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  • Natürlich ist es für professionelle Pressefotografen immer sehr ärgerlich, wenn andere Bilder für die Presse aufnehmen. Noch dazu, wenn die Anderen einen privilegierten Zugang haben. So klagte in München ein Pressefotograf gegen die Feuerwehr. Diese stellt gegen eine Gebühr der Presse auf einer Plattform sogenannte "Blaulicht-Bilder", also Aufnahmen direkt vom Einsatz, zur Verfügung und nimmt damit den Fotografen das Brot. Doch die Feuerwehr darf das, urteilte das Landgericht München I und wies die Klage des Fotojournalisten gegen die Landeshauptstadt München ab (Az. 37 O 4665/19).

    "Die Kammer hat entschieden, dass die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Portal im Internet gegen eine Aufwandsentschädigung von 25.00 EUR bei Benutzung zur Verfügung stellen darf. Dies gilt auch für die Verbreitung der Fotoaufnahmen durch die Feuerwehr in den sozialen Medien. Das Vorgehen der… [weiterlesen]
  • Paul Brennan, VP, Content Operations, bei Shutterstock kontaktierte Shutterstock-Fotografen und kündigte im Laufe der nächsten Wochen einige Änderungen in der Fotografen-Abrechnung an:

    "In the coming weeks, Shutterstock will be updating the earnings structure that determines how much you get paid when customers license your work. We are making this adjustment in order to reflect changes in the market for creative content, help to create fair opportunities for all our contributors, and reward performance with greater earnings potential.

    How does it work?
    • These new levels are based on the number of times your content is licensed rather than your lifetime earnings.
    • All contributors reset to level 1 for both images and videos every year on January 1st.
    • There are separate levels for images and for videos, and you graduate through them independently based on your download count in each category."

    Fotografen befürchten eine - weitere - Verschlechterung ihrer… [weiterlesen]
  • Seit dem 1. Mai 2020 bietet die ddp Gruppe die Rechteverfolgung im Online-Bereich nicht nur für Urheber der Agenturgruppe an, sondern auch als Dienstleistung für Dritte. Die Ansprache der potenziellen Rechteverletzer und eventuell erforderliche Rückfragen bei Urhebern koordiniert das media accounting Team in Hamburg. Für den technischen Teil besteht eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Tracking-Dienstleistern. [weiterlesen]
  • Unfreiwillige Darstellerin war eine Polizistin im Musikvideo des Konzertes einer Rockband. Sie war dort im Einsatz, weil Demonstrationen gegen das Konzert erwartet wurden. Im Video ist sie zwei Sekunden lang in Großaufnahmen und Zeitlupe zu sehen. Das auf YouTube veröffentlichte Video wurde über 150.000 Mal aufgerufen.

    Die Polizistin klagte vor dem Landgericht Darmstadt. Sie wollte nicht mit der Rockband in Verbindung gebracht werden, die dem sogenannten „Rechtsrock“ zugeordnet werde. Die Band gab eine Unterlassungserklärung ab und veranlasste, dass das Bild der Polizistin auf YouTube verpixelt wurde.
    Die Polizeibeamtin verlangte die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten von 1.171,67 € und 5.000 € Geldentschädigung.

    Das Gericht gab ihr in beiden Punkten Recht. Ihr stünde auch als Polizistin im Einsatz das recht am eigenen Bild zu. Abbildungen ihrer Person dürften nur mit ihrer Einwilligung verbreitet werden. Etwas anderes gelte nur, wenn eine der Ausnahmen des § 23 Abs. 1 KUG… [weiterlesen]
  • Unter Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat das Bundesverfassungsgericht der Europäischen Union eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle zurückgewiesen (Beschluss vom 6.11.2019 – 1 BvR 276/17). Die Klage gegen einen Suchmaschinenbetreiber war abgewiesen worden. Die Beschwerdeführerin hatte sich dagegen gewandt, dass auf Suchabfragen zu ihrem Namen der Link zu einem 2010 in ein Onlinearchiv eingestelltes Transkript eines Fernsehbeitrags aufgelistet wurde, in dem ihr unter namentlicher Nennung ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Arbeitnehmer vorgeworfen wurde.

    Am 21. Januar 2010 strahlte der NDR im Rahmen der Sendung „Panorama“ einen Beitrag mit dem Titel „Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitnehmer“ aus. In einem Interview mit der Beschwerdeführerin wurde ihr ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Mitarbeiter des von ihr geleiteten Unternehmens vorgeworfen.

    Der NDR stellte eine Datei mit einem Transkript des… [weiterlesen]
  • Tierschützer waren im Mai 2012 in einen Bio-Hühnerstall eingebrochen und hatten dort Hühner mit unvollständigem Federkleid neben toten Tieren gefilmt. ARD Exklusiv zeigte die Aufnahmen unter dem Titel „Wie billig kann Bio sein?“ und im Rahmen der Sendung „Fakt“ unter dem Titel „Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten“.

