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  • Bei der Entwicklung von KI müssen zum Training der Programme bekanntlich enorme Mengen an Daten herangezogen und ausgewertet werden. Das trifft natürlich nicht nur Bilder, sondern auch Texte, vor allem frei im Internet verfügbare. Inzwischen mehren sich die Klagen von Urhebern gegen dieses Vorgehen. So wehren sich in den USA mittlerweile nicht nur Fotografen, sondern auch Buchautoren gegen die Zwangsrekrutierung ihrer Werke als Trainingsbasis für Künstliche Intelligenz.

    Die Komikerin Sarah Silverman sowie weitere Autoren haben den ChatGPT-Entwickler OpenAI wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen verklagt. In der in Kalifornien eingereichten Klage werfen die Kläger dem Software-Entwickler vor, Open AI nutze ihr geschütztes geistiges Eigentum ohne Einverständnis der Copyright-Inhaber. [weiterlesen]


  • Nun, eigentlich ist es sehr früh im Jahr, dass die langen Listen der Künstler mit abgelaufener Urheberrschutzfrist jetzt schon veröfffentlicht werden. Nun, Bridgeman images macht den Anfang und präsentiert eine Liste von Malern und Grafikern, die im Lauf des Jahres 1953 gestorben sind - und deren Arbeiten in Deutschland nun zum Stichtag 1. Januar "frei" werden.

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  • Wie können Bilder von Kunstwerken wie Gemälden oder Skulpturen rechtlich sauber in der Pressearbeit und Vermarktung genutzt werden? Das interaktive BVPA-Webinar am 16. Juni 2023 (14:00 bis 16:00 Uhr) widmet sich dem gesetzlichen Rahmen und kommentiert aktuelle Bildrechts-Entscheidungen. Referent ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Donle. Anfragen und Anmeldungen unter info@bvpa.org . [weiterlesen]
  • Während die Foto-Verbände noch an ihren Positionspapieren feilen, ist derweil der Fotograf Robert Kneschke - bekannt auch durch seinen Blog "Alltag eines Fotoproduzenten" - mitten reingesprungen in die Problematik "KI und Fotografie". Oder sagen wir besser: "reingegrätscht"!

    Die Vorgeschichte der Auseinandersetzung zwischen Robert Kneschke und dem Hamburger Verein LAION e.V. erfährt man hier - Erst beklaut, dann bedoht?

    Nun geht der Streit zwischen dem Fotografen und dem Verein mit härteren Bandagen weiter. Zur Erinnerung: Der als gemeinnützig anerkannte Verein bietet verschiedene Trainingssätze mit Links und Bildbeschreibungen zu teilweise über 5.8 Milliarden Bildern online zum Download an. Mit diesen gesammelten Daten können - oder könnten - dann kommerzielle KI-Firmen ihre Bildgeneratoren trainieren.

    Als der Fotograf die Entfernung der Daten seiner urheberrechtlich geschützten Werke aus den Datensätzen des Vereines und weiter Auskunft über ihre Verwendung forderte, drehte… [weiterlesen]
  • Niemand kommt mehr ohne Manifest, Appell und Stellungnahme zum Thema 'KI und Fotografie' aus. Nun hat auch der Deutsche Fotorat seine "Positionsbestimmung zu KI-Bildgeneratoren" veröffentlicht.

    Zur Erinnerung: Der Deutsche Fotorat - gegründet im Sommer 2021 - definiert sich als Dachverband, in dem Einzelverbände wie etwa der BFF, Freelens, DGPh, DFA, DJV, PIC, die VG Bild-Kunst zusammen gefunden haben. In der Summe sind es bisher 11 Fotografie-Vereine und Verbände sowie 12 korporative Mitglieder.

    Der Dt. Fotorat schreibt:

    "Verfahren zur Bearbeitung und Generierung von Bildern mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) werden in allen Bereichen der Fotografie Arbeitsprozesse grundlegend und disruptiv beeinflussen.

    Der Deutsche Fotorat steht der Weiterentwicklung bildgebender Techniken grundsätzlich offen gegenüber. Generative KI eröffnet neue Möglichkeiten zur Erweiterung des kreativen Spektrums. Allerdings wird sie auch gravierende ökonomische Umwälzungen in der Kreativbranche… [weiterlesen]
  • Unter der Überschrift "Kreativwirtschaft braucht wirksamen Schutz des Urheberrechts" fordert der BFF eine "umfassende Diskussion über Auswirkungen von KI-Technologien".

