Der BVPA veröffentlichte folgende Pressemitteilung: Darin fordert der Verband - es folgt der O-Ton der Meldung - "eine weitere Beteiligung der Bildagenturen an den Ausschüttungen den gesetzlichen Vergütungen. Wegen des Rechtsstreits Martin Vogel ./. VG WORT stellte sich bei den Verwertungsgesellschaften die Frage, ob sie gesetzliche Vergütungsansprüche wie etwa Einnahmen aus der Privatkopie an Verleger, aber auch an Bildagenturen ausschütten dürfen. Die Reprobel-Entscheidung des EuGH erhärten diese Zweifel.
Für die Beteiligung der Verlage und Bildagenturen an den Vergütungen gibt es jedoch gute Gründe. Sie leisten wesentliche Beiträge, dass urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlicht werden, die die Grundlage für die Ausschüttungen erst bilden. Zudem tragen sie erhebliche wirtschaftliche Risiken und sind durch gesetzliche Ausnahme wie etwa die Privatkopie betroffen. Vor allem können die Gremien der Verwertungsgesellschaften eine Beteiligung der Bildagenturen und Verlage… [weiterlesen]
Für die Beteiligung der Verlage und Bildagenturen an den Vergütungen gibt es jedoch gute Gründe. Sie leisten wesentliche Beiträge, dass urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlicht werden, die die Grundlage für die Ausschüttungen erst bilden. Zudem tragen sie erhebliche wirtschaftliche Risiken und sind durch gesetzliche Ausnahme wie etwa die Privatkopie betroffen. Vor allem können die Gremien der Verwertungsgesellschaften eine Beteiligung der Bildagenturen und Verlage… [weiterlesen]