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  • Gerade rechtzeitig vor dem 50 Agentur-Jubiläum erweitert sich der Gesellschafter-Kreis der Hamburger Agenur action press.

    Der bisherige alleinige Geschäftsführer Ulli Michel wird dann gemeinsam mit Moritz Hunzinger die Agentur führen. Beide bilden seit August 2020 den Vorstand der neugegründeten Obergesellschaft, der action press AG mit Sitz in Frankfurt am Main. Michel leitet weiter das redaktionelle Tagesgeschäft mit Verlagen, Medienkunden, Fotografen und Partneragenturen. Hunzinger verantwortet - so die Erklärung - "die strategische Weiterentwicklung".

    Wer schon länger in der Bilderbranche unterwegs ist, der mag sich vage erinnern: Hunzinger und action press, da war doch schon mal was...

    Ja, in der - sagen wir mal - "sehr gewegten Geschichte" der Hamburger Presseagentur gab es 1999 bereits ein Engagement Moritz Hunzingers. Er hatte - als Vorstandsvorsitzender der infas Holding AG (vorm. Hunzinger Information AG) - die Mehrheit an der Agentur für 20 Millionen D-Mark von Grunder… [weiterlesen]
  • Die Ausstellungs-Reihe „100 Beste Plakate 19. Deutschland Österreich Schweiz“ gastiert vom 2. bis 24. September in St Gallen (Schule für Gestaltung). Die Schau stellt die Ergebnisse des jährlich stattfindenden größten Plakatwettbewerbs im deutschsprachigen Raum vor.

    Jedes Jahr werden unter den eingereichten Arbeiten die innovativsten und wegweisendsten Plakatentwürfe im deutschsprachigen Raum ausgezeichnet Zur Auswahl standen insgesamt 2.247 Plakate von 684 Teilnehmern. 441 Einzelplakate und 147 Serien schafften es ins Finale. Die von der Jury ausgezeichneten 100 Plakate und Plakatserien stammen aus Deutschland (45 Prämierungen), aus der Schweiz (52 Prämierungen) und aus Österreich (3Prämierungen) – neben einigen wenigen studentischen Projektaufträgen handelt es sich mehrheitlich um Auftragsarbeiten.

    Von St. Gallen aus reisen die Plakate weiter nach Luzern (Kornschütte: 26.9. – 4.10.2020), Seoul (In the Paper Gallery: 1.9. – 27.9.2020) und Wien (Museum für Angewandte Kunst:… [weiterlesen]
  • Einen Durchsuchungsbeschluss erließ das Amtsgericht Erfurt gegen den Besitzer einer Drohne. Ein Nachbar, der die Drohne über die Gärten hinweg auf sein Schlafzimmer zusteuern sah, hatte den Vorfall dem Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet.

    Das Fluggerät selbst wurde bei der Durchsuchung allerdings nicht gefunden. Es wurden aber Datenträger beschlagnahmt, auf denen Videoaufzeichnungen der Drohne vermutet werden.

    Eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung wegen eines Drohnenfluges, weil man vermutet, dass es sich um eine Kameradrohne handeln könnte, entspricht das dem juristischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Es bestand aus Sicht des Landesdatenschützers akuter Handlungsbedarf, da er eine massive Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten des Nachbarn befürchtete. Und: Hausdurchsuchungen seien grundsätzlich auch bei Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]

  • Die Leica Galerie Stuttgart zeigt bis zum 17. Oktober 2020 die bunten, anspielungsreichen Bilder des „Fellinis von Stuttgart“, des Fotokünstlers Claus Friedrich Rudolph.

    Der 1954 in Stuttgart geborene Fotograf startete seine künstlerische Laufbahn, fasziniert von Kinoplakaten, als Siebdrucker und Maler von Kinoplakaten. Seine späteren fotografischen Werke sind ebenso detailreich und sorgfältig ausgearbeitet wie seine frühen Siebdrucke und Plakate.

