Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Im Dezember 2014 wurde auf einer Internetseite ein Video veröffentlicht, das den Sänger Herbert Grönemeyer in einer Auseinandersetzung mit zwei Reportern auf dem Köln-Bonner Flughafen zeigt. Trotz seiner Äußerungen, Fotoaufnahmen zu unterlassen, waren er und seine Begleitung weiter fotografiert worden. In dem kurzen Film ist nur der wütende Sänger zu sehen.

    Grönemeyer erhob gegen die Betreiberin der Internetseite Klage auf Unterlassung. Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Die Berichterstattung sei einseitig erfolgt und vermittle den Eindruck, der Kläger sei anlasslos auf die Reporter losgegangen.

    Die Berufung der Beklagten vor dem Oberlandesgericht war erfolglos. Das OLG Köln bejaht ebenfalls den Unterlassungsanspruch. (Urteil vom 9.3.2017, 15 U 46/16)
    Auch wenn in dem Verhalten des Klägers ein Notwehrexzess und ein zeitgeschichtliches Ereignis zu sehen sei, sei durch die konkrete Form der Veröffentlichung die berechtigten Interessen des Klägers gemäß § 23 Abs. 2 KUG… [weiterlesen]
  • Die Überwachungskamera, die ein Wohnungseigentümer auf seinem Balkon angebracht hatte, muss er wieder abmontieren. Sie war auf den Gemeinschaftsgarten des Hauses gerichtet. Die Nachbarn dürfen auf Gemeinschaftsflächen nicht gefilmt werden. So hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 484 C 18186/18 WEG).

    Obwohl die Kamera die Nachbarn nach den Angaben des Beklagten lediglich aus einer Entfernung von drei Metern filmte und den 15 Meter entfernten Garten gar nicht erfasste, urteilte die Richterin, durch das bloße Vorhandensein der Kamera werde in die Rechte der Nachbarn eingegriffen und ein „unzulässiger Überwachungsdruck aufgebaut“.

    Es sei für die Nachbarn nicht erkennbar, ob die Kamera tatsächlich aufnehme oder nicht. Sofern eine Überwachung befürchtet werden müsse, liege bereits ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Gartennutzer vor. Das Sicherheitsinteresse des Beklagten sei zwar nachvollziehbar, nachdem in das Haus mehrmals eingebrochen worden war und dabei zwei… [weiterlesen]
  • Tja, die alte Frage wird wieder hochgekocht: Was ist eigentlich ein Fotograf? Ein Handwerker, ein Künstler oder auch nur jemand, der von seinem Können gerne leben möchte – selbst wenn er kein offizielles Abschlusszeugnis besitzt. Oder gar einen Meisterbrief hat.

    ProfiFoto ahnt Übles! Und startet eine Online-Petition gegen Pläne der Regierung, den bereits 2004 - in meinen Augen: zu Recht - abgeschafften "Meisterzwang" für gewerblich tätige Fotografen zu re-animieren.

    Hier der Hintergrund und der Aufruf zur Petition profifoto.de/szene/notizen/201…427060c&mc_eid=fd59107940 [weiterlesen]
  • Ein sorgeberechtigter Elternteil kann nicht alleine ohne familiengerichtliche Übertragung auf Löschung von Fotos des gemeinsamen Kindes auf Internetseiten klagen. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 24. Mai 2018 entschieden (13 W 10/18).

    Die Eltern eines sechsjährigen Mädchens sind geschieden, beide Eltern übten bis auf das Aufenthaltsrecht das Sorgerecht gemeinsam aus. Das Kind lebte mit der Mutter auf dem Bauernhof des neuen Partners. Die Mutter hatte Fotos ihres Kindes auf ihrer für den Bauernhof werbenden Webseite veröffentlicht. Der Kindsvater war damit nicht einverstanden und beantragte für eine beabsichtigte Klage auf Löschung der Fotos Prozesskostenhilfe.

    Das Landgericht Oldenburg wies den Antrag des Vaters zurück, der dagegen sofortige Beschwerde einlegte.

    Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Landgerichts. Alleine sei der Vater nicht befugt, gegen die Fotoveröffentlichung von Bildern seiner Tochter vorzugehen. Dafür sei entweder gegenseitiges… [weiterlesen]
  • Der Bundesrat fordert Strafen gegen Gaffer, die unerlaubt Unfälle fotografieren Das Justizministerium hat dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt, nach dem die Rechte von Toten geschützt werden sollen. Schaulustige, die Verstorbene fotografieren und die Aufnahmen dann weiterverbreiten, sollen künftig härter bestraft werden: Wenn Tote auf Fotos bloßgestellt werden, soll dies künftig mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Bisher ist das Fotografieren und Weiterverbreiten von Fotos Verstorbener straffrei. Um dies zu ändern soll der Paragraf 201a Strafgesetzbuch entsprechend ausgeweitet werden. [weiterlesen]
  • Der 26-jährige Youtuber und Musiker Austin Jones hatte 14- und 15-jährige Mädchen aufgefordert, ihm Nacktvideos von sich zu schicken und vorgegeben, ihnen dafür zu einer Model-Karriere zu verhelfen.

