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  • Bild: Offizielle White House Fotografie von Pete Souza 11. Dezember 2011

    Das Berliner Museum THE KENNEDYS präsentiert vom 12. Oktober bis zum 24. Februar die Sonderausstellung „Leading Ladies“. Die Ausstellung erzählt von der Geschichte und der Bedeutung der First Lady in den USA. Es werden vier der berühmtesten und einflussreichsten amerikanischen First Ladies in den Fokus gestellt: Jackie Kennedy, Nancy Reagan, Hillary Clinton und Michelle Obama.
    Mehr als 70 Fotografien sind zu bewundern, von großartigen Fotografen abgelichtet, darunter Elliott Erwitt, Jaques Lowe, Steve Schapiro, Martin Schoeller und Pete Souza.(Barbara Hartmann)
    Museum The Kennedys
    Auguststraße 11-13, 19117 Berlin
    www.thekennedys.de [weiterlesen]
  • Seit über 20 Jahren ermittelt die mfm die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Die mfm startet die diesjährige Erhebung der marktüblichen Honorare am 27.09.2018 und lädt Urheber und Bildagenturen zur Teilnahme ein.

    Die mfm betont: "Die Struktur der mfm-Broschüre ist historisch gewachsen. Neue digitale Nutzungsformen wie Social-Media oder die Nutzung auf anderen medienweitergebenden Plattformen über die tradierten Standards digitaler Nutzung hinaus müssen neu definiert werden. Die Möglichkeit, insbesondere zu neuen digitalen Nutzungsformen Stellung zu nehmen, ist ein wichtiger Bestandteil der diesjährigen Erhebung."

    Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich: lamapoll.de/MFM_2019

    Die mit der Erhebung ermittelten Daten werden anonymisiert erhoben und sind verschlüsselt. Die Be- und Verarbeitung entsprechen den Richtlinien der DSGVO. Weder die Teilnahme noch die Angaben können rückvollzogen werden. [weiterlesen]


  • Bilder, die der Fotograf und Neurowissenschaftler Hennric Jokeit in Kapstadt fotografiert hat zeigt der neue Bildband „Goodhope“.

    Neben Positivaufnahmen sind Negativbilder zu sehen, so dass das Buch „radiologisch-diagnostisch“ anmutet, so als ob man hier die medizinischen Röntgenaufnahmen eines Arztes betrachtete. Der südafrikansiche Kunstkritiker Sean O´Toole - der den Begleittext des Buches geschrieben hat - überschreibt seinen Text mit dem Titel „Diagnosing hope in a ruined paradise“ .

    Auf den letzten Seiten des Buches ist eine Serien von neun “negativen“ Portraits zu sehen, die mit einer für das Melanin der Haut unempfindlichen Infrarotkamera aufgenommen wurden und im Buch in einem Silber-Duotone auf durchgeschwärzten Papier gedruckt wurden.

    Hennric Jokeit lebt in Zürich. Er studierte in Berlin Psychologie und arbeitet seit 2001 am Schweizerischen Epilepsie-Zentrum. Parallel dazu ist er Professor für Neuropsychologie an der Universität Zürich. Seine Arbeiten wurden in… [weiterlesen]
  • Bild: Michael Kleim

    Eine Kirche ist für eine Ausstellung unter der Überschrift „Liebe“ in den Augen vieler Christen ein passender Ort – eine Veranstaltung, die für Toleranz für homosexuelle Liebe wirbt, überrascht hier allerdings, weil doch die Kirchenoberen im Allgemeinen keine Toleranz für gleichgeschlechtliche Liebespärchen zeigen.

    Die römisch-katholischen Kirchen und die meisten evangelikalen Gemeinschaften sind der Auffassung, homoerotische Beziehungen widersprächen dem Willen Gottes. Einige protestantische Kirchen haben sich akzeptierend gegenüber Homosexualität positioniert und praktizieren auch kirchliche Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare

    In der evangelischen Trinitatiskirche in Gera kann in der Woche von Dienstag 25. Bis Samsatg , 29. September die Ausstellung „Love is Love“ zwischen 16-18 Uhr sowie zu den Abendgottesdiensten am 30. September17 Uhr besichtigt werden.

    Die Ausstellung „Love is Love“ zeigt Fotografien des Pastors Michael Kleim. Die Schau… [weiterlesen]



