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  • Mit dem Urteil vom 9.2.2017 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei Bildern die zur Illustration von Presseartikeln veröffentlicht werden, das Gewicht des Persönlichkeitsschutzes bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Bildveröffentlichung, erhöht berücksichtigt werden soll, wenn sie im privaten Raum aufgenommen wurden. Abgewogen wird dabei zwischen Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten.

    Es ging in dem Verfahren um den Fall eines Prominenten, gegen den ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung geführt wird. In dessen Vorfeld saß er auch in Untersuchungshaft, das Verfahren endete mit einem Freispruch. Zur Illustration eines Presseartikels, wurde ein Bild publiziert, dass den Prominenten wenige Meter vom Eingang der Kanzlei entfernt auf dem Gehweg zeigt.

    Gegen diese Bildberichterstattung klagte der Abgebildete auf Unterlassung und bekam Recht. Der beklagte Verlag erhob daraufhin eine Verfassungsbeschwerde. Er sah die… [weiterlesen]
  • Richtet sich eine mediale Berichterstattung auf die öffentliche Anprangerung einzelner Personen, dann ist es unzulässig, Fotos der Personen im Rahmender Berichterstattung zu veröffentlichen. So hat das Oberlandesgericht München entschieden (Urteil vom 1.3.2018, 29 U 1156/17).

    Im Oktober 2015 hatte sich eine Frau in Facebook öffentlich negativ über Flüchtlinge geäußert. Die Bild-Zeitung veröffentlichte ihren Post zusammen mit weiteren Beiträgen unter der Überschrift „Hass auf Flüchtlinge – BILD stellt die Hetzer an den Pranger“. Illustriert wurde der Artikel mit dem Profilbild der Frau. Diese erhob Klage auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

    Das Landgericht München I verneinte den Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, gab aber der Unterlassungsklage statt. Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Bild-Zeitung zurück. Die Bildveröffentlichung habe gegen das Kunsturhebergesetz… [weiterlesen]


  • Die Galerie Hilaneh von Kories zeigt vom 22. September bis 21- Dezember eine Fotoausstellung unter der Überschrift „Bogdan Dziworski – Glückliche Momente“.

    Bogdan Dziworski zählt zu den wichtigsten Vertretern des Avantgarde- und Experimentalfilms im polnischen Kino. Als „der Cartier-Bresson Polens“ ist Dziworski schon bezeichnet worden.

    Die Bilder, die hier zu sehen sind, zeigen in Schwarzweiß den Lebensalltag in polnischen Städten in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sie sind allesamt ohne Auftrag entstanden und werden in dieser Ausstellungsauswahl zum Teil erstmalig ausgestellt.

    Wer die Ausstellung besucht, kann sich hier einen Eindruck vom fotografischen Lebenswerk Bogdan Dziworski bekommen. Bis jetzt ist der in Polen berühmte Künstler Dziworski in Deutschland weitgehend unbekannt und mit dieser Ausstellung ein wenig mehr ins Rampenlicht gerückt. (Barbara Hartmann)

    Galerie Hilaneh von Kories, Beldzinger Straße 35, Berlin [weiterlesen]
  • Obwohl die Aufnahmen einer ärztlichen Magnetresonanztomographie grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht betreffen, besteht kein Anspruch auf Unterlassung der Anfertigung der Aufnahmen, wenn der Patient in die Anfertigung eingewilligt hat. Das hat das Kammergericht Berlin am 25.9.2018 entschieden (20 U 41/16) und damit die Entscheidung des Landgerichts bestätigt und die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

    Unzufrieden war die Patientin mit den Bildern, weil sie die Tomographieaufnahmen als „Nacktbilder“ sah. Sie ist mit unbekleidetem Oberkörper abgebildet. Obwohl ihr Unterleib bei der Tomographie ihrer Lendenwirbelsäule bekleidet war, ist auf den Aufnahmen ihr Intimbereich erkennbar.

    Zwar beträfen die Bilder das Recht am Bild der Patientin, die Aufnahmen seien aber nicht rechtswidrig gewesen, da sie vorher in die Anfertigung der Tomographie eingewilligt habe.

    Dass sie dann davon überrascht war, dass auf den Bildern ihr Intimbereich erkennbar war, ändert daran nichts. Ein Arzt… [weiterlesen]

