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  • „Praying with Food“ : Ahmed Gelal
    Das Gewinnerbild des PinkLady Food Photographer oft he Year 2018 ist gekürt – das in allen Frühlingsfarben wild leuchtende „Praying with Food“ des in Bangladesh lebenden Fotografen noor Ahmed Gelal hat die Jury überzeugt.
    Zu sehen ist eine bunte Festtafel aus der Vogelperspektive, gefüllte Teller und die Hindu-Gemeinschaft zum Ende der Fastenzeit im Tempel in Swamibag, Dhaka um den Tisch versammelt.
    Gelal wurde der mit 5000 Pfund dotierte Preis feierlich in den Mall Galleries in London am 24. April von Andy Macdonald verliehen. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]

  • Fotograf: Jean Pigozzi


    Die Immagis Galerie in München präsentiert vom 22. Juni bis zum 4. August Schwarz-Weiß-Fotografien des französisch-italienischen Fotografen Jean Pigozzi.

    Viele prominente Gesichter sind zu sehen, Musiker- und Schauspiel-Berühmtheiten von Rod Stewart, Mick Jagger, Lady Gaga und Sylvester Stallone und Steve Martin.

    Er kannte sie alle und arbeitete nach der Method „langer Arm, Weitwinkelobjektiv, Blitzlicht und Schnell-Sein.“Schnell, aber nicht unbedingt vorteilhaft. „Ich habe nie versucht, schöne Bilder zu machen“ erklärte er selbst. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]

  • Alle, die noch kein Vierteljahrhundert auf dem Buckel haben, alle, die nicht älter sind als fünfundzwanzig Jahre, können ab sofort ihre multimedialen Arbeiten für den diesjährigen Deutschen Multimediapreis abgeben.
    Insgesamt sind Sach- und Geldpreise im Gesamtwert von 10.000 Euro zu gewinnen. Die Sieger sollen sie beim Medienfestival in Dresden am 10. Und 11. November überreicht bekommen.
    Das Jahresthema 2018 lautet „Zukunftsmusik“. Der Wettbewerb wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Landeshauptstadt Dresden gefördert. Veranstalter sind das Medienkulturzentrum Dresden sowie das deutsche Kinder- und Jugendfilmzentrum. (Barbara Hartmann)
    www.mb21.de [weiterlesen]
  • Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist Straßenfotografie als vom Grundgesetz geschützte Kunstform anzusehen.

    Der Ostkreuz-Fotograf Espen Eichhöfer hatte im Sommer 2015 Verfassungsbeschwerde eingereicht, die das Gericht nicht angenommen hatte.

    Grund für die Beschwerde war ein Beschluss des Kammergerichts. Eine Frau hatte gegen die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geklagt, weil sie auf einem Bild, das in einer Ausstellung ausgehängt war erkannt hatte. Sie verlangte von Eichhöfer eine fiktive Lizenzgegühr und eine Geldentschädigung. Der Frau wurde weder die Lizenzgebühr, noch die Geldentschädigung zugesprochen. Allerdings wurde ihr Anspruch auf die Erstattung ihrer Anwaltskosten zur Geltendmachung ihres Unterlassungsanspruchs gewährt. Das Foto in der Ausstellung zu zeigen, habe ihr Persönlichkeitsrecht rechtswidrig verletzt. Eichhöfer erhob Verfasssungsbeschwerde und berief sich auf die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG).

    Das… [weiterlesen]
  • Im Netz kursieren derzeit Berichte, denen zufolge Fotojournalismus wegen des ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzrechts (DSGVO) praktisch unmöglich würde.

    Die These lautet, dass die bisherigen gesetzlichen Vorschriften, auf deren Grundlage die Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos möglich sind, keine Anwendung mehr finden. Gemeint sind die Regelungen im „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“, oft auch als „KunstUrhG“ oder „KUG“ abgekürzt.