    Mit dieser Stellungnahme zu KI-Bildgeneratoren & Data Mining möchte der Verband, nach eigenen Worten, "dazu beitragen, die öffentliche und politische Diskussion auf eine breitere Basis zu stellen. Insbesondere geht es nach Einschätzung des BFF darum, das Augenmerk auf durch die KI-Technologie veränderten Bedingungen für Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Verwertungsrechte von professionellen Fotograf:innen und Filmschaffenden zu lenken".

    Bei drei zentralen Forderungen wird eine gesetzliche Regelung angemahnt, die die Rechte der Kreativwirtschaft wahrt:
    • zum Schutz bestehender und zukünftiger Werke, die von Menschenhand resp. Kreativen geschaffen wurden
    • zur Kennzeichnung von mit KI erzeugten Bildern und anderen Werken
    • zur Beteiligung an Gewinnen aus jeglicher Nutzung des für die KI verwendeten Materials
    Die sehr… [weiterlesen]
  • Robert Kneschke beschreibt in seinem Blog "Alltag eines Fotoproduzenten" den Fall, dass ein in Hamburg ansässiger gemeinnütziger Verein Fotografen bedrohe.

    Kurz angerissen: Es geht um jene Bilder plus ihre Metadaten, die als "Trainigsmaterial" für die Schulung von KI-basierten Systemen genutzt werden. Dazu werden riesige Pakete an Datensätzen aus dem Web zusammen gestellt und an KI-Software-Schmieden weiter gegeben. Es ist klar: Viele Fotografen und Kreative, wie Zeichner, Grafiker und Illustratoren, sind nicht unbedingt damit einverstanden, dass ihre Werke ungefragt und unentgeldlich für diesen Zweck "zwangsrekrutiert" werden.

    Einige wehrten sich und forderten die Löschung ihrer Werke aus den Datenbanken des Vereins. Bei Protest antwortete dann ein Anwalt, der mit möglichem Schadensersatz droht, sollte die Forderung aufrecht erhalten werden..

    Aber lassen wir Robert Kneschke selbst zu Wort kommen, der folgenden Fall schildert: [weiterlesen]
  • Ja, damit war zu rechnen. Im Zusammenhang mit dem Training der verschiedenen KI-Software-Lösungen, die auf im Internet verfügbare Bilder zurück greifen, gibt es nun den ersten Klagefall:

    Getty Images hat vor dem Londoner High Court of Justice gegen das KI-Unternehmen Stability AI Klage erhoben. Getty wirft der Software-Schmiede vor, mit ihrem Programm Stable Diffusion auf Bildinhalte sowie Metadaten zugegriffen zu haben, die der amerikanischen Agentur bzw. Ihren Fotografen gehören. Die Bildagentur sieht darin einen Verstoß gegen ihr Copyright.

    Damit ist der Reigen der Klagen gegen KI-Unternehmen eröffnet... [weiterlesen]

  • Balthasar Burkhard zählt zu den bedeutendsten Fotografen der Schweiz. Sein Nachlass umfasst sein Archiv, das sich auf sein künstlerisches Werk sowie fotografische Auftragsarbeiten bezieht. In seinem Testament hat Balthasar Burkhard seine Frau Vida Burkhard als Alleinerbin und das Kunstmuseum Bern als Nacherbin verfügt. Diese Konstellation erwies sich als nicht umsetzbar.

    Nun haben sich das Kunstmuseum Bern und die Fotostiftung Schweiz mit der Witwe eine Vereinbarung zur Sicherung des Nachlasses von Balthasar Burkhard getroffen und gehen eine Partnerschaft ein. Die Fotostiftung Schweiz übernimmt das Archiv des Fotografen und das Kunstmuseum Bern erhält vier wichtige Werke aus dem Nachlass für seine Sammlung.

    Das Kunstmuseum Bern verzichtet somit auf die Nacherbschaft von Archiv und Urheberrechten, wodurch das Archiv von Burkhard in das Eigentum der Fotostiftung Schweiz überführt werden kann. Dort können die Bestände – vor allem die fragilen Negative, die ein spezielles… [weiterlesen]