Dass nach dem Teilen eines Artikels eine Abmahnung des Fotografen ins Haus flattert, damit rechnet wohl so schnell keiner. Genau das ist allerdings jetzt einer Facebook-Nutzerin passiert, nachdem sie den „Share“-Button unter einem Bild-Bericht über den Fußballspieler Marco Reus geklickt hatte. So berichtet IT Anwalt Christian Solmecke auf seiner Webseite. Seine Mandantin ist Inhaberin einer Fahrschule und sie teilte einen Artikel, in dem zu lesen ist, dass Reus mit einem gefälschten Führerschein unterwegs war. Auf dem Foto sieht man ihn aus seinem Sportwagen aussteigen.
Weil die Urhebernennung fehlt, verlangt der Fotograf mit der Abmahnung um die 1.000 Euro. Beim Teilen von Inhalten kann ein dazu gehörendes Bild weder verändert, noch entfernt werden, ganz anders als beim Setzen eines Links. Mit dem gutgläubigen Drücken des „Share“-Buttons ist die Tat also schon vollbracht.
Solmecke fürchtet eine Abmahnwelle und fordert, dass Blogbetreiber und Online Medien den Button nur unter… [weiterlesen]
Weil die Urhebernennung fehlt, verlangt der Fotograf mit der Abmahnung um die 1.000 Euro. Beim Teilen von Inhalten kann ein dazu gehörendes Bild weder verändert, noch entfernt werden, ganz anders als beim Setzen eines Links. Mit dem gutgläubigen Drücken des „Share“-Buttons ist die Tat also schon vollbracht.
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