Tierschützer waren im Mai 2012 in einen Bio-Hühnerstall eingebrochen und hatten dort Hühner mit unvollständigem Federkleid neben toten Tieren gefilmt. ARD Exklusiv zeigte die Aufnahmen unter dem Titel „Wie billig kann Bio sein?“ und im Rahmen der Sendung „Fakt“ unter dem Titel „Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten“.
Das Landgericht untersagte die Verbreitung der Filmaufnahmen. Die Berufung des Fernsehsenders hatte keinen Erfolg. Mit der vom Gericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte weiter ihren Antrag auf Abweisung.
Der BGH allerdings hat der Revision stattgegeben und die Klage des Hühnerstall-Betreibers abgewiesen.
Die Verbreitung der Filmaufnahmen verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht noch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Auch wenn die Aufnahmen der toten und federlosen Hühner das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf des Hühnerstall-Bauern beeinträchtigen und die Geheimhaltung der innerbetrieblichen Sphäre verletzt… [weiterlesen]
Das Landgericht untersagte die Verbreitung der Filmaufnahmen. Die Berufung des Fernsehsenders hatte keinen Erfolg. Mit der vom Gericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte weiter ihren Antrag auf Abweisung.
Der BGH allerdings hat der Revision stattgegeben und die Klage des Hühnerstall-Betreibers abgewiesen.
Die Verbreitung der Filmaufnahmen verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht noch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Auch wenn die Aufnahmen der toten und federlosen Hühner das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf des Hühnerstall-Bauern beeinträchtigen und die Geheimhaltung der innerbetrieblichen Sphäre verletzt… [weiterlesen]