Manchmal wird auch etwas besser - und auch Behörden haben ein Einsehen! Etwa: die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG). Die Stiftung hatte das Fotografien und Filmen auf denen von ihr verwalteten Geländen mit so harten Einschränkungen versehen, dass die spätere Nutzung der Bilder - sei es für Bildagenturen, sei es für Bildportale - nahezu unmöglich war. Es handelt sich hierbei um rund 300 Schlösser und Parks, die teilweise sogar auf der Liste der Unesco-Weltkulturerbe stehen.
Nun aber kam es zu einer Einigung: Der Stiftungsrat hat nach Jahren eine neue Richtlinie über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen vom Äußeren und Inneren ihrer Gebäude sowie sonstiger Kunstschätze und ihrer Gartenanlagen verabschiedet. Unter der neuen Direktive gestattet die SPSG grundsätzlich das Fotografieren und Filmen auf ihrem Stiftungsgelände.
„Treiber der positiven Entwicklung war unter anderem ein konstruktiver Dialog zwischen SPSG und BVPA“, so der… [weiterlesen]
Nun aber kam es zu einer Einigung: Der Stiftungsrat hat nach Jahren eine neue Richtlinie über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen vom Äußeren und Inneren ihrer Gebäude sowie sonstiger Kunstschätze und ihrer Gartenanlagen verabschiedet. Unter der neuen Direktive gestattet die SPSG grundsätzlich das Fotografieren und Filmen auf ihrem Stiftungsgelände.
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