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  • Eingang Süd/ Foto: Koelnmesse / photokina / Autor: Harald Fleissner

    Nachdem die photokina 2020, die vom 27. bis 30. Mai stattfinden sollte, folgerichtig wegen der globalen Pandemie abgesagt wurde, steht nächste Termin für die internationale Leitmesse für Foto, Video und Imaging fest – sie wird vom 18. Bis 21. Mai 2022 stattfinden. Auch die Imaging Innovation Conference feiert nicht wie geplant 2020 Premiere, ein neuer Termin ist in Abstimmung.

    Mit dieser sehr frühzeitigen Ankündigung möchte die Koelnmesse Ausstellern und Besuchern Planungssicherheit geben. Die Entscheidung, die nächste photokina erst in zwei Jahren zu veranstalten, wurde mit Blick auf verschiedene Faktoren getroffen: Der Imagingmarkt war auch schon vor dem Auftreten des Coronavirus stark in Bewegung. Diese Entwicklung wird nun weiter an Dramatik gewinnen und muss in die Planungen für die kommende photokina einbezogen werden. Die Ausrichtung 2022 gibt allen Beteiligten genügend Zeit, die nächste photokina… [weiterlesen]


  • Im Moment macht das Meldungen schreiben wirklich keinen rechten Spaß! Es wird nichts angekündigt, nur monoton abgesagt...

    Da ist selbst eine Termin-Verschiebung schon - fast - eine freundliche Abwechslung!

    Denn der CEPIC Congress 2020 - der im Juni auf Mallorca stattfinden sollte - wird in den Herbst verlegt: vom 30. September bis 2. Oktober 2020. Die Wellcome Reception findet dann entsprechend am 29. September statt. [weiterlesen]
  • Die beiden Leiter des Festivals, Karen Fromm und Lars Bauernschmitt, schreiben:

    "Seit 2008 war das Lumix Festival für jungen Bildjournalismus bereits sechsmal ein Ereignis, bei dem sich Fachpublikum und Fotobegeisterte aus aller Welt in Hannover getroffen haben. Besucherinnen und Besucher konnten ein inspirierendes Programm mit Ausstellungen, Vorträgen, Diskussionen und Portfoliosichtungen erleben und einen Einblick in Tendenzen und Perspektiven des Bildjournalismus und des Visual Storytellings in Print- und Onlinemedien gewinnen.

    Auch 2020 sollte die Expo Plaza in Hannover wieder zu einem Ort werden, an dem aktuelle Entwicklungen diskutiert, hochkarätiger junger Bildjournalismus gezeigt und prämiert und Partys gefeiert werden. Leider lässt es die aktuelle Entwicklung jedoch nicht zu, das Festival so vorzubereiten und verantwortungsvoll durchzuführen, wie wir alle es uns wünschen. Das gesamte Lumix Festival Team bedauert es daher sehr, dass wir eine noch vor wenigen Wochen… [weiterlesen]
  • Der Rechtsstreit zwischen dem Chefkameramann des Filmes „Das Boot“ und den ARD-Rundfunkanstalten um eine weitere angemessene Beteiligung des Kameramanns an den von den Erlösen ist vor dem Bundesgerichtshof angelangt. In den ersten Instanzen hatte der Kameramann teilweise recht bekommen. Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichtes auf und verwies die Sache zurück. Die dortige Begründung wurde bemängelt. Mit dieser begründung könne dem Kläger kein Anspruch auf Zahlung einer weiteren angemessenen Beteiligung zuerkannt werden (Urteil vom 20.02.2020, Az.: I ZR 176/18 – Das Boot II).

    Der Chefkameramann hatte für seine Mitarbeit an dem 1980/1981 gedrehten Film eine Pauschalvergütung von 204.000 DM erhalten. Der Film fand im Kino, im Fernsehen, auf Videokassette und DVD zahlende Zuschauer.

    Beklagt wurden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die zusammen mit dem in einem gesonderten Rechtstreit in Anspruch genommenem WDR in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen… [weiterlesen]
  • Einem Artikel über die rechtswidrige Vermietung von Wohnraum in München an sogenannte „Medizin-Touristen“ durfte die „Bild“-Zeitung mit einem Foto der zwei Vermieter illustrieren. Der BGH urteilte, die identifizierende Berichterstattung war zulässig, da das öffentliche Interesse schwerer wiege als das Recht am eigenen Bild (Urteil vom 17. 12.2019, Az. VI ZR 504/18).

