Am 6. Oktober 2016 soll sie im Hauptzollamt Hamburg steigen, die nächste PICTAnight. Mitveranstalter zusammen mit dem BVPA ist Adobe. Als Thema wird die „Erstellung visueller Mashups und Urheberrechtsfragen“ auf die Seminartafel geschrieben.
Ein „Mashup“ wäre in direkter Wortübersetzung ein „Mischauf“, wer es eleganter sagen wollte, würde es näselnd eine „Collage 2.0“ nennen. Ursprünglich stammt das Wort aus der Welt der Musiker, heute haben die Macher der digitalen Inhalte des Internets für sich entdeckt und übernommen. Gemeint ist ein „Remix“, das neue Arrangieren schon vorgefundener Bilder, Videos und Texten.
Wer sich aus gefundenen Quellen bedient, muss sich fragen, ob das denn überhaupt erlaubt ist. Wird zitiert? Muss vielleicht eine Lizenz erworben werden? Ist ein Inhalt vielleicht gemeinfrei und umsonst zu haben?
Antworten auf diese und noch mehr Fragen weiß der referierende Rechtsanwalt Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Den Vortrag mit kreativem Leben…
[weiterlesen]