Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Die Zuschauer einer Striptease-Vorstellung war das Fotografieren der Schau untersagt worden. In einer Boulevardzeitung wurde ein Bild ihres Auftritts veröffentlicht, dafür sprach das LG Dresden der Tänzerin eine Geldentschädigung zu. Den Berufungsprozess vor dem OLG Dresden verlor der Verlag – der Tänzerin steht eine Geldentschädigung zu (Beschluss vom 26.11.2018, 4U 1197/18).

    Die Persönlichkeitsverletzung war schwerwiegend , obwohl der Auftritt auf der Bühne - in der Sozialsphäre der Nackttänzerin stattfand. Es könne auch dann eine nur begrenzte Selbstöffnung des Persönlichkeitsrechts vorliegen, wenn eine Strip-tease-Tänzerin zur Bedingung für ihre Auftritte macht, dass diese weit entfernt von ihrem Wohnort stattfinden und der Veranstalter ein Fotografierverbot verhänge. Auch wenn für die Betroffene erkennbar sei, dass das Verbot nicht von allen Besuchern eingehalten werde, liege keine konkludente Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos vor.

    Es bestehe kein Grund, die in… [weiterlesen]
  • Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) fordert in einem gemeinsamen Papier mit weiteren Branchenverbänden eine gesetzliche Regelung des doppelten Schadensersatzanspruchs bei Urheberrechtsverletzungen.

    Die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts lassen bislang auf sich warten. Der BVPA und sieben weitere Verbände der Bildbranche fordern die zuständigen Ministerien zu einer raschen Umsetzung ihrer Versprechen auf.

    In einem gemeinsamen Positionspapier schlagen die Unterzeichner vor, den Geschädigten die doppelte Lizenzgebühr zuzusprechen, um so die illegale Nutzung geistigen Eigentums einzuschränken. Bei Entdeckung von Bildrechtsverletzungen muss bis dato maximal die einfache Lizenzgebühr beglichen werden. Der sorglose Umgang mit Bildern im digitalen Umfeld belegt, dass diese Regelung weder abhält noch abschreckt, die Leistungen anderer zu nutzen, ohne einen rechtskräftigen Lizenzvertrag abzuschließen.

    Das Bündnis setzt sich aus… [weiterlesen]
  • Rechtswidrig war die Berichterstattung über das vermutete Beziehungsende der Prominenten, die mit Papparazzi-Aufnahmen eines Restaurantbesuchs des Paares illustriert war. Das LG Köln hatte der Klägerin eine Geldentschädigung von 7.500 Euro zugesprochen. Anders als die erste Instanz erkannte das OLG Köln allerdings keine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung, verneinte den Anspruch auf Geldentschädigung und hob die Entscheidung des Landgerichts auf (Urteil v. 3.11.2016 – 15 U 66/16).

    Die heimlich aufgenommen Fotos zeigten die Prominente in neutraler Pose, der Artikel enthielt keine ehrenrührigen Aussagen oder offenbarte intime Details des Liebeslebens. Die Fotos seien an einem öffentlichen Ort aufgenommen worden. Zu Lasten der Klägerin berücksichtigte das Oberlandesgericht auch, dass sie vorher bereits selbst ihr Privatleben und insbesondere die Beziehung zu ihrem Lebensgefährten der Presse zugänglich gemacht hatte. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]
  • Nachdem der Schulleitung bekannt geworden war, dass Schüler einer 7. Klasse extreme Gewaltvideos und gewalttätige pornographische Videos in den Klassen-Chat über WhatsApp gestellt hatten, verhängte sie Ende Februar 2019 einen Ausschluss vom Unterricht für die Zeit vom 11. März bis einschließlich 22. März 2019.

    Der Eilantrag gegen den Unterrichtsausschluss vor dem Verwaltungsgericht Aachen wurde abgelehnt. Ordnungsmaßnahmen wie der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht dienten laut Gerichtsauffassung der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule und könnten angeordnet werden, wenn ein Schüler Pflichten verletze. Der Inhalt der Videos sei so verstörend, dass die Mitschüler des Antragstellers hiervor zu schützen seien und ihre Verbreitung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule diametral entgegenstünde.

    Obwohl der Schüler behauptete, er habe im Klassen-Chat andere Videos geteilt, die relativ harmlos gewesen seien und seine Eltern in der Anhörung zum… [weiterlesen]

  • Millionen von Bildern werden täglich im Netz für eigene Zwecke verwendet oder in den sozialen Medien geteilt. Nach den Erfahrungen von Copytrack werden bis zu 85 Prozent dieser Fotos und Grafiken ohne gültige Lizenz genutzt.

    Um das Bewusstsein für das Ausmaß der Bild-Urheberrechtsverletzungen im Internet zu schärfen, untersucht der Berliner Bildrechtsexperte auf Basis seiner Nutzerdaten regelmäßig, in welchem Umfang und wo Fotos illegal verwendet werden. Das Unternehmen hat seine Auswertungen erst kürzlich im kostenfreien Copytrack Global Infringement Report 2019 veröffentlicht.

