Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Die „Bild am Sonntag“ illustrierte ihr „Urlaubslotto“, bei dem eine Kreuzfahrt verlost wurde, ohne Einwilligung der Abgebildeten mit einem Foto von drei Schauspielern der Serie „Traumschiff“ in Schiffsuniform. Das Bild war mit dem Hinweis versehen, die Abgebildeten werde man auf der Kreuzfahrt „zwar nicht treffen. Aber wie auf dem echten TV-Traumschiff schippern Sie zu den schönsten Buchten und den spannendsten Städten“. Der Kapitänsdarsteller klagte und bekam vor dem Oberlandesgericht Köln Recht. Das Bild durfte nicht verwendet werden (Urteil vom 10.10.2019 Az. 15 U 39/19).

    Maßgeblich wertete das Gericht dabei die vorwiegend werbliche Bildnutzung. Auch wenn ein Gewinnspiel im Grundsatz noch der redaktionellen Tätigkeit eines Presseorgans zuzuordnen sei, habe im konkreten Fall das Bild kaum echten Nachrichtenwert gehabt. Die Beliebtheit des Schauspielers habe als „Garant“ für eine Traumreise ersichtlich auch auf den Hauptgewinn abfärben sollen. Mit dem Bild des Klägers sei… [weiterlesen]
  • Ein Vater hatte in die Veröffentlichung einer Fotografie seiner damals 15-jährigen Tochter eingewilligt. 1999 war in einer Zeitschrift eine „Homestory“ mit dem Bild abgedruckt worden. Als ihr Bild neunzehn Jahre später erneut publiziert wurde, legte die inzwischen volljährige Frau Klage wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes ein. Sie verlangte Unterlassung, da die damalige Einwilligung ihres Vaters die erneute Veröffentlichung nicht rechtfertigten.

    Das Landgericht Frankfurt gab der Klägerin Recht (29. September 2019 2-0 O 454/18). Da sie als Jugendliche keine Einwilligung in die Bildveröffentlichung gegeben habe, habe sie selbst noch keine bindende Entscheidung hinsichtlich der Veröffentlichung getroffen. Die Entscheidungsmöglichkeit darüber müsse auch Personen zugebilligt werden, die als Minderjährige mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter abgebildet wurden, nun aber die Volljährigkeit erreicht hätten.

    Die Klägerin kann die Unterlassung der Bildveröffentlichung… [weiterlesen]
  • Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) widmet sich in seiner PICTAnight am 7. November 2019 in München den rechtlichen und abrechnungstechnischen Hindernissen der Bildlizenzierung für soziale Netzwerke.

    In einem Impulsvortrag wird RA Sebastian Deubelli über die Vereinbarkeit von Plattform-AGB mit Bildlizenzverträgen informieren und auf aktuelle Urteile zu Bildveröffentlichungen eingehen. Deubelli ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und betreibt eine Kanzlei in Landshut.

    Im zweiten Teil des Vortrags erläutert der stellv. Vorsitzende der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm), Soenne, ein Modell zur Bewertung von Nutzungshonoraren in medienweitergebenden Plattformen. Die mfm ermittelt jährlich die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte in Deutschland und gibt diese unter dem Titel „Bildhonorare“ heraus. Soenne arbeitet seit 1986 als freiberuflicher Fotodesigner und visueller Unternehmensberater.

    Im Anschluss an den Co-Vortrag können sich die… [weiterlesen]
  • Ein Lehrer eines rheinland-pfälzischen Gymnasiums hatte sich bei einem Fototermin freiwillig mit zwei Schulklassen ablichten lassen. Gegen die Veröffentlichung der Bilder im Schuljahrbild klagte er, seine Zustimmung dazu sei nicht eingeholt worden. Er habe sich von einer Kollegin zur Teilnahme an dem Fototermin überreden lassen, den Verwendungszweck der Bilder habe er nicht gekannt. Die Fotografin habe ihm versichert, dass die Bilder nicht veröffentlich würden. Im ersten an der Schule herausgegeben Jahrbuch seien keine Bilder von ihm veröffentlicht worden.