    Auch ein nicht mit Strafe bedrohtes rechtswidriges Verhalten einer der Öffentlichkeit nicht bekannten Person kann etwa wegen seiner Art, seines Umfangs und seiner Auswirkungen auf gewichtige Belange der Gesellschaft von so erheblicher Bedeutung für die Öffentlichkeit sein, dass das Recht am eigenen Bild hinter dem Öffentlichkeitsinteresse zurücktritt.

    Im Februar 2017 hatte die „Bild“ über ein Verfahrendes Verwaltungsgerichtes München berichtet. Zwei Männer hatten zu überhöhten Preisen Immobilien in München an sogenannte „Medizin-Touristen“ vermietet. Mit diversen verwaltungsrechtlich bestätigten… [weiterlesen]


  • Noch bis zum 13. September kann auf der Nordfriesischen Insel Föhr im Museum an der Westküste im stimmungsvoll perfekt passenden Rahmen die Ausstellung „Seestücke“ besucht werden. Zu sehen gibt es die Werke 23 zeitgenössischer internationaler Künstler, die sich mit der Wahrnehmung und Deutung des Meeres befassen.

    Vertraute Motive, wie vom Sturm aufgepeitschtes Wasser oder der sehnsuchtsvolle Blick vom Ufer auf das Meer, sind dabei ebenso zu sehen, wie Werke, die Befremdliches, sogar Unheimliches zeigen. Die Ausstellung „SEE STÜCKE“ ist der Versuch, sich unterschiedlichen Szenarien zwischen Fakten und Fiktionen mittels künstlerischer Reflexionen zu nähern.

    Ab 26. Juni wrd die Ausstellung in der Alfred Ehrhard Stiftung in Berlin zu sehen sein. (Barbara Hartmann)

    mkdw.de/de/ausstellungen/aktuell

    Museum an der Westküste
    Hauptstraße 1, 25938 Ackersulm/ Föhr [weiterlesen]
  • Ist auf Fotos einer polizeilichen Geschwindigkeitskontrolle zu sehen, dass ein Autoführer mit der linken Hand ein Mobiltelefon an sein linkes Ohr hält, kann ohne weiteren Nachweis einer konkreten Bedienfunktion darauf geschlossen werden, dass eine während des Fahrens verbotswidrige Gerätenutzung vorliegt. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Beschluss vom 28.02.2019, 4 RBs 30/19).

    Das Amtsgericht Borken hatte einen Fahrzeugführer aus Hamminkeln wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie verbotswidriger Nutzung eines elektronischen Gerätes zu einer Geldbuße von 105 Euro verurteilt. „Das Halten an und für sich“ sah das Gericht als genügend an, um von einer verbotswidrigen Nutzung auszugehen.

    Der Fahrer legte dagegen Rechtsbeschwerde ein. Seiner Meinung nach sei zusätzlich der Nachweis der Gerätenutzung erforderlich. Das Oberlandesgericht sah das anders. Zwar sei das bloße Halten eines Gerätes am Steuer kein Verstoß gegen das… [weiterlesen]
  • Ein 21-jähriger Autofahrer hatte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit seinem Smartphone die Kommunikation der Beamten aufgenommen, obwohl er mehrfach auf das strafrechtliche Verbot hingewiesen worden war. Bei der nachfolgenden Vernehmung auf der Inspektion wurde ihm der ausgedruckte Gesetzestext ausgehändigt, sein Smartphone als Beweismittel eingezogen und Strafantrag gegen ihn gestellt. Beim Prozess räumte der Mann den Sachverhalt ein, erklärte aber, er sei davon ausgegangen, dass er filmen dürfe. Ein Polizeibeamter habe ihm früher einmal gesagt, er dürfe filmen, solange es nicht veröffentlicht werde.

    Das Amtsgericht München urteilte, es sei notwendig, aber auch ausreichend, den arbeitslosen Angeklagten zur Teilnahme an einem „Korrekt im Web“-Kurs anzuweisen, um ihm einschlägige Kenntnisse bei der Verwendung elektronischer Geräte zu vermitteln und damit künftige Straftaten zu verhindern.

    Zugunsten des Mannes wurde gewertet, dass er die Tat umfassend eingeräumt hatte und… [weiterlesen]