    Der Deutsche Journalisten Verband DJV gibt hierzu eine Stellungnahme ab: djv.de/index.php?id=3431&L=0&t…5de48155a72a2f555d5050e9e [weiterlesen]

  • Wer Bilder aus der schillernden Welt der Mode, Film-Premieren, Konzerten sucht, der kann Fotos der Hamburger Agentur Ruby Images ab sofort in Picturemaxx finden.
    Die Agentur ist schon seit Jahren in diesem Segment aktiv. Der überwiegende Anteil der Bilder zeigt Mode und Bilder aus der deutschen Film- und Musikwelt und vom politischen Parkett. (Barbara Hartmann)
    www.picturemaxx.com [weiterlesen]

  • Vom 20. April bis zum 31. Mai zeigt Immagis Fine Art Photography in der Blütenstraße 1 in München die Ausstellung „Hush Hush“ des Portraitfotografen und Regisseurs Olaf Heine.
    Zu sehen ist nackte Haut, unter anderem der beeindruckende Sixpack des Gitarristen Iggy Pop, der im April seinen einundsiebzigsten Geburtstag feiert. Die meisten Bilder sind Schwarz-Weiss-Aufnahmen. Die Liste berühmter Gesichter schließt auch Oscar Preisträger Jared Leto, Don Cheadle, Herbert Grönemeyer, Bret Easton Ellis, Snoop Dog, Bono, Anna Loos, Thomas Kretschmann und die Sportler Philipp Lahm und den in Werbespots auftretenden Basketballspieler Dirk Nowiztki ein. (Barbara Hartmann)
    Bild: Olaf Heine, Iggy Pop, Miami 2001 / Copyright Olaf Heine und Courtesy Camera Work

    immagis.de/ [weiterlesen]

  • Seit dem 29. März läuft der Film „The Death of Stalin“ in den deutschen Kinos. Auf russischen Kinoleinwänden wird er nicht zu sehen sein, denn dort wurde die Aufführung verboten.

    Die Geschichte des Films basiert auf der französischen Graphic Novel „La Mort de Staline“ und erzählt von der Zeit um Stalins Tod im Jahr 1953 und den Machtkämpfen um seine Nachfolge.

    Alle Mitglieder des Führungszirkels um Stalin versuchten, sein Nachfolger zu werden. Die spontan besten Chancen hätte man wohl dem mächtigen und persönlich vollkommen gewissenlosen Lawrenti Beria, Chef des Terrorgeheimdienstes NKWD, eingeräumt. Dennoch: Am 13. September 1953 wurde Nikita Chruschtschow zum Ersten Sekretär des ZK der KPsSU gewählt. (Beria wurde wenig später wegen Hochverrates verurteilt und hingerichtet.)

    Akg-images hat auf seiner Webseite eine Bildauswahl zum Thema Stalin zusammen getragen. (Barbara Hartmann)

    akg-images.de/C.aspx?VP3=SearchResult&ALID=2UMEBMYJI7P1R

    Bild: akg-images / Sputnik [weiterlesen]

  • BVPA-Webinar zum Thema Bildrecht am 13. April
    An einem Kurs über die Konsequenzen der EU-Datenschutzgrundverordnung für die professionelle Vermarktung von Personenfotos kann man am 13. April ohne die Wohnung verlassen zu müssen direkt vom eigenen Personalcomputer aus teilnehmen. Der Bundesvarband professioneller Bildanbieter bietet an Freitag, dem 13. April ein Webinar zum Thema an.
    Referent der Online-Veranstaltung wird BVPA-Justiziar David Seiler sein. Während des Seminars in der Zeit zwischen 14:00 bis 16:30können die Teilnehmer auch untereinander chatten oder Fragen an den Referenten richten. (Barbara Hartmann)
    info@bvpa.org [weiterlesen]
  • Das Fernsehmagazin „Panorama“ durfte Exklusivbilder von „Spiegel TV“ über den G20-Gipfel nicht verwenden und aussenden. So hat das LG Hamburg am 7. September 2017 entschieden (Az.: 308 O 287/17).

    Vorher war nach einer Genehmigung zur Benutzung der strittigen achtsekündigen Filmsequenz gefragt worden, diese war jedoch nicht gegeben worden. Der Film wurde dennoch ausgestrahlt.

    Damit seien die Urheberrechte von Spiegel TV verletzt worden. Auch wenn die Bilder in eine eigene Berichterstattung eingebettet worden seien, könne sich das Fernsehmagazin nicht auf das Zitatrecht berufen.Zwar liege ein Zitatzweck vor, da mit den fremden Inhalten die eigene Berichterstattung unterstützt worden sei, die Zitatvoraussetzung, dass es „durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt“ sein müsste, sei in diesem Fall aber nicht erfüllt.

    Das Gericht wog die betroffenen Interessen gegeneinander ab und kam zu dem Urteil, dass aufgrund der Exklusivität der Bilder und weil „Spiegel TV“ den Hintergrund… [weiterlesen]