    Das Verwaltungsgericht Koblenz wies seine Klage ab, die Bilder müssen nicht aus dem Jahrbuch entfernt werden (VG Koblenz, Urteil vom 6.9.2019 %K 101/19.KO).

    Das Gericht begründet: Der Lehrer habe durch seine Teilnahme an dem Fototermin konkludent in die Veröffentlichung der Bilder eingewilligt. Obwohl ihm die Gepflogenheit der Veröffentlichung von Klassenfotos in Jahrbüchern bekannt gewesen sei, habe er sich mit den Schülern… [weiterlesen]
  • Die funktionsstüchtige Kamera, die ein Grundstückseigentümer aus dem Kreis Altenkirchen im Westerwald aus einem seiner Fenster auf das Nachbargrundstück ausrichtete, muss er entfernen. Auch eine gleichzeitig aufgestellte Kameraattrappe in seinem Haselnusstrauch darf er nicht behalten, da bereits durch den Schein beim Nachbarn ein „Überwachungssdruck" entsehen könne (Beschluss vom 5.09.2019, Az. 13 S 17/19).

    Nach der erfolgreichen Klage des Nachbarn müssen nun beide Kameras entfernt, beziehungsweise so ausgerichtet werden, dass sie weder das Nachbargrundstück noch den öffentlichen Bereich in den Fokus nehmen. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 1004 und § 823 Abs. 1 BGB.

    Das Urteil des LG Koblenz bestätigt das Urteil der Vorinstanz AG Betzdorf: Eine ständige Videoüberwachung greife in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Bei einer Kameraüberwachung auf Privatgrundstücken müsse sichergestellt werden, dass weder angrenzende öffentliche Bereiche, noch… [weiterlesen]
  • Nach einer Demonstration „gegen Rechts“ in Essen-Steele im Mai 2018 verbreitete die Polizei Fotos der Versammlung in sozialen Netzwerken. Das OVG Münster gab jetzt zwei Klägern Recht, die sich auf den Bildern erkannt hatten (Urteil vom 17.09.2019 – 15 A 4753/18) und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen (Urteil vom 23.10.2018 – 14 K 3543/18). Die Berufung des Landes wurde damit zurückgewiesen. Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig. Die Aufnahmen seien für eine zulässige Polizei-Öffentlichkeitsarbeit nicht notwendig gewesen. Es bestehe die Gefahr, dass Demonstrierwillige sich durch das Verhalten der Polizei von der Ausübung des Demonstrationsrecht abhalten ließen. Dadurch sei das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt.

    Das Anfertigen der Fotos , um sie im Internet zu publizieren, habe in das Versammlungsgrundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG eingegriffen. Das Fotografieren und Filmen von Versammlungen durch Polizisten sei grundsätzlich geeignet, einschüchternd,… [weiterlesen]
  • Eigentümern steht kein Recht darauf zu, das Fotografieren ihrer Sachen zu verbieten. So hat das OLG München am 25.06.2019 entschieden (Az. 24 W 700/19).

    Geklagt hatte der Eigentümer eines Oldtimers. Er hatte sein Auto einer Werkstatt für die Ausstellung auf einem Messestand zur Verfügung gestellt, ohne weitere Absprachen über die werbliche Nutzung von Aufnahmen zu treffen. Nachdem er ein Bild seines Wagens auf der Facebookseite der Werkstatt entdeckt hatte, verlangte er vor Gericht Unterlassung und Schadensersatz.

