Unter Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat das Bundesverfassungsgericht der Europäischen Union eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle zurückgewiesen (Beschluss vom 6.11.2019 – 1 BvR 276/17). Die Klage gegen einen Suchmaschinenbetreiber war abgewiesen worden. Die Beschwerdeführerin hatte sich dagegen gewandt, dass auf Suchabfragen zu ihrem Namen der Link zu einem 2010 in ein Onlinearchiv eingestelltes Transkript eines Fernsehbeitrags aufgelistet wurde, in dem ihr unter namentlicher Nennung ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Arbeitnehmer vorgeworfen wurde.
Am 21. Januar 2010 strahlte der NDR im Rahmen der Sendung „Panorama“ einen Beitrag mit dem Titel „Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitnehmer“ aus. In einem Interview mit der Beschwerdeführerin wurde ihr ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Mitarbeiter des von ihr geleiteten Unternehmens vorgeworfen.
Der NDR stellte eine Datei mit einem Transkript des… [weiterlesen]
Am 21. Januar 2010 strahlte der NDR im Rahmen der Sendung „Panorama“ einen Beitrag mit dem Titel „Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitnehmer“ aus. In einem Interview mit der Beschwerdeführerin wurde ihr ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Mitarbeiter des von ihr geleiteten Unternehmens vorgeworfen.
Der NDR stellte eine Datei mit einem Transkript des… [weiterlesen]