Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Für den im Juli 1990 begangenen Mord an dem Volksschauspieler Walter Sedlmayr verbüßten zwei in einem Indizienprozess als Täter verurteilte Männer Haftstrafen, aus denen der eine 2007, der andere 2008 auf Bewährung entlassen worden waren. Sie hatten die Tat auch nach ihrer Verurteilung weiter bestritten, ein Wiederaufnahmeverfahren scheiterte 2005. Sie versuchten mit Unterlassungsverfügungen gegen Onlinearchive die Löschung ihrer Namen zu erreichen. Der BGH verneinte am 15. Dezember 2009 ihren Anspruch auf Entfernung ihrer Namen, da dies eine unzulässige Einschränkung der Meinungs- und Medienfreiheit bedeuten würde.

    Jetzt hat der BGH im Fall einer erneuten Bild- und Wortberichterstattung über die Täter auf der Onlineseite der Bild im Jahre 2015 über die Täter anders entschieden (Beschl. v. 23. Juli 2019, Az. VI ZR 291/17). Mit der wiederholten Berichterstattung werde rechtswidrig in ihr Persönlichkeitsrecht eingegriffen, das Recht der seit Jahren entlassenen Täter auf… [weiterlesen]
  • Die Bilder, auf denen zu sehen ist, wie der DFB-Fußballer Julian Draxler in Badekleidung eine Frau auf einer Yacht in Ibiza im Arm hält und küßt, hätten nicht publiziert werden dürfen. Im Text informierte die Zeitung die Leser darüber, dass die Geküßte keinesfalls die langjährige Freundin Draxlers sei. Damit man sich eigenen Auges davon überzeugen konnte, wurde diese auf einem Archivfoto beim Besuch eines Länderspiels auf der Stadiontribüne gezeigt.

    Die Unterlassungsklage Draxlers und seiner Freundin stufte das Landgericht Köln in erster Instanz als berechtigt ein (Az. 28 O 340/17). Es bestehe kein öffentliches Interesse am Privatleben des Nationalspielers. Den Einwand der Verteidigung, es sollte das widersprüchliche Verhalten des Mannschaftskäpitäns aufgedeckt werden, ließ das Gericht nicht gelten. Dass der Fußballer statt Urlaub auf Ibiza einen Arztbesuch in München angekündigt hatte, sei in dem Artikel gar nicht erwähnt worden.

    Das Oberlandesgericht Köln befand den Text der… [weiterlesen]
  • Die Zeitschrift Computer Bild durfte einen Artikel über DVB-T2-Receiver mit einem Foto von Jan Böhmermann ohne sein Einverständnis illustrieren, so entschied das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 21.02.2019 – 15 U 46/18).

    In einem Text unter der Überschrift „Leser Aktion Freenet TV DVB-T2-Receiver für HD-TV ENDLICH SCHARF“ war ein Standbild des Moderators aus der Sendung „Neo Magazin Royale“ abgedruckt worden. In dem Artikel wurde inhaltlich über den Systemwechsel von DVB-T auf DVB-T2 informiert und auf ein „Aktionsangebot“ des Kooperationspartners hingewiesen.

    Obwohl das Oberlandesgericht den Magazinartikel als Werbung bewertete, befand es die Bildveröffentlichung als zulässig. Der Artikel habe zugleich dem Informationsinteresse gedient. Die Umstellung auf die DVB-T2-Technik sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von allgemeinem Interesse gewesen. Die Bildunterschrift „ENDLICH SCHARF“ habe einen Informationsgehalt, da sie einerseits die Qualität des Fernsehbildes in HD und… [weiterlesen]
  • Für Amateurfotografien können die MFM-Empfehlungen bei der Berechnung der Lizenzanalogie nicht herangezogen werden – so entschied der BGH im Fall eines Urheberrechtsverstoßes am 13.9.2018 (I ZR 187/17), wie rechtambild.de berichtet.

    Der Besucher einer Veranstaltung fotografierte dort einen auf dem Gelände geparkten Sportwagen und teilte das Bild auf Facebook. Als das Foto in bearbeiteter Form ohne Lizenz und ohne Urhebernennung für die Ankündigung einer anderen Veranstaltung verwendet wurde, erhob der Fotograf Klage und verlangte Schadensersatz.

    Der BGH lehnte eine Anwendbarkeit der MFM-Tabelle ab und sprach dem Kläger 200 Euro zu. Es sei nicht ersichtlich, dass die MFM-Empfehlungen üblicherweise zur Bestimmung der Vergütung von Fotografien im Internet Anwendung finden, die nicht von professionellen Fotografen erstellt worden seien.

    Für ein einfaches Amateurfoto seien 100 Euro als Lizenzgebühr angemessen. Wegen des fehlenden Urhebernachweises sprach der Senat dem Kläger einen… [weiterlesen]
  • Auf Facebook hatte TV Movie einen Bericht über die Krebserkrankung Roger Willemsens geteilt. Neben dem Link zu dem Artikel postete die Zeitschrift Bilder anderer prominenter Moderatoren. Unter den Bildern von Willemsen, Joko Winterscheidt, Stefan Raab und Günther Jauch war zu lesen: Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen“. Über die drei anderen Moderatoren wurde in dem Text kein Wort berichtet. Nach öffentlicher Kritik wurde der Text nach kurzer Zeit gelöscht.

