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Rechtsanwalt Sebastian Deubelli, Mitglied des DGPh-Sektionsvorstands Kunst, Markt und Recht, wird den Impulsvortrag zum Thema „Praxistipps zur Drittrechteklärung – Fotografieren im Kunstkontext“ halten und auch für Fragen zur Verfügung stehen.

„Fotografien aus Ausstellungen, Ateliers oder dem Kunstbetrieb sind für viele Fotografen ein zentraler Bestandteil ihres Portfolios – und zugleich rechtlich oft komplexer als angenommen. Denn neben dem eigenen Urheberrecht können zahlreiche weitere Rechte betroffen sein: etwa am abgebildeten Kunstwerk, am Ort der Aufnahme oder an dargestellten Personen. Wann dürfen Fotografien von Kunstwerken auf der eigenen Website gezeigt werden? Welche Rechte müssen für eine Weiterlizenzierung an Dritte eingeholt werden? Und welche Rolle spielen dabei Museen, Galerien oder die abgebildeten Künstler selbst?“, so die DGPh. [weiterlesen]
„Fotografien aus Ausstellungen, Ateliers oder dem Kunstbetrieb sind für viele Fotografen ein zentraler Bestandteil ihres Portfolios – und zugleich rechtlich oft komplexer als angenommen. Denn neben dem eigenen Urheberrecht können zahlreiche weitere Rechte betroffen sein: etwa am abgebildeten Kunstwerk, am Ort der Aufnahme oder an dargestellten Personen. Wann dürfen Fotografien von Kunstwerken auf der eigenen Website gezeigt werden? Welche Rechte müssen für eine Weiterlizenzierung an Dritte eingeholt werden? Und welche Rolle spielen dabei Museen, Galerien oder die abgebildeten Künstler selbst?“, so die DGPh. [weiterlesen]