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  • Ein neues Verbotsschild für den deutschen Schilderwald kann gedruckt werden. „Kameraattrappen aufhängen verboten!“ Ein Wohnungsmieter in Berlin gewann vor Gericht den Prozess gegen seinen Vermieter, der im Hausflur eine täuschend echt wirkende Kameraattrappe installiert hatte. Das ist nicht zulässig, wenn weniger einschneidende Möglichkeiten des Eigentumsschutzes bestehen, wie zum Beispiel die Montage einer zuverlässig ins Schloss fallenden Eingangstür, so urteilte das Gericht. (Urteil vom 14.08.2018 - &7 S 73/18).

    Im Haus hatten Obdachlose ihr Nachtlager aufgeschlagen. Mit der Kameraattrappe sollten sie erschreckt daran gehindert werden, noch einmal ins Haus einzudringen und dort zu schlafen.

    In der Vorinstanz hatte das Amtsgericht Berlin die Klage abgewiesen. Wegen der bloßen Attrappeneigenschaft sei ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters zu verneinen. Die Berufung vor dem Landgericht Berlin hatte dagegen Erfolg. Das täuschend echte Pseudogerät muss… [weiterlesen]
  • Die Branchenverbände der Fotoindustrie und Fotografen, darunter der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA), begrüßen, dass die Urheberrechte an Bildern zukünftig in der Google-Bildersuche angezeigt werden sollen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bilder mit Metadatenfeldern versehen sind, die dem in der Fotobranche bewährten IPTC-Standard entsprechen. Der BVPA, das Centre of the Picture Industry (CEPIC) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatten sich in Gesprächen mit dem Suchmaschinenbetreiber dafür eingesetzt, dass die Rechte der Bildurheber besser geschützt werden. „Das ist jetzt ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein Erfolg unserer Verhandlungsbemühungen mit Google“, bewerten die Verbände die Situation.

    Google hatte zu einem früheren Zeitpunkt in den Gesprächen bereits auf die zuvor stark kritisierte Vollbildanzeige von Bildern verzichtet und Aussagen zum Urheberrecht an den Bildern deutlicher formuliert.

    Die Verbände rufen Fotografen,… [weiterlesen]
  • Wer Nacktfotografien anderer ohne deren Einwilligung veröffentlicht, der kann gerichtlich zur Zahlung einer Geldentschädigung verurteilt werden. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 6.04.2018 entschieden (13 U 70/17).
    Wenn der Abgebildete selbst einen Beitrag zu der Weiterverbreitung gesetzt hat, kann die Geldentschädigung geringer ausfallen. In diesem Fall fand das Gericht 500 Euro angemessen, da die Klägerin das Bild selbst über WhatsApp an eine Person verschickt hatte. Durch die Bildaufnahme und das eigene Verschicken habe die Frau eine wesentliche Ursache für die Weiterverbreitung gesetzt. Mildernd berücksichtigt wurde, dass sie das Bild nur an eine weitere Person weitergeleitet hatte und nicht etwa ins Internet gesetzt hatte.
    Die Beklagte wurde neben dieser Entschädigungszahlung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro dazu verurteilt, die weitere Verbreitung zu unterlassen. Auch wenn der Name der Frau nicht erwähnt werde, habe sie einen Anspruch auf… [weiterlesen]
  • Mit dem Urteil vom 9.2.2017 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei Bildern die zur Illustration von Presseartikeln veröffentlicht werden, das Gewicht des Persönlichkeitsschutzes bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Bildveröffentlichung, erhöht berücksichtigt werden soll, wenn sie im privaten Raum aufgenommen wurden. Abgewogen wird dabei zwischen Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten.

    Es ging in dem Verfahren um den Fall eines Prominenten, gegen den ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung geführt wird. In dessen Vorfeld saß er auch in Untersuchungshaft, das Verfahren endete mit einem Freispruch. Zur Illustration eines Presseartikels, wurde ein Bild publiziert, dass den Prominenten wenige Meter vom Eingang der Kanzlei entfernt auf dem Gehweg zeigt.

    Gegen diese Bildberichterstattung klagte der Abgebildete auf Unterlassung und bekam Recht. Der beklagte Verlag erhob daraufhin eine Verfassungsbeschwerde. Er sah die… [weiterlesen]
  • Richtet sich eine mediale Berichterstattung auf die öffentliche Anprangerung einzelner Personen, dann ist es unzulässig, Fotos der Personen im Rahmender Berichterstattung zu veröffentlichen. So hat das Oberlandesgericht München entschieden (Urteil vom 1.3.2018, 29 U 1156/17).

    Im Oktober 2015 hatte sich eine Frau in Facebook öffentlich negativ über Flüchtlinge geäußert. Die Bild-Zeitung veröffentlichte ihren Post zusammen mit weiteren Beiträgen unter der Überschrift „Hass auf Flüchtlinge – BILD stellt die Hetzer an den Pranger“. Illustriert wurde der Artikel mit dem Profilbild der Frau. Diese erhob Klage auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

    Das Landgericht München I verneinte den Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, gab aber der Unterlassungsklage statt. Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Bild-Zeitung zurück. Die Bildveröffentlichung habe gegen das Kunsturhebergesetz… [weiterlesen]
  • Obwohl die Aufnahmen einer ärztlichen Magnetresonanztomographie grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht betreffen, besteht kein Anspruch auf Unterlassung der Anfertigung der Aufnahmen, wenn der Patient in die Anfertigung eingewilligt hat. Das hat das Kammergericht Berlin am 25.9.2018 entschieden (20 U 41/16) und damit die Entscheidung des Landgerichts bestätigt und die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

    Unzufrieden war die Patientin mit den Bildern, weil sie die Tomographieaufnahmen als „Nacktbilder“ sah. Sie ist mit unbekleidetem Oberkörper abgebildet. Obwohl ihr Unterleib bei der Tomographie ihrer Lendenwirbelsäule bekleidet war, ist auf den Aufnahmen ihr Intimbereich erkennbar.