    Das OLG bezeichnete das Posten der Bilder der drei Moderatoren als Clickbaiting. Durch die reißerische Überschrift in Verbindung mit diesen Bildern sei bei den Lesern eine „Neugierlücke“ geöffnet worden. Die emotionsbehaftete Nachricht sei als „Informationsschnipsel“ nicht genug, um die geweckte Neugier zu befriedigen.

    Schon das LG Köln hatte in der Vorinstanz entschieden, dass TV Movie das Bild Jauchs unzulässig kommerziell genutzt hat. Das OLG Köln bestätigte dieses Urteil und sprach… [weiterlesen]
  • Zumeist ist es ja umgekehrt: Stars und solche, die es noch werden wollen, verklagen Paparazzi. Hier nicht. Hier treten die Fotografen an und erheben Klage gegen einen Promi, der angeblich ihre Aufnahmen gestohlen und die Bilder ungerechtfertigt werblich verwendet hätte.

    Beschuldigt wird die amerikanische Rapperin Nick Minaj, der Fotografen vorwerfen, die Sängerin habe gleich mehrere ihrer urheberrechtlich geschützten Bilder auf Social Media gepostet, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen oder gar Lizenzgebühren zu entrichten. Die Fotografen werden von den Agenturen Splash News und Picture Agency vertreten.

    Bei den Motiven handelt es sich um Party-Aufnahmen, die Nick Minaj auf einer Harper's Bazaar Party in New York im Jahr 2017 und auf der New York Fashion Week Party 2018 zeigen.

    Publiziert wurde die Story von der Plattform the blast (theblast.com ) Auch wenn die Höhe der Schadenersatzforderungen der Fotografen bislang nicht festgelegt wurde, könnte es sich um eine interessante… [weiterlesen]
  • Ja, unter bestimmten Umständen darf man zum Gewehr greifen und sein Persönlichkeitsrecht auch mit der Waffe verteidigen. So das Resüme eines Urteils des Amtsgerichtes Riesa (Urteil vom 24.4.2019 – Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19).

    Was war passiert? Der Angeklagte hatte mit seinem Luftgewehr eine Kamaradrohne vom Himmel geholt, die sein Privatgrundstück in 10 bis 15 Meter Höhe überflogen hatte. Dabei verfolgte die Drohne die Ehefrau des Angeklagten und erschreckte seine Kinder, die auf dem Grundstück - welches zum Schutz seiner Privatsphäre mit einer rund 3 Meter hohen Hecke eingezäunt ist - spielten.

    Der weitere Verlauf: Der Beklagte signalisierte dem Steuermann der Drohne, er möge sein Fluggerät woanders hin steuern und die Privatsphäre der Familie respektieren. Der Drohenführer reagierte nicht auf die Zeichen. Der Mann holte daraufhin sein Luftgewehr und hielt es drohend in Richtung Drohne. Aber auch das brachte den Besitzer der Drohne nicht dazu, sein Gerät abzudrehen. Also schoß… [weiterlesen]
  • Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass zwei Schüler einer zehnten Klasse einer Integrierten Gesamtschule in Berlin vorläufig vom Unterricht suspendiert werden dürfen. Sie hatten heimlich Lehrer gefilmt und die Videos an einen Mitschüler weitergeleitet. Dieser hatte sie auf Instagram gepostet und teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versehen.

    Die Schulleiterin habe die Schüler vorläufig für neun Schultage vom Unterricht suspendieren dürfen. Einer der Beiden habe zugegeben, Lehrer gefilmt und Videos und Fotos an den Betreiber des Instagram-Accounts weiter geleitet zu haben. Der andere Schüler hatte es jedenfalls nicht bestritten, daran beteiligt zu sein. Die Schulleiterin habe davon ausgehen dürfen, dass die Schüler zumindest in Kauf genommen hätten, dass die Filme auf mit beleidigenden Kommentaren Instagram veröffentlicht werden würden. Es sei lebensfremd anzunehmen, dass die Schüler nicht gewusst hätten, was der Mitschüler… [weiterlesen]
  • Die Influencerin Pamela Reif muss ihre auf Instagramm platzierte Werbung als solche kennzeichnen. So hat die erste Kammer für Handelssachen des Landgerichts Karlsruhe entschieden (Az. 13 O 38/18 KfH).

    Pamela Reifs Instagram-Posts bestehen aus einem Selbstporträt mit Begleittext. Beim Klick auf ihr Foto erscheinen sogenannte Tags mit den Markennamen von Kleidung oder Accessoires. Wenn man diese Namen anklickt, gelangt man zum Instagram-Account des jeweiligen Herstellers.

    In §5a Abs. 6 UWG verbietet das deutsche Wettbewerbsrecht geschäftliche Handlungen, deren kommerzieller Zweck nicht kenntlich gemacht wird, sofern dieser sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine Kennzeichnung als Werbung ist nach Ansicht des Gerichtes nicht entbehrlich, da nicht alle Follower den werblichen Charakter des Auftretens von Influencern… [weiterlesen]

  • Bildrecht ist ja ein ewiges Thema in der Branche. Bildredakteurin Sandra Bessiere hat für Interfoto eine Zusammenfassung geschrieben: "Bildrechte, die neben dem Urheberrecht anfallen können".
    Und so weiter! Mit Künstlerrechten, Miturheberrechten, Eigentumsrechten, den entsprechenden Schutzfristen etc.

    Kann man gut auch als "Auffrischungs-Kursus" lesen: Hier [weiterlesen]