Artikel aus der Kategorie „News“ 975

  • Ist auf Fotos einer polizeilichen Geschwindigkeitskontrolle zu sehen, dass ein Autoführer mit der linken Hand ein Mobiltelefon an sein linkes Ohr hält, kann ohne weiteren Nachweis einer konkreten Bedienfunktion darauf geschlossen werden, dass eine während des Fahrens verbotswidrige Gerätenutzung vorliegt. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Beschluss vom 28.02.2019, 4 RBs 30/19).

    Das Amtsgericht Borken hatte einen Fahrzeugführer aus Hamminkeln wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie verbotswidriger Nutzung eines elektronischen Gerätes zu einer Geldbuße von 105 Euro verurteilt. „Das Halten an und für sich“ sah das Gericht als genügend an, um von einer verbotswidrigen Nutzung auszugehen.

    Der Fahrer legte dagegen Rechtsbeschwerde ein. Seiner Meinung nach sei zusätzlich der Nachweis der Gerätenutzung erforderlich. Das Oberlandesgericht sah das anders. Zwar sei das bloße Halten eines Gerätes am Steuer kein Verstoß gegen das… [weiterlesen]
  • Ein 21-jähriger Autofahrer hatte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit seinem Smartphone die Kommunikation der Beamten aufgenommen, obwohl er mehrfach auf das strafrechtliche Verbot hingewiesen worden war. Bei der nachfolgenden Vernehmung auf der Inspektion wurde ihm der ausgedruckte Gesetzestext ausgehändigt, sein Smartphone als Beweismittel eingezogen und Strafantrag gegen ihn gestellt. Beim Prozess räumte der Mann den Sachverhalt ein, erklärte aber, er sei davon ausgegangen, dass er filmen dürfe. Ein Polizeibeamter habe ihm früher einmal gesagt, er dürfe filmen, solange es nicht veröffentlicht werde.

    Das Amtsgericht München urteilte, es sei notwendig, aber auch ausreichend, den arbeitslosen Angeklagten zur Teilnahme an einem „Korrekt im Web“-Kurs anzuweisen, um ihm einschlägige Kenntnisse bei der Verwendung elektronischer Geräte zu vermitteln und damit künftige Straftaten zu verhindern.

    Zugunsten des Mannes wurde gewertet, dass er die Tat umfassend eingeräumt hatte und… [weiterlesen]

  • Alison Jackson, Diana, Finger-up, 2000


    Die Galerie Camera Work präsentiert vom 7. März bis zum 18. April die Ausstellung „Fake vs. Reality“ der britischen Künstlerin Alison Jackson. Zu sehen sind mehr als 40 Werke aus ihrer Celebrity-Serie, in der sie sich mit der Macht von Bildern, Fake News, Boulevardmedien und Voyeurismus auseinandersetzt.

    Für ihre Arbeiten inszenierte sie mit Celebrity-Doubles Szenen. Neben den nachgestellten Celebrities befinden sich in der Ausstellung auch Portraits „echter“ Persönlichkeiten. „Fake vs. Reality“ – welches Bild ist authentisch echt und welches ist gelogen? Hat Diana wirklich den erhobenen Mittelfinger in die Kameralinse gereckt? Hat sich die royale Familie - Kate, Will und Baby- vor Fotoreportern nackt mit einem Spielzeughelikopter in die Badewanne gelegt?

    Welchen Wahrheitsgehalt haben Bilder und wie wird der Umgang mit Medialisierung mit Bildern in TV, Printmedien und im Internet vollzogen? Jacksons Werke können auch als Kommentar zum… [weiterlesen]


  • Die Leica-Galerie Konstanz stellt vom 29.2. bis zum 20.5. die Reisebilder Klaus Fenglers aus. Der studierte Maschinenbauer kündigte seinen Job bei Siemens, folgte dem Ruf seines Herzens und unternahm inzwischen zahlreiche abenteuerliche Expeditionen: mit dem Vater des Rot-Punkt-Kletterns Kurt Albert, ebenso wie mit dem Profi-Kletterer Urs Odermatt auf Grönland, oder mit Stefan Glowacz unter anderem nach Kenia, Venezuela und Baffin Island.