    Aus der Rechtsprechung des BGH ergebe sich, dass ein allgemeines „Recht am Bild der eigenen Sache“ dergestalt, dass der Eigentümer einer Sache allein darüber bestimmen könnte, wer die Sache fotografieren und die gefertigten Fotos vermarkten darf, nicht existiere. Ein Abbild von einer Sache könne damit auch gegen den Willen des Eigentümersimmer dann gefertigt werden, wenn das möglich ist, ohne andere Eigentumsrechte wie durch das Betreten eines fremden… [weiterlesen]
  • Aus religiösen Gründen tragen Anhänger des „Pastafarianismus“, Mitglieder der „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“, einen Dreispitz auf dem Kopf. Das Tragen dieses Kopfbedeckung ist auf einem Foto zum Personalausweis aber unzulässig. So hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg am 15.5 2018 entschieden (So 72/17).

    Eine religiös begründete Ausnahme vom Erfordernis eines kopfbedeckungsfreien Fotos komme nicht in Betracht. So entschied bereits in erster Instanz das Verwaltungsgericht Hamburg. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Beschwerde des Klägers zurück.

    Zwar könne gemäß §7 Abs. 3PAuswV eine Ausnahme vom Gebot des kopfbedeckungsfreien Ausweisbildes gemacht werden. Dies betreffe Personen, die glaubhaft und ernsthaft nach ihrer religiösen oder weltanschaulischen Überzeugungimmer eine Kopfbedeckung tragen müssen, und denen ein innerer Konflikt wegen eines Verstoßes gegen das Gebot erspart werden solle.

    Es sei offensichtlich, dass von… [weiterlesen]
  • Die Pop-Sängerin Lena-Meyer-Landrut gewann vor dem BGH einen Rechtsstreit mit der Bild-Zeitung. Die Berichterstattung über Nacktfotos Landruts verletzt ihr Persönlichkeitsrecht und ist nicht zulässig (Urt. V. 40.04.2019, Az. VI ZR 360/18).

    Unbekannte hatten offenbar den Laptop des Freundes der Sängerin entwendet und darauf private Aufnahmen entdeckt, auf denen sie nackt war. Von Meyer-Landrut wurde eine „hohe Geldsumme“ gefordert, mit der Drohung, die Bilder sonst zu veröffentlichen. Als die Bilder tatsächlich im Internet frei zu sehen waren, berichtete die Bild darüber. Es würden „pikante Fotos des Popstras verbreitet“. „Zu sehen ist die Sängerin, wie sie nackt oder nur in Unterwäsche posiert“. „Mit ein paar Klicks“ seien die Bilder zu finden. In dem Artikel selbst wurden die Nacktbilder aber nicht gezeigt.

    Meyer-Landrut klagte entsprechend gegen die Wortberichterstattung über die Nacktbilder und bekam vor dem Landgericht Berlin Recht. In der Revision wies das Kammergericht ihren… [weiterlesen]
  • Drei Häuser Karl-Theodor zu Guttenbergs in Berlin und den USA, deren Foto die Bunte 2014 abdruckte, durften öffentlich gezeigt werden. Guttenbergs Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist gescheitert. (Urteil vom 25.06.2019, Beschwerde Nr. 14047/16). Der EMGR bestätigte damit das Urteil des OLG Köln, das entschieden hatte, dass die Persönlichkeitsrechte Guttenbergs und seiner Familie nicht durch die Bildveröffentlichung der Häuser im Magazin „Die Bunte“ verletzt worden waren.

    In erster Instanz vor dem LG Köln hatte Guttenberg mit seiner Klage gegen die Bildveröffentlichung Recht bekommen. Das OLG hatte in zweiter Instanz das Urteil des LG aufgehoben. In Guttenbergs Privatsphäre sei zwar eingegriffen worden, angesichts des öffentlichen Interesses, welches mit seiner Person einhergehe, müsse er die Publikation aber dulden. Dies gelte insbesondere deshalb, weil es zu dieser Zeit möglich schien, dass Guttenberg in die deutsche Politik zurückkehrt.

    Der EGMR urteilte… [weiterlesen]