Bei einer Auseinandersetzung am Rande des Chemnitzer Stadtfestes im August 2018 wurde ein Mann tödlich und zwei weitere schwer verletzt. Bei den von Rechten und rechtsextremen Gruppen aufgerufenen Demonstrationen - aufgrund des Migrationshintergrundes der mutmaßlichen Täter - kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen.
Auch die Klägerin hatte an einer der Demonstrationen teilgenommen und ihre Teilnahme mit einem Video dokumentiert, in dem sie gut erkennbar in die Kamera spricht. Das Video hatte sie selbst im Internet veröffentlicht.
Das Zentrum für politische Schönheit (ZPS) hatte im Dezember 2018 dazu aufgerufen, Teilnehmer bei den Ausschreitungen in Chemnitz über eine Bilddatenbank zu identifizieren und bei ihren Arbeitgebern zu melden.
Es wurden Porträt-Bilder veröffentlicht, darunter auch das Bild der Klägerin, entnommen aus dem von ihr im Internet veröffentlichten Video. Unter dem Bild konnte abgestimmt werden, wie „rechts“ die Abgebildete sei. Mittlerweile schaltete das… [weiterlesen]
Auch die Klägerin hatte an einer der Demonstrationen teilgenommen und ihre Teilnahme mit einem Video dokumentiert, in dem sie gut erkennbar in die Kamera spricht. Das Video hatte sie selbst im Internet veröffentlicht.
Das Zentrum für politische Schönheit (ZPS) hatte im Dezember 2018 dazu aufgerufen, Teilnehmer bei den Ausschreitungen in Chemnitz über eine Bilddatenbank zu identifizieren und bei ihren Arbeitgebern zu melden.
Es wurden Porträt-Bilder veröffentlicht, darunter auch das Bild der Klägerin, entnommen aus dem von ihr im Internet veröffentlichten Video. Unter dem Bild konnte abgestimmt werden, wie „rechts“ die Abgebildete sei. Mittlerweile schaltete das… [weiterlesen]