  • Im Rahmen der EMOP Berlin (European Month of Photography) zeigt der Freundeskreis Willy-Brandt-Haus e. V. zwei Ausstellungen. Zum ersten eine Bilderschau von Fotografien von Bernice Kolko unter dem Titel „Frida Kahlo. Die Gesichter Mexicos“ . Zum zweiten die eigentümliche Geschichte um das Leben und Werk von Vivian Maier, die ein Leben als amerikanische Nanny lebte und über Jahrzehnte unablässig fotografierte, ohne jemals mit anderen über ihre Fotografie-Leidenschaft zu sprechen oder die Bilder zu zeigen, geschweige denn sie zu veröffentlichen. Die Ausstellungen werden vom 26. September 2018 bis zum 6. Januar 2019 zu sehen sein. (Barbara Hartmann)
    fkwbh.de/ausstellung/bernice-kolko [weiterlesen]
  • Wer Nacktfotografien anderer ohne deren Einwilligung veröffentlicht, der kann gerichtlich zur Zahlung einer Geldentschädigung verurteilt werden. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 6.04.2018 entschieden (13 U 70/17).
    Wenn der Abgebildete selbst einen Beitrag zu der Weiterverbreitung gesetzt hat, kann die Geldentschädigung geringer ausfallen. In diesem Fall fand das Gericht 500 Euro angemessen, da die Klägerin das Bild selbst über WhatsApp an eine Person verschickt hatte. Durch die Bildaufnahme und das eigene Verschicken habe die Frau eine wesentliche Ursache für die Weiterverbreitung gesetzt. Mildernd berücksichtigt wurde, dass sie das Bild nur an eine weitere Person weitergeleitet hatte und nicht etwa ins Internet gesetzt hatte.
    Die Beklagte wurde neben dieser Entschädigungszahlung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro dazu verurteilt, die weitere Verbreitung zu unterlassen. Auch wenn der Name der Frau nicht erwähnt werde, habe sie einen Anspruch auf… [weiterlesen]


  • Schon in seinen Studententagen zeichnete Anatolij Pickmann für die Werbeagentur Scholz & Friends Berlin und wurde in der Agentur nach dem Studium als Illustrator angestellt. Er arbeitet seit 2009 als selbständiger Illustrator und wurde mehrfach für seine Arbeiten mit Preisen ausgezeichnet. Unter anderem vom Art Directors Club Deutschland (ADC) und den Cresta International Advertising Awards.(Barbara Hartmann)
    kleinert.de/news/ [weiterlesen]

  • Adobe Stock 220227932

    Ihre Bilder machen Hunger auf mehr. Schokokuchen, Eis und Co. setzt die Adobe Stock Premium-Anbieterin Corinna Gissemann gekonnt in Szene. Dabei verfolgt sie stets ihren markanten, individuellen Stil: Düster und rustikal sollen die Bilder sein. Das Fotografieren brachte sich die Brandenburgerin selber bei – bis zur Perfektion! Ihr Faible für Stillleben entdeckte sie, als sie das erste Nahrungsmittel vor der Linse hatte. „Food widerspricht nicht und hält still. Man kann Dinge ausprobieren, Fehler machen, dazu lernen.“ Und gelernt hat Corinna eine ganze Menge: Ihre nahezu mystischen Arbeiten ziehen den Betrachter regelrecht in ihren Bann. Hinter diesen charakterstarken Food-Fotos steckt allerdings viel Planung und Liebe zum Detail. Corinna verwendet etwa raue Hinter- und Untergründe. Auch Besteck und Geschirr sollten nicht zu neu aussehen. „Da darf gerne eine Ecke abgeplatzt sein, das gibt hinterher ein stimmiges Gesamtbild“, beschreibt sie. Wichtig… [weiterlesen]
  • Mit dem Urteil vom 9.2.2017 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei Bildern die zur Illustration von Presseartikeln veröffentlicht werden, das Gewicht des Persönlichkeitsschutzes bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Bildveröffentlichung, erhöht berücksichtigt werden soll, wenn sie im privaten Raum aufgenommen wurden. Abgewogen wird dabei zwischen Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten.

    Es ging in dem Verfahren um den Fall eines Prominenten, gegen den ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung geführt wird. In dessen Vorfeld saß er auch in Untersuchungshaft, das Verfahren endete mit einem Freispruch. Zur Illustration eines Presseartikels, wurde ein Bild publiziert, dass den Prominenten wenige Meter vom Eingang der Kanzlei entfernt auf dem Gehweg zeigt.

    Gegen diese Bildberichterstattung klagte der Abgebildete auf Unterlassung und bekam Recht. Der beklagte Verlag erhob daraufhin eine Verfassungsbeschwerde. Er sah die… [weiterlesen]
  • Richtet sich eine mediale Berichterstattung auf die öffentliche Anprangerung einzelner Personen, dann ist es unzulässig, Fotos der Personen im Rahmender Berichterstattung zu veröffentlichen. So hat das Oberlandesgericht München entschieden (Urteil vom 1.3.2018, 29 U 1156/17).

    Im Oktober 2015 hatte sich eine Frau in Facebook öffentlich negativ über Flüchtlinge geäußert. Die Bild-Zeitung veröffentlichte ihren Post zusammen mit weiteren Beiträgen unter der Überschrift „Hass auf Flüchtlinge – BILD stellt die Hetzer an den Pranger“. Illustriert wurde der Artikel mit dem Profilbild der Frau. Diese erhob Klage auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

    Das Landgericht München I verneinte den Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, gab aber der Unterlassungsklage statt. Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Bild-Zeitung zurück. Die Bildveröffentlichung habe gegen das Kunsturhebergesetz… [weiterlesen]