    Ein Richter in Chicago verurteilte ihn zu zehn Jahren Haft. Die verhängte Strafe ist doppelt so hoch wie die Mindeststrafe.

    Austin Jones war 2017 verhaftet worden. Er war wegen der Herstellung von Kinderpornographie angeklagt worden und hatte sich im Februar schuldig bekannt. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]
  • Der heute 30 Jahre alte Angeklagte hatte vor drei Jahren einer 16-jährigen Schülerin gedroht, von ihr an ihn übersandte Nacktbilder bei Facebook zu veröffentlichen oder sie auszudrucken und an ihrer Schule aufzuhängen. Er wollte sie hierdurch dazu veranlassen, von ihm gewünschte sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Schülerin erstattete Anzeige bei der Polizei.

    Das Amtsgericht Herford verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Das Landgericht Bielefeld hob das Urteil auf Berufung des Angeklagten auf, weil er noch nicht unmittelbar zur Verwirklichung einer sexuellen Nötigung angesetzt habe.

    Das Oberlandesgericht Hamm wiederum hob das Berufungsurteil auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurück. Der Angeklagte sei zu Unrecht freigesprochen worden. Er habe die für den Versuchsbeginn maßgebliche Schwelle regelmäßig überschritten, wenn er… [weiterlesen]
  • Die Künstlerin Julia Wegat portraitierte auf dem Gemälde „Rapunzel 4“ mit dem Einverständnis der Eltern ein blondes Mädchen aus ihrer Nachbarschaft mit rotem Gips. Das Bild wurde 2013 in Wegats Ausstellung „Märchenbilder“ in Halle ausgestellt: Es zeigt ein skeptisch blickendes junges Mädchen an der Schwelle zur Pubertät im roten Tanktop, das mit dem rechten Arm seinen eingegipsten rechten Arm abstützt.

    In einer katholischen Wochenzeitschrift erschien unter dem Titel „Öffentlichkeit für ein Tabuthema“ eine Besprechung der Ausstellung, in der auch „Rapunzel 4“ abgebildet wurde. Die Bilder „erzählen von Missbrauch, Gewalt, Verlassenheit und Sehnsucht“, so behauptete der Artikel.

    Die Familie des Mädchens verlangte daraufhin, dass die Künstlerin das Bild nicht mehr öffentlich zeigen dürfe. Sie klagte vor dem Amtsgericht Halle und bekam Recht. Wegat verlor auch den Berufungsprozeß vor dem Landgericht Halle. Die „Zuordnung einer bestimmten Person zu dem Themenkreis des… [weiterlesen]
  • Nachdem die Moderatorin Barbara Schöneberger 2017 an der Fahrradhelmkampagne „Du bist mir nicht egal“ des BMVI (Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) teilgenommen hatte, veröffentlichte ein Boulevard-Magazin Paparazzi-Fotos, auf denen sie und ihre noch nicht schulpflichtige Tochter ohne Helm radelten.

    Gegen die Bildveröffentlichung klagte Schöneberger vor dem Landgericht Köln. Ein Bild, auf dem sie ohne Helm auf dem Fahrrad fuhr, beurteilte das Gericht als zulässig. Nicht gezeigt werden dürfen hätte dagegen ein Bild, auf dem sie ein Fahrrad schob und ein Bildausschnitt auf dem ihre Tochter zusehen war.
    Das Oberlandesgericht Köln bestätigte im Berufungsprozess das Urteil des Landgerichtes (Urteil vom 28.3.2019 15 U 155/18). Das Bild des Kindes hätte nicht publiziert werden dürfen. Kinder von Prominenten müssten sich in der Öffentlichkeit bewegen können, ohne das ständige Risiko einer Medienberichterstattung fürchten zu müssen. Das gelte auch, wenn das… [weiterlesen]
  • Das EU-Parlament stimmte der Urheberrechtsreform zu. Um Verletzungen von Bildrechten zu ahnden, startet die Fotoplattform Flickr nun eine strategische Partnerschaft mit dem Legal Tech-Unternehmen Pixsy.

    Der Start-up, der auch eine Niederlassung in Berlin unterhält, nennt sich selbst "Legal-Tech-Unternehmen". Das meint einfach nur, dass automatisierte Bildüberprüfung im Web mit der Option verknüpft wird, eventuelle Rechteverletzungen dann auch von hauseigenen Juristen verfolgen zu lassen.

    Ab sofort steht der Service jedem Flickr-Mitglied nach einmaliger Verknüpfung des Accounts mit Pixsy zur Verfügung. Anschließend wird der Urheber bei Verletzung seiner Bildrechte benachrichtigt und kann juristische Schritte über Pixsy einleiten. Bis heute hat das Unternehmen nach eigenen Angaben die Verfolgung von 70.000 Fällen von Urheberrechtsverletzungen angeleitet. [weiterlesen]