    Eines seiner bekanntesten Werke „Wo geht die Liebe hin, wenn du weg bist“ ist in der Stuttgarter Ausstellung zu sehen. Die großformatige 120 x 270 cm große Fotografie bietet Platz für ein rätselhaft, romantisches Motiv – eine Dame mit Sonnenschirm reitet auf einem Rhinozeros, das auf einem Kahn im nebligen Bodensee steht.

    Eine andere Inszenierung mit einem großen, exotischen Tier ist das Werk „Ihr seid alle gleich“ – Im Zentrum sitzt ein Tiger an einem mit Tischtuch und Blumenbuketts wie zu einer Beerdigungsfeier dekorierten… [weiterlesen]


  • Vom 22. Juli bis zum 23. August zeigt die GAF in Hannover Porträtfotografien japanischer Opfer des radioaktiven Regens nach dem Abwurf der Atombombe auf Hiroshima am 6. August 1945.

    Die noch lebenden Opfer des verseuchten „Schwarzen Regens“ werden bis heute nicht als Opfer der Bombe anerkannt. Aus Angst vor Diskriminierung verheimlichen viele, dass ihre Gesundheit durch die radioaktiven Niederschläge zerstört wurde, dass sie Überlebende „kuroi ame hibakusha“ sind.

    Thomas Damm, der neben Fotojournalismus an der Hochschule Hannover auch Politik, Philosophie und Soziologie in Gießen studiert hat, erhielt für „Black Rain Hibakusha“ innerhalb eines Auslandssemesters an der Hiroshima City University den Hiroshima City Student Award. Er gibt mit seinen eindrucksvollen Porträts den von der Welt vergessenen Opfern des radioaktiven Schwarzen Regens ein Gesicht.

    Das umfangreiche Rahmenprogramm zur Ausstellung in der GAF bilden eine Kunstausstellung in der Weißen Halle, ein… [weiterlesen]
  • Bei einer Auseinandersetzung am Rande des Chemnitzer Stadtfestes im August 2018 wurde ein Mann tödlich und zwei weitere schwer verletzt. Bei den von Rechten und rechtsextremen Gruppen aufgerufenen Demonstrationen - aufgrund des Migrationshintergrundes der mutmaßlichen Täter - kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen.

    Auch die Klägerin hatte an einer der Demonstrationen teilgenommen und ihre Teilnahme mit einem Video dokumentiert, in dem sie gut erkennbar in die Kamera spricht. Das Video hatte sie selbst im Internet veröffentlicht.

    Das Zentrum für politische Schönheit (ZPS) hatte im Dezember 2018 dazu aufgerufen, Teilnehmer bei den Ausschreitungen in Chemnitz über eine Bilddatenbank zu identifizieren und bei ihren Arbeitgebern zu melden.

    Es wurden Porträt-Bilder veröffentlicht, darunter auch das Bild der Klägerin, entnommen aus dem von ihr im Internet veröffentlichten Video. Unter dem Bild konnte abgestimmt werden, wie „rechts“ die Abgebildete sei. Mittlerweile schaltete das… [weiterlesen]
  • Eine regionale Tageszeitung berichtete über eine Stadtratssitzung in einer sächsischen Gemeinde. Auf den illustrierenden Fotos war die Kämmererin zu sehen. Sie klagte vor dem Landgericht Leipzig auf Unterlassung und bekam dort Recht. Sie habe der Bildveröffentlichung nicht zugestimmt und es liege auch kein Ereignis der Zeitgeschichte vor.

    Die Zeitungsverlegerin legte vor dem Oberlandesgericht Dresden Berufung ein, das in der Sache ganz anders urteilte.

    Eine Kämmererin, die im Kommunalrecht fünf deutscher Länder neben dem Bürgermeister oder Landrat für die Kommunalfinanzen verantwortlich ist, ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes als Politikerin zu sehen.

