Die Bunte musste eine Richtigstellung zu Ihren Bericht über eine Begegnung des Sängers Herbert Grönemeyer mit Fotografen am Flughafen Köln/Bonn publizieren. Tatsächlich hatte er einen Fotografen am Nacken fest gehalten als er stand und der sich sodann zu Boden fallen ließ. Berichtet worden war, im Dezember 2014, Grönemeyer hätte einem Fotografen eine Reisetasche an den Kopf geschleudert und den zu Boden, gegangenen Mann mit den Händen gepackt. Dieser Bericht wurde untersagt, die Zahlung von 3.11.85 Euro wurde verhängt (Az. 28 O 225/15).
Dem Heinrich Bauer Verlag und dem Axel Springer Verlag, die ebenfalls über die Begegnung berichtet hatten und dabei auch Fotos gezeigt hatten, wurde die Veröffentlichung der Bildnisse der Fotografen untersagt.
Der Heinrich Bauer Verlag darf nicht verbreiten, der Sänger habe einem der Fotografen den Finger umgebogen, auf dessen Kamera eingeschlagen oder mit einer Laptop-Tasche, in der sich ein Computer befunden habe, zugeschlagen. Untersagt wurde… [weiterlesen]
Dem Heinrich Bauer Verlag und dem Axel Springer Verlag, die ebenfalls über die Begegnung berichtet hatten und dabei auch Fotos gezeigt hatten, wurde die Veröffentlichung der Bildnisse der Fotografen untersagt.
Der Heinrich Bauer Verlag darf nicht verbreiten, der Sänger habe einem der Fotografen den Finger umgebogen, auf dessen Kamera eingeschlagen oder mit einer Laptop-Tasche, in der sich ein Computer befunden habe, zugeschlagen. Untersagt wurde… [weiterlesen]