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  • Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist Straßenfotografie als vom Grundgesetz geschützte Kunstform anzusehen.

    Der Ostkreuz-Fotograf Espen Eichhöfer hatte im Sommer 2015 Verfassungsbeschwerde eingereicht, die das Gericht nicht angenommen hatte.

    Grund für die Beschwerde war ein Beschluss des Kammergerichts. Eine Frau hatte gegen die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geklagt, weil sie auf einem Bild, das in einer Ausstellung ausgehängt war erkannt hatte. Sie verlangte von Eichhöfer eine fiktive Lizenzgegühr und eine Geldentschädigung. Der Frau wurde weder die Lizenzgebühr, noch die Geldentschädigung zugesprochen. Allerdings wurde ihr Anspruch auf die Erstattung ihrer Anwaltskosten zur Geltendmachung ihres Unterlassungsanspruchs gewährt. Das Foto in der Ausstellung zu zeigen, habe ihr Persönlichkeitsrecht rechtswidrig verletzt. Eichhöfer erhob Verfasssungsbeschwerde und berief sich auf die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG).

    Das… [weiterlesen]
  • Das Fernsehmagazin „Panorama“ durfte Exklusivbilder von „Spiegel TV“ über den G20-Gipfel nicht verwenden und aussenden. So hat das LG Hamburg am 7. September 2017 entschieden (Az.: 308 O 287/17).

    Vorher war nach einer Genehmigung zur Benutzung der strittigen achtsekündigen Filmsequenz gefragt worden, diese war jedoch nicht gegeben worden. Der Film wurde dennoch ausgestrahlt.

    Damit seien die Urheberrechte von Spiegel TV verletzt worden. Auch wenn die Bilder in eine eigene Berichterstattung eingebettet worden seien, könne sich das Fernsehmagazin nicht auf das Zitatrecht berufen.Zwar liege ein Zitatzweck vor, da mit den fremden Inhalten die eigene Berichterstattung unterstützt worden sei, die Zitatvoraussetzung, dass es „durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt“ sein müsste, sei in diesem Fall aber nicht erfüllt.

    Das Gericht wog die betroffenen Interessen gegeneinander ab und kam zu dem Urteil, dass aufgrund der Exklusivität der Bilder und weil „Spiegel TV“ den Hintergrund… [weiterlesen]


  • Drei Kumpels, ein bisschen Ausrüstung, eine Landschaft im Norden und „geliehene“ Kanus, so kann man ansetzen für gelungene Reisefotografie… Einfach nur „draußen“.

    Christian Frumolt hat sich im Juli 2017 gemeinsam mit drei Freunden ins Abenteuer nach Grönland gestürzt. Für den absoluten Notfall hatten sie ein Satellitentelefon dabei. Jeder trug 30 kg an Fotoausrüstung, Klamotten, Zelt, Schlafsack, Isomatte und Trockenessen auf dem Rücken. So war es angenehm, 25 km der Strecke mit Kanus zurückzulegen, die sie in einem verlassenen Kanucenter entdeckten.

    Der Reiz der Reportage – die Bilder kann man über LOOK lizenzieren – liegt in der Verbildlichung von Einsamkeit: die unendlich wirkende Landschaft und das nahezu 24 Stunden währende Tageslicht. [weiterlesen]
  • Zwei Katalanen hatten bei einer Kundgebung von Separatisten gegen den damaligen König Juan Carlos im September 2007 in der Stadt Gerona ein großes Foto des spanischen Königspaars in Flammen gesetzt. Wegen „Beleidigung der Krone“ wurden sie dafür zu 15 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde später in eine Geldbuße von jeweils 2.700 Euro gemildert.
    Mit dem Urteil des EGMR muss die spanische Regierung nun jedem Kläger die Summe zurück erstatten. (Urteil vom 13.03.2018,
    Mit der Verurteilung habe Spanien gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen. Die Verbrennung des Fotos sei eine Kritik am System der Monarchie im allgemeinen und besonders in Spanien gewesen. Diese Geste sei nicht persönlich gegen das spanische Königspaar gerichtet gewesen und könne nicht als Anstacheln zu Gewalt gegen dem König gewertet werden. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]
  • Wenn die Einwilligung des Abgebildeten fehlt, dürfen intime Fotografien nicht bei Facebook veröffentlicht werden. In dem strittigen Fall hatte ein Realschullehrer Nacktbilder, die während seiner Beziehung mit einer damals 16-jährigen Schülerin entstanden waren auf seinem Facebook-Profil eingestellt. Die heute Zwanzigjährige klagte und bekam Recht, die Bilder müssen dort gelöscht werden (LG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2017, Az.: 2-03 O130/17).
    Der Lehrer wurde bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 250000 Euro oder Ordnungshaft dazu verurteilt, es zu unterlassen private Briefe und Bilder der Klägerin zu veröffentlichen und die Tatsache, dass eine Beziehung zu der damals Minderjährigen bestand zu veröffentlichen. Dass die heute Zwanzigjährige später selbst Aktbilder im Playboy zeigte, macht sie nicht zu einer Person des öffentlichen Lebens, deren Bilder ohne Einwilligung publiziert werden dürften.
    Nicht verlangen kann die Frau dagegen, dass die Bilder, die sich im Besitz des Lehrers… [weiterlesen]
  • Die Bilder, die 2015 den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff beim Einkauf im Supermarkt mit seiner Ehefrau zeigen, dürfen publiziert werden. Abgedruckt worden waren sie in den Magazinen „People“ und „Neue Post“. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Veröffentlichung zulässig war. Sie waren nach Gerichtsauffassung dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und duften auch ohne Einwilligung des Betroffenen verbreitet werden. Berechtigte Interessen des Abgebildeten wurden durch den Abdruck nicht verletzt.
    In einer Pressemitteilung vom 6. Mai 2015 hatte Wulff bekannt gegeben, dass er und seine Frau wieder zusammen lebten. Im Magazin „People“ erschien am 13. Mai 2015 ein Artikel unter der Überschrift „Liebes-Comeback“, der mit einem Foto Wulffs illustriert war, das ihn und seine Ehefrau am Auto zeigte. Die „Neue Post“ veröffentlichte am 20. Mai 2015 einen Artikel mit dem Titel „Nach der Versöhnung – Christian Wulff – Wer Bettina liebt, der… [weiterlesen]

  • Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Apotheker seine Räumlichkeiten mittels Videokamera überwachen. Vorausgesetzt wird, dass er den begründeten Verdacht hegt, dass Waren und oder Medikamente gestohlen werden. Nachdem die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ihm den Betrieb seiner Überwachungskameras untersagt hatte, klagte der Betreiber einer Apotheke vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes, das der Datenschützerin Recht gab. Nun änderte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes das Urteil ab – jetzt darf der Apotheker seine Kameras wieder einschalten.
    Das Gericht begründete die Änderung des Urteils so. Die Überwachungskameras dienten der Wahrnehmung seines legitimen Hausrechtes und sie seien verhältnismäßig. Es sei zu bedenken, dass es in den vergangenen Jahren in der Apotheke zu großen Verlusten durch Diebstähle gekommen sei, alleine im Jahr 2011 seien Waren im Wert von mehr als 40.000 Euro gestohlen worden. Täter seien bislang nicht… [weiterlesen]


  • Nachdem Facebook mehrere Bilder der Streetart-Künstlerin Barbara gelöscht hatte, die FAZ, der Spiegel und Heise darüber berichtet hatten und die Empörung im Internet darüber groß war, sind die Bilder nun wieder bei Facebook zu sehen.
    Nach dem neuen Netzwerkdurchsuchungsgesetz (BetzDG) oder auch in Fällen sogenannter Störerhaftung haben Plattformbetreiber wie Facebook das Recht, Beiträge zu löschen.
    Nach einem Urteil des Landgerichts München I (Urteil v. 25.10.2006, Az. 30 O11973/05) steht allen Betreibern von Internetplattformen, bei denen Dritte Inhalte veröffentlichen können das „virtuelle Hausrecht“ zu.
    Zu diesem Hausrecht gehört zum Beispiel die Löschung von Beiträgen oder auch das Recht zur Kündigung des Nutzervertrages ( siehe auch LG München, Urteil vom 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05) gemäß § 314 BGB, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt.
    Verstoßen Beiträge gegen gesetzliche Regelungen, dann sind Plattformbetreiber dazu verpflichtet, die Inhalte nachdem sie davon… [weiterlesen]
  • Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di lehnt jegliche Herausgabe von ungesendetem Material zu den G20-Protesten an die Ermittlungsbehörden ab. „Das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz sind ein wertvolles Gut, das es zu schützen und zu bewahren gilt“, erklärte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. Die Zusammenarbeit mit der Polizei hätte fatale Folgen für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit journalistischer Arbeit. Die Vertrauenswürdigkeit der Berichterstatter auf Demonstrationen würde massiv geschwächt, mit Folgen auch für deren Sicherheit, so Haß.

    Nach Informationen des Medienmagazins ZAPP hatte die Hamburger Polizei im Zuge der Ermittlungen zu den G20-Protesten zahlreiche Medienhäuser darum gebeten, bisher ungesendetes Material herauszugeben, um Straftäter identifizieren zu können. Einige Redaktionen seien dieser Bitte nachgekommen.

    Die Gewerkschaft warnte zudem davor, Rohmaterial zu beschlagnahmen, was vom Hamburger Polizeipräsidenten… [weiterlesen]


  • Eine frohe Botschaft zum Jahresende – das Fotografieren eines Rindviehs verletzt weder das Eigentums-, noch das Persönlichkeitsrecht des Kuhbesitzers und darf darum ohne Angst vor Schadensersatzforderungen frei und straflos in Angriff genommen werden. So hat das Amtsgericht Köln entschieden (Urteil vom 22.06.2010 – 111 C 33/10).

    Fotos eines Kalbmädchens namens Anita wurden im Dezember 2009 für eine „Kuh-Charity-Party“ in Köln verwendet. Zwei Mitarbeiterinnen der Event-Veranstalterin hatten das Tier auf einem Bauernhof gesehen und abgelichtet. Die Bäuerin gab an, keine Zustimmung zum Fotografieren gegeben zu haben und mit der Veröffentlichung der Fotos nicht einverstanden zu sein. Sie klagte auf Zahlung von Schadensersatz.

    Ihre Klage wurde vor dem Amtsgericht Köln abgewiesen: Sie könne keinen Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB verlangen. Denn weder ihr Eigentumsrecht, noch ihr Persönlichkeitsrecht seien durch die Bilder verletzt worden.

    Weder durch das Bilderknipsen, noch durch… [weiterlesen]