    Das Gericht kommt im Gegensatz zur Vorinstanz deshalb zu dem Schluss, dass die Bildberichterstattung in der Tageszeitung über die Stadtratssitzung als Ereignis der Zeitgeschichte zulässig war (OLG Dresden, Urteil vom 02.06.2020 – 4 U 51/20). Es hob mit seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts Leipzig auf.

    Eine… [weiterlesen]


  • Bild: Sanna Kannisto, Corduelis spinus, 2015, Pigment Druck, 65 x 92 cm, Courtesy Persons Projects, Berlin

    Mit den unterstellten Geschichten beim Bilderschauen spielen die Fotografien der Ausstellung, die das Museum für Photographie in Braunschweig noch bis zum 27. September zeigt.

    Vorgestellt werden die bildnerischen Konzepte von Daniela Comani, Kata Geibl und Sauna Kannisto.

    Im fortlaufenden Fotoprojekt „Eine glückliche Ehe“ inszeniert sich die italienische Künstlerin Daniela Comani in gestellten Alltagsszenen gleichzeitig selbst als Mann und Frau. Die Geschichten hinter den Szenen entstehen im Kopf des Bildbetrachters – warum schaut die Frau mit dem Einkaufswagen wohl so sichtlich genervt in der Weinabteilung des Supermarktes, während der Mann versunken ein Etikett studiert?

    In ihrer mehrteiligen Werkgruppe „Sisiphus“ (2018) setzt sich die ungarische Künstlerin Kata Geibl in poetisch-illusionistischen Bildern mit ihrem schwankenden Vertrauen in die rationale Wissenschaft… [weiterlesen]
  • Ein Fotograf, der ein Bild an eine Redaktion weitergibt, trägt die nicht die Verantwortung dafür, dass durch eine Bildveröffentlichung keine Rechte verletzt werden – die presserechtliche Verantwortung trägt die Redaktion.

    Die Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gab der Verfassungsbeschwerde eines Fotografen statt, der 2014 das Bild eines dunkelhäutigen Patienten im Wartebereich des Universitätsklinikums Aachen unverpixelt an die Redaktion der Bild-Zeitung weitergegeben hatte (Beschluss vom 23. Juni 2020 – 1 BvR 1716/17).

    Zur Illustration eines Artikels, in dem die unzureichenden Sicherheitsbedingungen des Klinikums in Ebola-Verdachtsfällen dokumentiert werden sollten, wurde das Bild unverpixelt publiziert.

    Schon unmittelbar nach der Aufnahme des Bildes in der Klinik war der Fotograf von dem Patienten, der behandelnden Ärztin und der herbeigerufenen Polizei zur Löschung des Bildes aufgefordert worden. Die Ärztin erklärte dem Fotografen, dass der Ebola-Verdacht… [weiterlesen]
  • Bild: Astrid Klein: Ohne Titel (daß vollkommene Liebe…)1979/ Fotoarbeit, 149 x 125 cm, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, München/ Foto: Sprüth Magers © Astrid Klein

    Vom 21. Juli 2020 bis zum 17. Januar 2021 zeigt die Pinakothek der Moderne in München eine Ausstellung mit Fotoarbeiten und Collagen der Fotokünstlerin Astrid Klein. Schon der Titel der Werkschau irritiert: „Dass vollkommene Liebe die Angst austreibe“.

    Die übergriffige, erzieherische Assoziation: „Pass bloß auf! Das werde ich dir noch austreiben!“ bestätigt sich in der zentralen Fotocollage der Ausstellung, auf der der Schriftzug „dass vollkommene Liebe die Angst austreibe“ über dem Knie einer von hinten eng umklammerten Frau installiert wurde.

    Ein Bild „vollkommener Liebe“ ist das sicher nicht, eher ein beklemmend besitzergreifender Zugriff. Auf einer anderen Collage drückt ein Mann einer Frau hinterrücks den Kopf in den Nacken – unter dem Text „Eine Frau muss geliebt werden - und sie muß wissen, daß… [weiterlesen]