    Weltweiter Bilderdiebstahl – die Spitzenreiter

    Für den Global Infringement Report 2019 hat Copytrack rund 64.000 von seinen Nutzern zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 1. Dezember 2018 als illegal markierte Bildduplikate analysiert.

    Dabei erscheinen die USA im globalen Vergleich der Länder mit den meisten Urheberrechtsverstößen mit 22,96 Prozent der weltweiten Treffer als deutlicher Spitzenreiter. In… [weiterlesen]
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde des Axel-Springer-Verlags zurückgewiesen. Das 2010 aufgenommene Foto des damals inhaftierten Moderators Jörg Kachelmann ist zu Recht verboten worden.
    Die deutschen Gerichte haben nach Ansicht des Straßburger Gerichtes angemessen zwischen dem Recht- auf Meinungs- und Pressefreiheit und dem Anspruch Kachelmanns auf Schutz seiner Persönlichkeitsrechte abgewogen. Das Foto sei zwar nicht herabwürdigend für Kachelmann, er sei aber in einer Situation gezeigt worden, in der er nicht erwarten konnte, fotografiert zu werden.
    Im Juli 2010 hatte „Bild“ online und in der Printausgabe ein Foto gezeigt, auf dem der Untersuchungshäftling mit nacktem Oberkörper zu sehen war. Kachelmann wurde 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Er hatte vor dem Kölner Landgericht und dem Kölner Oberlandesgericht gegen die Veröffentlichung des Bildes geklagt und Recht bekommen. (Barbara Hartmann) [weiterlesen]

  • Nikola Marinov (1879-1948)

    Der Januar ist traditionell der Monat, in dem Fine Arts-Agenturen darauf hinweisen, welche Künstler bzw. Ihre Werke nun "gemeinfrei" wurden. Dann können diese Werke ohne das Einverständnis des Künstlers bzw ihrer Erben genutzt werden. In Deutschland gilt für das Urheberrecht bekanntlich ja eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Berechnet jeweils auf das Ende des Kalenderjahres.

    Diesmal zitieren wir Interfoto, die Münchner Agentur hat eine umfassende Liste zum Todesjahr 1948 zusammen gestellt:

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  • Sowohl das LG wie auch das OLG München (AZ: 18 U 2056/18) haben den Antrag eines rechtsextremen Politikers abgelehnt, der eine einstweilige Verfügung gegen den Abdruck seines Fotos in einer Broschüre des Bayrischen Jugendrings beantragt hatte.

    Christoph Hofer, Vorsitzender des als rechtsextrem eingestuften Vereins „Midgard“ und einer der Verantwortlichen des Magazins „Umwelt & Aktiv“ darf weiterhin in der Broschüre „Neonazis in Niederbayern“ gezeigt werden.

    Der Verein „Midgard“ mit Sitz in Landshut war 2012 als rechtsextrem im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt worden. Er hatte dagegen geklagt, aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht verloren.

    „Midgard“ gibt die Zeitung „Umwelt & Aktiv“ heraus, die in der Broschüre des Bayerischen Jugendrings (BJR) als Beispiel dafür genannt wird, wie Rechtsextreme über vermeintlich unverfängliche Themen versuchen, ihre Ideologie zu verbreiten. Das Heft trägt den Titel „Umweltschutz-Tierschutz-Heimatschutz“.… [weiterlesen]
  • Jeder, der mit Bildern publizistisch arbeitet, hat irgendwie eine Liste im Hinterkopf: Wo kann es Ärger geben, wo müssen besondere Rechte geklärt werden? Die Münchenr Agentur Interfoto hat eine längere Auflistung zusammen getragen, die Motive und Locations zusammenfasst, bei denen eventuell weitere Nutzungsrechte abzuklären sind. Angefangen bei den berüchtigten Hunderwasserhäusern, über den beliebten Eiffelturm bei Nacht bis hin zur Dulwich Picture Gallery. Vollständig ist die Liste natürlich nicht, aber eine gute Basis. [weiterlesen]
  • Dem Kurator einer Ausstellung steht ein Unterlassungsanspruch zu, weil eine Besucherin dort fotografierte und die Bilder dann in einer Facebookgruppe veröffentlichte. Hierdurch wurde die Ausstellung, die ein nach §4 Absatz 1 UrhG geschütztes Sammelwerk darstelle widerrechtlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und das Urheberrecht des Ausstellungskurators verletzt.

    Die Ausstellung im Polizeimuseum in Ingolstadt zeigte unter dem Titel „Mythos Hinterfaifeck“ Originalakten und Schaubilder zu einem unaufgeklärten Mordfall aus dem Jahr 1922. In dem kleinen Ort Hinterkaifeck, 70 km nördlich von München, waren sechs Menschen mit einer Hacke erschlagen worden. Auf den geposteten Fotos seien die Exponate nahezu vollständig abgebildet. Trotz der beschränkten Mitgliederzahl der Facebookgruppe wertete das Gericht sie als Öffentlichkeit, weil der Zugang zu der Gruppe werde von der Beklagten auch ihr gänzlich unbekannten Personen freigegeben wurde.(Barbara Hartmann)
    hinterkaifeck.net/ [weiterlesen]