Die Medienanwältin Dorothe Lanc gibt eine detaillierte Einschätzung. Sie schreibt:
„Die Wahl des richtigen Umsatzsteuersatzes ist für Fotoprofis ein Dauerbrenner-Thema, weil sie regelmäßig Meinungsverschiedenheiten mit Auftraggebern oder Finanzämtern verursacht.
Wie immer in der Juristerei gilt auch hier „kein Grundsatz ohne Ausnahme“: im Umsatzsteuerrecht ist grundsätzlich der Regelsteuersatz von derzeit 19 % anzuwenden. Er gilt für alle Umsätze mit Ausnahme derjenigen Umsätze, für die das Gesetz eine Steuerermäßigung vorsieht (§ 12 UStG).
Für die Frage, ob der Regelsteuersatz (19%) oder ausnahmsweise der reduzierte Steuersatz (§ 7%) anzuwenden ist, müssen Fotoprofis sich die Art ihrer Leistung, welche sie gegenüber ihrem Vertragspartner erbringen, genau ansehen. Meistens handelt es sich dabei um eine der drei folgenden klassischen Standart-Situationen: (1) die Lizenzierung eines bereits produzierten Fotos, (2) der Verkauf eines Fine-Art-Prints oder (3) die Fotoproduktion für… [weiterlesen]
„Die Wahl des richtigen Umsatzsteuersatzes ist für Fotoprofis ein Dauerbrenner-Thema, weil sie regelmäßig Meinungsverschiedenheiten mit Auftraggebern oder Finanzämtern verursacht.
Wie immer in der Juristerei gilt auch hier „kein Grundsatz ohne Ausnahme“: im Umsatzsteuerrecht ist grundsätzlich der Regelsteuersatz von derzeit 19 % anzuwenden. Er gilt für alle Umsätze mit Ausnahme derjenigen Umsätze, für die das Gesetz eine Steuerermäßigung vorsieht (§ 12 UStG).
Für die Frage, ob der Regelsteuersatz (19%) oder ausnahmsweise der reduzierte Steuersatz (§ 7%) anzuwenden ist, müssen Fotoprofis sich die Art ihrer Leistung, welche sie gegenüber ihrem Vertragspartner erbringen, genau ansehen. Meistens handelt es sich dabei um eine der drei folgenden klassischen Standart-Situationen: (1) die Lizenzierung eines bereits produzierten Fotos, (2) der Verkauf eines Fine-Art-Prints oder (3) die Fotoproduktion für… [weiterlesen]
