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  • Die Panoramafreiheit erlaubt nicht nur, das Gemälde „Hommage an die junge Generation“ des französischen Künstlers Thierry Noir auf einem übrig gebliebenen Stück der Berliner Mauer, der East Side Gallery, fotografisch abzulichten, sondern auch die gewerbliche Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Bilder. So hat der Bundesgerichtshof am 19. Januar 2017 entschieden (I ZR 242/15).

    Noch bevor das luxuriöse großflächig verglaste Wohnhochhaus fertig gebaut war, wurde für die Wohnungen im Internet mit dem Bild eines Architekturmodells die Werbetrommel gerührt. Auch die East Side Gallery direkt daneben wurde in dem Modell nachgebildet. Auf dem Mauerteil war eine Fotografie des Gemäldes aufgeklebt.

    Thierry Noir klagte gegen den Wohnungsanbieter. Er sah sein ausschließliches Recht als Urheber zum Vervielfältigen und öffentlichen Zugänglichmachen des Kunstwerkes verletzt. Die Nutzung seines Werkes sei nicht von der Schrankenbestimmung des § 59 gedeckt und verstoße… [weiterlesen]