    Zwar beträfen die Bilder das Recht am Bild der Patientin, die Aufnahmen seien aber nicht rechtswidrig gewesen, da sie vorher in die Anfertigung der Tomographie eingewilligt habe.

    Dass sie dann davon überrascht war, dass auf den Bildern ihr Intimbereich erkennbar war, ändert daran nichts. Ein Arzt… [weiterlesen]
  • Auf seiner Fotografie war ein urheberrechtlich geschütztes Gebäude zu sehen. Die Publikation des Bildes in einer Zeitung war nicht rechtens. Der Fotograf ist aber dafür nicht haftbar zu machen. Er ist in diesem Fall nicht Störer, sondern Hilfsperson, welche nicht verantwortlich zu machen ist. So hat das OLG Hamburg am 13.03.2018 entschieden (Az. 7 U 57/13).
    Der Fotograf schuldet weder Unterlassung noch Schadensersatz, da er keinen Einfluss auf die Art und Weise der Bildverwendung hatte. In der Anfertigung und Übergabe der Bilder an die Zeitungsredaktion sei noch keine Verbreitung zu sehen.
    Die Luftaufnahmen zeigen ein den Klägern gehörendes Anwesen auf der Halbinsel Schwanenwerder und wurden im Rahmen eines Beitrags über den Verkauf eines in der Nähe des klägerischen Grundstücks gelegenen Grundstück auf der Halbinsel Schwanenwerder, auf dem früher eine von Joseph Goebbels bewohnte Villa gestanden hatte veröffentlicht. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des… [weiterlesen]
  • Auf seiner Fotografie war ein urheberrechtlich geschütztes Gebäude zu sehen. Die Publikation des Bildes in einer Zeitung war nicht rechtens. Der Fotograf ist aber dafür nicht haftbar zu machen. Er ist in diesem Fall nicht Störer, sondern Hilfsperson, welche nicht verantwortlich zu machen ist. So hat das OLG Hamburg am 13.03.2018 entschieden (Az. 7 U 57/13).
    Der Fotograf schuldet weder Unterlassung noch Schadensersatz, da er keinen Einfluss auf die Art und Weise der Bildverwendung hatte. In der Anfertigung und Übergabe der Bilder an die Zeitungsredaktion sei noch keine Verbreitung zu sehen.
    Die Luftaufnahmen zeigen ein den Klägern gehörendes Anwesen auf der Halbinsel Schwanenwerder und wurden im Rahmen eines Beitrags über den Verkauf eines in der Nähe des klägerischen Grundstücks gelegenen Grundstück auf der Halbinsel Schwanenwerder, auf dem früher eine von Joseph Goebbels bewohnte Villa gestanend hatte veröffentlicht. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des… [weiterlesen]
  • Obwohl sie gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen, können mit dem Urteil vom 15. Mai 2018 Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zulässig sein (VI ZR 233/17). Es gelten dabei allerdings Einschränkungen, unter anderem darf die Kamera nicht ohne besonderen Anlass über einen längeren Zeitraum filmen.
    Die Unzulässigkeit der permanenten Aufzeichnung führt nicht dazu, dass die Bilder vor Gericht nicht verwertet werden dürfen. In jedem Einzelfall muss abgewägt werden.
    In dem Fall, der jetzt vor dem Bundesgerichtshof entschieden wurde, ging es um einen Unfall in Sachsen-Anhalt. Der Kläger verlangt vollen Schadensersatz nach dem Unfall. Ein Auto ist nach seiner Schilderung beim Linksabbiegen in seinen Wagen gefahren. Er will das mit Aufnahmen seiner Dashcam belegen. Weder das Amts, noch das Landgericht Magdeburg ließen die Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu, da sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.
    Die in dem Verfahren vorgelegte Videoaufzeichnung befand der BGH nach [weiterlesen]
  • Der Fotografenverband Freelens schreibt eine wütende Stellungnahme zur neuen Datenschutz-Grundverordnung. Ein wenig lang geraten, aber man sollte es lesen.

    "Ab dem 25. Mai 2018 wird es eng. Eng für Fotografen, eng für die, die Fotos veröffentlichen. Denn ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Danach wird das Fotografieren von Menschen zu einem Akt der personenbezogenen Datenerhebung – und fällt somit unter die DSGVO. Das Problem: Laut der neuen Verordnung muss bereits vor der Aufnahme die Einwilligung aller Abgebildeten eingeholt werden.

    Doch wie soll das gehen? Soll ein Fotograf jetzt, wenn er die Südkurve im Signal Iduna Park während eines Bundesliga-Spiels fotografiert, hunderte Personen um Erlaubnis bitten? Ja, lautet die Antwort, er muss sogar. Bis er alle Personen gefragt hat, ist das Spiel allerdings längst vorbei.

    Und bisher? Bisher durften Personen unter bestimmten Umständen auch ohne schriftliche Einwilligung fotografiert und… [weiterlesen]