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  • Eine Zahnärztin hatte oberhalb ihres Empfangstresens eine Videokamera installiert. Die aufgenommenen Bilder konnten in Echtzeit auf Monitoren angesehen werden, die sie in den Behandlungszimmern aufgestellt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht betätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Revision der Ärztin ab. Denn: Die Videokamera muss so ausgerichtet werden, dass der den Patienten und sonstigen Besuchern zugängliche Bereich vor dem Empfangstresen, der Flur zwischen Tresen und Eingangstür und das Wartezimmer nicht mehr erfasst werden. (Urteil vom 27.03.2019 – BverwG 6 C 2.18)

    Die Notwendigkeit der Videoüberwachung sei nicht ersichtlich gewesen. Die seit dem 25. Mai 2018 in der EU geltende Datenschutzgrundverordnung finde keine Anwendung auf Anordnungen, die vor diesem Zeitpunkt erlassen worden seien.

    Der Bundesgesetzgeber hatte die Zulässigkeit der Video-Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume vor dem 25. Mai 2018 durch das Bundesdatenschutzgesetz abschließend… [weiterlesen]

  • Dr. Julia Spohr wird ab 2. Januar 2020 die Führung der Deutschen Digitalen Bibliothek übernehmen. Sie ist damit die Nachfolgerin von Frank Frischmuth, bisheriger Geschäftsführer Finanzen, Recht, Kommunikation, der die DDB nach über sechs Jahren zum Jahresende 2019 verlässt. Dr. Spohr hat Geschichte, Politikwissenschaften und Soziologie an der Humboldt-Universität in Berlin studiert und an der Freien Universität Berlin über die Geschichte der früheren zentralen Untersuchungshaftanstalt des DDR-Staatssicherheitsdienstes in Berlin-Hohenschönhausen promoviert. [weiterlesen]


  • Eine französische Agentur mit Namen "Hans Lucas", wie kommt sowas? Auch die Antwort ist sehr französisch: Der ungewöhnliche Name ist eine Anspielung auf Jean-Luc Godard, dessen Pseudonym als Kritiker eben Hans Lucas war. (Musste man mir ja erst erklären!)

    Hans Lucas wurde im Jahr 2006 von Virginie Terrasse und Wilfrid Estève gegründet. Das Produktionsstudio für Fotografie fokussiert sich zusätzlich auch auf Video- und Multimedia-Produktionen. Man versteht sich als offenes Kollektiv, das Autoren, Fotografen, Regisseure und Toningenieure zusammenbringt.

    Eine Partnerschaft mit imago images zielt entsprechend auf Bilder ab: Neben der tages-aktuellen Berichterstattung gehören auch Reportagen - aus Kriegs- und Krisengebieten - zum Portfolio. Neben den aktuellen Bildern von den noch immer anhaltenden Protesten der Gelbwesten aus Frankreich, reihen sich beispielsweise Fotos der rumänischen Revolution im Jahr 1989. Des weiteren veranschaulichen die Bildreportagen menschliche Schicksale… [weiterlesen]


  • Erstmal: Es geht um Fußball. Wenn die deutsche Nationalmannschaft vom 12. Juni bis 12. Juli 2020 mit den besten europäischen Teams um den EM-Titel kämpft, wird picture alliance eine umfassende Abdeckung von allen Spielorten anbieten. Das Finalturnier wird erstmals in seiner 60-jährigen Geschichte in 12 verschiedenen europäischen Ländern ausgetragen. Mit eigenen Sportfotografen der dpa sowie 100 weiteren internationalen Partnern ist pa bei allen Partien vor Ort.

    Die Motive können im picture alliance-Portal „UEFA EURO 2020“ recherchiert werden. [weiterlesen]
  • C/

    C/O Berlin zeigt bis zum 20. Februar 2020 eine Retrospektive des Werkes des chinesischen Künstlers Ren Hang, der bis zu seinem Freitod 2017 im Alter von 29 Jahren in Peking lebte und arbeitete.

    Er publizierte zahlreiche Fotobücher und veröffentlichte seine Arbeiten auf seiner Webseite, über Facebook, Instagram und Flickr. Er war ein „Digital Native“, der die sozialen Netze nutzte, um sich und seine Werke zu inszenieren und bekannt zu machen. Bei seinem künstlerischen Schaffen zog er aber die klassische analoge Kamera der digitalen Technik vor. 2010 erhielt er den Third Annual Prize for Contemporary Art. Sein Werk findet posthum eine stetig wachsende Anhängerschaft.

