der Klägerin Recht (Urteil v. 22.05.2017 4 U 204/16) und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz LG Stuttgart.
Es wurden nicht nur Gemälde in den Museumsräumen fotografiert, sondern auch Printfotografien aus dem Museumskatalog gescannt. Der Beklagte interpretierte diese Scans nicht als schutzfähige Lichtbilder im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, denn es handele sich lediglich um die Abbildung der Gemälde in möglichst identischer Form, durch die das fotografierte Objekt substituiert werden solle. Das sah das Gericht anders. Obwohl die möglichst exakte Fotografie eines Gemäldes zwar auch eine Vervielfältigung der Malerei sei, sei wegen des vom… [weiterlesen]
Es wurden nicht nur Gemälde in den Museumsräumen fotografiert, sondern auch Printfotografien aus dem Museumskatalog gescannt. Der Beklagte interpretierte diese Scans nicht als schutzfähige Lichtbilder im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, denn es handele sich lediglich um die Abbildung der Gemälde in möglichst identischer Form, durch die das fotografierte Objekt substituiert werden solle. Das sah das Gericht anders. Obwohl die möglichst exakte Fotografie eines Gemäldes zwar auch eine Vervielfältigung der Malerei sei, sei wegen des vom… [weiterlesen]