Eine frohe Botschaft zum Jahresende – das Fotografieren eines Rindviehs verletzt weder das Eigentums-, noch das Persönlichkeitsrecht des Kuhbesitzers und darf darum ohne Angst vor Schadensersatzforderungen frei und straflos in Angriff genommen werden. So hat das Amtsgericht Köln entschieden (Urteil vom 22.06.2010 – 111 C 33/10).
Fotos eines Kalbmädchens namens Anita wurden im Dezember 2009 für eine „Kuh-Charity-Party“ in Köln verwendet. Zwei Mitarbeiterinnen der Event-Veranstalterin hatten das Tier auf einem Bauernhof gesehen und abgelichtet. Die Bäuerin gab an, keine Zustimmung zum Fotografieren gegeben zu haben und mit der Veröffentlichung der Fotos nicht einverstanden zu sein. Sie klagte auf Zahlung von Schadensersatz.
Ihre Klage wurde vor dem Amtsgericht Köln abgewiesen: Sie könne keinen Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB verlangen. Denn weder ihr Eigentumsrecht, noch ihr Persönlichkeitsrecht seien durch die Bilder verletzt worden.
Weder durch das Bilderknipsen, noch durch… [weiterlesen]