    Ren Hangs Bilder erzählen in einer humorvoll-verspielten Bildsprache von Gefühlen, Sehnsüchten, Ängsten und von der Einsamkeit einer jungen Generation in China. Sie stehen symbolhaft für deren Rebellion gegen die Konventionen eines restriktiven kommunistischen Regimes, in dem Nacktheit sowie sexuelle Freiheit bis… [weiterlesen]
  • Der Schweizer Presserat wies die Beschwerde eines Lesers gegen Blick.ch vollumfänglich ab – die Familienfotos eines tödlich verunglückten Zehnjährigen durften mit Einwilligung seiner Eltern veröffentlicht werden. Der Junge war im Dezember 2018 von einem LKW überrollt worden und dabei zu Tode gekommen. Die Beschwerde richtetes sich gegen eine Homestory, in der der Name des Jungen ungekürzt genannt wurde und unverpixelte Fotos des Kindes, seiner Eltern und seines Bruders gezeigt wurden.

    Da die Eltern explizit den Wunsch geäußert hatten, den Namen und die Bilder nicht zu anonymisieren, urteilte der Presserat, die Privatsphäre des Jungen sei durch die Homestory nicht verletzt worden.

    Über die schlechte Bewertung eines Zahnarztes, der von seiner auszubildenden Assistentin auf Google kritisiert und negativ bewertet worden war, berichtete "Blick" mit einem Foto der Assistentin und einem verpixelten Bild des Arztes. Sie titelte: „Dentalassistentin Sadia H. (20) kritisiert ihren Ex-Chef… [weiterlesen]


  • ddp images und abaca press haben Stella Pictures in Stockholm - nicht zu verwechseln mit der britischen Agentur gleichen Namens - akquiriert. Die deutlich bedeutendere schwedische Agentur, gegründet von Toni Sica und Leif Althin, steht seit 2004 für Produktionen über die gekrönten Häupter Skandinaviens sowie für exklusive Fotos aus den Bereichen Celebrities, Entertainment, News und Sport.

    Die Übernahme von Stella Pictures erfolgte mit Wirkung zum 27. November 2019. Die aktuelle Bildproduktion ist bereits über ddp images recherchierbar. Das historische Bildarchiv wird im Lauf des Dezembers verfügbar gemacht. [weiterlesen]
  • Es ist wahrlich eine seitenlange, detaillierte Liste, die die Agentur Bridgeman uns da zeigt: Künstler, die im Jahr 1949 gestorben sind - und deren Werke damit künftig den Status "gemeinfrei" haben. In vielen Ländern, darunter Österreich, Schweiz und Deutschland, endet die Kunsturheberschutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers, läuft damit für die genannten Urheber am 31. Dezember 2019 aus.

    Hier die Liste: docs.google.com/document/d/1bs…=YQL,6KM19,F1C3UK,Q50S6,1 [weiterlesen]
  • Herausforderung Digitalisierung: Bildbranche organisiert gemeinsame Interessenvertretung im BVDW

    Berlin, 10. Dezember 2019 – Die digitale Transformation eröffnet der deutschen Bildbranche weitreichende Potenziale, birgt aber auch große Herausforderungen. Um dieser Entwicklung proaktiv zu begegnen, organisieren sich sieben führende Berufsverbände der Bildbranche künftig im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. in dem eigens hierfür gegründeten Gremium „Initiative Bild“. Bei der ersten Sitzung haben die Gründungsmitglieder aus ihren Reihen Christian Müller-Rieker (PIV) als Leiter sowie Torsten Hoch (BVPA) und J. Konrad Schmidt (BFF) als weitere Sprecher des Gremiums bestätigt.

    Die digitale Transformation verändert zahlreiche gesellschaftliche wie auch wirtschaftliche Bereiche teilweise von Grund auf. Für die Bildbranche spiegelt sich dies vor allem durch die zunehmende Diversität und Vernetzung der Aufnahmegeräte, den Werteverfall der professionellen
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  • Ein Mietwagenunternehmen schaltete eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Unser Mitarbeiter des Monats“, neben dem Bild des Vorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Seine Klage gegen die ungefragte Nutzung seines Konterfeis wies das Oberlandesgericht Dresden ab (Urteil vom 21.08.2018). Es bestätigte damit das Urteil des Landgerichts. Personen des öffentlichen Lebens müssen bei vorrangigem Informationsinteresse auch die Vereinnahmung im Rahmen einer Werbung hinnehmen.

    Die Bildveröffentlichung sei im vorliegenden Fall nicht einwilligungsbedürftig, auch eine Verletzung des Namensrechtes liege nicht vor. Es werde nicht ausschließlich der Werbewert für kommerzielle Zwecke vereinnahmt. Die Werbung sei erkennbar Satire, ihre Aufmachung entspreche einer bekannten, fortlaufenden Anzeigenkampagne des Mietwagenunternehmens. Es werde zudem nicht der Eindruck vermittelt, der Kläger identifiziere sich mit dem Produkt. Die damit im Grundsatz zulässige Verbreitung seines… [weiterlesen]