    Die Magazine „Geo“ und „Stern“ druckten seine Fotografien. Zu seinen Arbeiten gehört beispielsweise seine Serie „Gauchos“, die seinen mehrwöchigen Ritt in Begleitung der südamerikanischen Cowboys durch Patagonien zeigt. Oder auch „Roraima“, eine Reportage, für die sich Klaus Fengler und seine Begleiter wochenlang durch den Urwald Venezuelas schlugen, um schließlich durch Sir Arthur Conan Doyles Geschichte The Lost World berühmt gewordenen, eindrucksvollen Tafelberg Roraima-Tepui zu erklimmen. (Barbara Hartmann)

    Leica Galerie Konstanz,… [weiterlesen]
  • Für die Publikation eines Mitarbeiterfotos auf der firmeneigenen Facebookseite ohne Zustimmung des Angestellten, steht diesem gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutzverordnung (DSGVO) ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Das Arbeitsgericht Lübeck hielt eine Schmerzensgeldhöhe von bis zu 1.000 Euro für vertretbar.

    Im August 2018 veröffentlichte eine Pflegeeinrichtung auf ihrer Facebookseite ein Foto, welches eine Mitarbeiterin zeigte. Sie hatte ihre Zustimmung erklärt, das Bild auf einem Aushang in der Pflegeeinrichtung zu zeigen, der Publikation auf Facebook jedoch nicht zugestimmt. Nachdem die Mitarbeiterin im Oktober 2018 aus dem Unternehmen ausgeschieden war, verlangte sie die Löschung des Fotos, da sie nicht weiter mit der Pflegeeinrichtung in Verbindung gebracht werden wollte. Das Foto wurde daraufhin gelöscht. Für die Zeitspanne, in der das Foto gegen ihren Willen bei Facebook zu sehen war, beantragte die Mitarbeiterin Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld.

    Das Arbeitsgericht gab… [weiterlesen]

  • Links: Robert Mapplethorpe/ Calla Lillies, 1985 / Courtesy of Galerie Thomas Schulte, Berlin /Copyright Robert Mapplethorpe Foundation. Used by permission

    Rechts: Robert Mapplethorpe/ Jack Walls, 1982 /Courtesy of Galerie Thomas Schulte/Copyright Robert Mapplethorpe Foundation. Used by permission



    Die Galerie Thomas Schulte zeigt vom 14. März bis zum 18. April Robert Mapplethorpes X, Y, Z Portfolios. X zeigt Bilder aus der New Yorker homosexuellen Sado-Maso-Szene, Y Blumenstillleben und Z Aktportraits schwarzer Männer.

    Die Galerie präsentiert darüber hinaus eine große Gruppe von Mapplethorpe Fotografien, die von einem zweiten Künstler der Galerie, dem Avantgarde-Theaterregisseur und Designer Robert Wilson, ausgewählt wurden. Begleitet wird die Ausstellung von zwei Filmvorführungen des Dokumentarfilms „Mapplethorpe: Look at the Pictures (2016) in der Galerie am Eröffnungswochenende und während der Berlin Fetish Week.

    Galerie Thomas Schulte, Charlottenstraße 24, 10117 Berlin [weiterlesen]
  • Nach einem Autounfall glaubte das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Unfallgeschädigten nicht, dass er den Verursacher vor dem Unfall nicht gekannt hatte – obwohl er eine Bekanntschaft mit diesem abgestritten hatte. Er hatte vor dem Unfall bei Facebook ein Bild gepostet, auf dem der ihm angeblich nicht bekannte Mann zusammen mit dem später beschädigten Auto zu sehen war.