  • In der Nacht auf den 29. August 2018 ist der österreichische Fotograf Erich Lessing im Alter von 95 Jahren in Wien verstorben. Als eine führende Persönlichkeit unter den Fotografen galt er vielen, Doyen der fotografischen Zunft wurde er respektvoll genannt.
    Er wurde am13. Juli 1923 in Wien geboren. 1939 emigrierte er nach Palästina. Nach dem Krieg kehrte er 1947 nach Wien zurück und war dort für die Nachrichtenagentur Associated Press und für die Zeitschriften „Life“, „Paris Match“ und „Fortune“ als Fotograf tätig. Anfang der 1950er-Jahre begann er für die Agentur Magnum zu fotografieren. Seit Ende der achtziger Jahre wird Erich Lessing von der Agentur akg-images vertreten.
    Bekannt sind Erich Lessings dokumentarischen Aufnahmen des ungarischen Volksaufstandes und seine Porträts von Konrad Adenauer und Charles de Gaulle.
    Die Israelitische Kultusgemeinde in Wien bekundet in einer Mitteilung: „Mit Erich Lessing verliert die Welt nicht nur einen herausragenden und vielseitigen… [weiterlesen]
  • Am 13. September veranstaltet der BVPA die nächste PICTAnight in München.
    Der Rechtsstreit der Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim mit Wikipedia um die Veröffentlichung eines Portraits von Richard Wagner und die Rechtsunsicherheit um die Urheberrechte von digitalen Reproduktionen und Veröffentlichungen von Kunstgegenständen sind der Anlass des Impulsvortrages, den Dr. Richard Hahn halten wird.
    Er wird über die sichere Lizenzierung von historischen Bildern sprechen und den Unterschied zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk erläutern. Auch der Umgang mit Creative Commons-Lizenzen wird Thema sein. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bildarchiv der Bayerischen Staatsbibliothek statt. (Barbara Hartmann)
    Bayerische Staatsbibliothek /Lesesaal Musik, Karten und Bilder (1.OG)
    Ludwigstraße 16, 80539 München
    13. September 2018, 19:00 bis ca. 22:00
    Anmeldung bis 31.8. bei info@bvpa.org [weiterlesen]

  • Am 29. September hätte der italienische Maler Tintoretto seinen fünfhundertsten Geburtstag feiern und 500 Geburtstagskerzen ausblasenkönnen.
    „Das Färberlein“ bedeutet sein Name, abgeleitet vom Handwerk seines Vaters. Der Wahlspruch des Males lautete „Von Michelangelo die Zeichnung, von Tizian die Farbe“. Seine Bilder zeichnen sich durch starke Hell-Dunkel-Kontraste aus.
    Die Bildagentur akg images hat eine Auswahl der wichtigsten Werke zusammen gestellt. (Barbara Hartmann)

    akg-images.de/C.aspx?VP3=SearchResult&ALID=2UMEBMYW11998
    Bild: Tintoretto, eigentl. Jacopo Robusti. ital. Maler; Venedig 1518 – ebd. 31.5.1594./ akg images [weiterlesen]
  • Eine Palme hier, ein Cocktail da: Standard-Urlaubsfotos sind nichts für Marcus Hofschulz und Christof Schoppa. Die beiden Fotografen reisen als „into the world“ in ihrem Geländewagen um die Welt. Dabei entstehen Reisefotos der Extraklasse, die sie zu Adobe Stock Premium-Anbietern gemacht haben. Nebelverhangene Wälder, atmosphärische Seen und schroffe Berglandschaften prägen die atemberaubenden Werke der beiden Digitalnomaden.

    Wie alles begann? Christof spielte schon als Kind mit der alten russischen Zenit seiner Mutter und entdeckte die Fotografie dann mit seinem ersten fotofähigen Handy. Marcus‘ Leidenschaft wurde durch das Geschenk seines Großvaters geweckt: eine Kleinbildkamera mit Kassettenfilm. 2014 gaben die beiden ihre Wohnung auf, verfrachteten ihr Hab und Gut in einen Geländewagen und gingen auf die Reise. Seitdem leben sie von 15 Euro am Tag, Essen und Sprit inklusive. Ihre Tipps für das perfekte Reisefoto abseits aller Klischees haben sie jetzt auch verraten: „Wir lieben… [weiterlesen]


  • Vom 9. August bis zum 9. September wird in der Villa Schöningen die Ausstellung „A Life for Moments“ mit über hundertzwanzig Fotografien des 95-jährigen New Yorker Fotografen Tony Vaccaro präsentiert.

    Am 3. September kann man Vaccaro persönlich treffen, wenn er zur Feier der Premiere des Dokumentarfilms „Ein Leben für den Augenblick – Die Bilder des Fotografen Tony Vaccaro“ zum Sommerfest der Villa Schöningen kommen wird. Der Film wird dort vorgeführt, 2. September wird er auch im Fernsehen um 22.20 Uhr erstausgestrahlt.

    Zu haben sind die Bilder von Tony Vaccaro bei akg-images. (Barbara Hartmann)

    villa-schoeningen.org/ausstellungen/kunst-1/ [weiterlesen]
  • Auf seiner Fotografie war ein urheberrechtlich geschütztes Gebäude zu sehen. Die Publikation des Bildes in einer Zeitung war nicht rechtens. Der Fotograf ist aber dafür nicht haftbar zu machen. Er ist in diesem Fall nicht Störer, sondern Hilfsperson, welche nicht verantwortlich zu machen ist. So hat das OLG Hamburg am 13.03.2018 entschieden (Az. 7 U 57/13).
    Der Fotograf schuldet weder Unterlassung noch Schadensersatz, da er keinen Einfluss auf die Art und Weise der Bildverwendung hatte. In der Anfertigung und Übergabe der Bilder an die Zeitungsredaktion sei noch keine Verbreitung zu sehen.
    Die Luftaufnahmen zeigen ein den Klägern gehörendes Anwesen auf der Halbinsel Schwanenwerder und wurden im Rahmen eines Beitrags über den Verkauf eines in der Nähe des klägerischen Grundstücks gelegenen Grundstück auf der Halbinsel Schwanenwerder, auf dem früher eine von Joseph Goebbels bewohnte Villa gestanden hatte veröffentlicht. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des… [weiterlesen]