    Das Landgericht untersagte die Verbreitung der Filmaufnahmen. Die Berufung des Fernsehsenders hatte keinen Erfolg. Mit der vom Gericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte weiter ihren Antrag auf Abweisung.

    Der BGH allerdings hat der Revision stattgegeben und die Klage des Hühnerstall-Betreibers abgewiesen.

    Die Verbreitung der Filmaufnahmen verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht noch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

    Auch wenn die Aufnahmen der toten und federlosen Hühner das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf des Hühnerstall-Bauern beeinträchtigen und die Geheimhaltung der innerbetrieblichen Sphäre verletzt… [weiterlesen]
  • Die Temposünder-Fotos von Messgeräten des Typs Traffistar S350 sind als Beweise für ein Bußgeldverfahren nicht zulässig, urteilten die Verfassungsrichter (Urt. v. 05.07.2019 Az. Lv 7/17). Damit sind die Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken und des Saarländischen Oberlandesgericht in dem Fall aufgehoben.

    Ein Fahrer war im September 2017 in Friedrichsthal innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel geblitzt worden und hatte einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro erhalten. Der Anwalt des Fahrers verlangte die Herausgabe der unverschlüsselten Rohmessdaten sowie der gesamten Messserie des Tattages und eine Kopie der Lebensakte des Messgerätes.

    Er fand bei der Auswertung heraus, dass die Daten bei diesem Gerätetyp gar nicht gespeichert werden und deshalb dem Mann seine Geschwindigkeitsübertretung im Nachhinein nicht mehr nachweisbar ist.

    Ein Sachverständiger bestätigte, die Weg-Zeit-Rechnung des Gerätes sei nicht nachvollziehbar. Das Gerät Traffistar S350 erfasst mittels… [weiterlesen]
  • Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilt einen syrischen Flüchtling für das Verbreiten eines Fotos, auf dem er mit dem abgetrennten Kopf eines Soldaten posiert (sowie Kriminalität im Saarland) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Die dabei eingerechnete Einzelstrafe für das Kriegsverbrechen beläuft sich auf eineinhalb Jahre Haft (Aktenzeichen 1 StE OJs 20/17).

    Der 34-Jährige war schon 2018 vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Drogenhandels und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

    Dem Angeklagten wird nicht vorgeworfen, den Kopf selbst abgetrennt zu haben. Er hatte sich in Syrien dem bewaffneten Widerstand gegen die Regierung angeschlossen. Er verlor dort ein Bein.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Generalstaatsanwalt haben keine Revision angekündigt. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]
  • Der Rechtsstreit zwischen dem Chefkameramann des Filmes „Das Boot“ und den ARD-Rundfunkanstalten um eine weitere angemessene Beteiligung des Kameramanns an den von den Erlösen ist vor dem Bundesgerichtshof angelangt. In den ersten Instanzen hatte der Kameramann teilweise recht bekommen. Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichtes auf und verwies die Sache zurück. Die dortige Begründung wurde bemängelt. Mit dieser begründung könne dem Kläger kein Anspruch auf Zahlung einer weiteren angemessenen Beteiligung zuerkannt werden (Urteil vom 20.02.2020, Az.: I ZR 176/18 – Das Boot II).

    Der Chefkameramann hatte für seine Mitarbeit an dem 1980/1981 gedrehten Film eine Pauschalvergütung von 204.000 DM erhalten. Der Film fand im Kino, im Fernsehen, auf Videokassette und DVD zahlende Zuschauer.

    Beklagt wurden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die zusammen mit dem in einem gesonderten Rechtstreit in Anspruch genommenem WDR in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen… [weiterlesen]
  • Einem Artikel über die rechtswidrige Vermietung von Wohnraum in München an sogenannte „Medizin-Touristen“ durfte die „Bild“-Zeitung mit einem Foto der zwei Vermieter illustrieren. Der BGH urteilte, die identifizierende Berichterstattung war zulässig, da das öffentliche Interesse schwerer wiege als das Recht am eigenen Bild (Urteil vom 17. 12.2019, Az. VI ZR 504/18).

    Auch ein nicht mit Strafe bedrohtes rechtswidriges Verhalten einer der Öffentlichkeit nicht bekannten Person kann etwa wegen seiner Art, seines Umfangs und seiner Auswirkungen auf gewichtige Belange der Gesellschaft von so erheblicher Bedeutung für die Öffentlichkeit sein, dass das Recht am eigenen Bild hinter dem Öffentlichkeitsinteresse zurücktritt.

    Im Februar 2017 hatte die „Bild“ über ein Verfahrendes Verwaltungsgerichtes München berichtet. Zwei Männer hatten zu überhöhten Preisen Immobilien in München an sogenannte „Medizin-Touristen“ vermietet. Mit diversen verwaltungsrechtlich bestätigten… [weiterlesen]