    Weitere Indizien für eine Unfallmanipulation sah das Gericht in der Beschädigung eines hochpreisigen Fahrzeugs, die fiktive Schadensabrechnung und die Präsentation einer klaren Haftungslage bei gleichzeitigen vagen Angaben zum Unfallhergang.

    Im Februar 2015 kam es in einer Nacht auf einer Autobahnzufahrt zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Porsche Panamera und einem VW Golf. Der Unfallverursacher gab an, dem Porsche die Vorfahrt genommen zu haben, da er ihn übersehen hätte. Der Porschefahrer verlangte von der Haftpflichtversicherung des Golf-Fahrers Schadensersatz auf Basis einer fiktiven Schadensabrechnung.

    Die… [weiterlesen]
  • Ein Vater, der ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Bilder seiner Tochter bei Facebook gepostet hatte, wurde dafür vom Amtsgericht Hannover zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt (Az.: 244 Ds 228/19).

    Die sorgeberechtigte Großmutter des neun Monate alten Babys hatte dem 23-jährigen Vater erlaubt, sich zusammen mit seinem Kind zu fotografieren, aber ausdrücklich untersagt, die Bilder bei Facebook zu veröffentlichen und damit seinen Facebook-Kontakten Einblick in ihren privaten Wohnraum zu geben. Ihrer Klage vor dem AG Hannover wurde stattgegeben. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]


  • Navid Nuur, Ohne Titel, 2007-13, selbst hergestellte Tusch, Badewasser des Künstlers, Filterpapier, 58 x 59,5 cm, Courtesy Navid Nuur, Plan B, Cluj/ Berlin, Martin van Zomeren, Amsterdam, Max Hetzler, Berlin/Paris/London, Jahn und Jahn, München Copyright Der Künstler


    Zauber, Magie, Hocus Pokus – nichts weniger verspricht die Ausstellung des niederländisch-iranischen Künstlers Navid Nuur im Marta Herford Museum noch bis zum 26. April besucht werden kann.
    Die Ausstellung stellt eine besondere Auseinandersetzung mit dem Ort dar. Mit Materialien, die er aus dem Marta Herford Haus mitgenommen hat, hat er Skulpturen geschaffen, unter anderem glasierte Keramikobjekte. In seine Werke eingearbeitet hat er unter anderem einen roten Backstein aus dem Gehry-Bau, verbrannte Äste und Blätter wie auch Kupferdrähte, die dem Türkis der Glasur eine besondere Tiefe verleihen.
    Navid Nuurs magischen Fähigkeiten lassen Kunst entstehen, wo man sie zunächst nicht vermuten würde: in und mit den… [weiterlesen]
  • Das Plakat für die Bühnenshow „Simply the best- die Tina Turner Story“, das die Turner-Darstellerin Dorothea „Coco“ Fletcher zeigt, darf nicht mehr ausgehängt werden. Das Doppelgängerfoto könne den falschen Eindruck erwecken, dass die 80-jährige Sängerin am Musical mitwirke oder selbst auftrete.

    Schon im Oktober hatte das Gericht den Streitparteien einen Vorschlag für eine gütliche Einigung gemacht und dem Veranstalter empfohlen, einen Hinweis auf den Plakaten anzubringen, dass das Publikum nicht die echte Tina Turner zu sehen bekommt. Diesen Hinweis hat er auch auf den Plakaten appliziert. Beschwerden des Publikums, die erwartet hätten, die echte 80-jährige Sängerin zu sehen, nachdem sie das Bild der etwa 30-jährigen Doppelgängerin Tina Turners auf dem Plakat gesehen hatten, hatte es keine gegeben. Er rechnet damit, „dass mit der Änderung des Plakats auch unser Soll erfüllt ist“. Die Show werde auf jeden Fall weitergehen. Der öffentlichkeitswirksame Rechtstreit sei… [weiterlesen]