Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Den Kündigungsschutzklagen von vier Mitarbeitern der Stadt Worms hat das Arbeitsgericht Mainz stattgegegeben. Ihnen war fristlos gekündigt worden, nachdem ein Teilnehmer der WhatsApp-Gruppe den Arbeitgeber darüber informiert hatte, dass hier fremdenfeindliche Nachrichten ausgetauscht wurden. Der reagierte umgehend, fand die Bilder inakzeptabel und sprach die fristlosen Kündigungen aus.
    Da die Bilder jedoch auf den privaten Smartphones der Mitarbeiter ausgetauscht wurden und sie darauf vertrauen durften, dass der Chat unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einer abgeschlossenen Sphäre abspielte, befand das Arbeitsgericht den Kündigungsgrund als nicht gerechtfertigt.
    Das Gericht entschied aufder Grundlage der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes (z.B. BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 534/08, Rd.-Ziff. 18), dass es arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des sich äußernden Arbeitnehmers gehen darf, wenn ein Gesprächspartner diese Vertraulichkeit aufhebt und den Arbeitgeber… [weiterlesen]
  • Axel Springer Se und RTL hatten dagegen geklagt, dass die Bilder, mit denen ein Artikel über ein Gerichtsverfahren illustriert worden war, durch Verpixeln unkenntlich gemacht werden mussten. Das verstösst nicht grundsätzlich gegen die Pressefreiheit. So hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden (21.07.2017, Beschwerde Nr. 51405/12).

    Berichtet war über den Prozess gegen einen 28-jährigen Mann, dem vorgeworfen worden war, seine Eltern umgebracht und zerstückelt zu haben. Gegen die schriftliche Anordnung des Richters, das Fotografieren nur Medienvertretern zu erlauben, die zuvor schriftlich versichert hatten, das Gesicht des Angeklagten unkenntlich zu machen, erhoben Axel Springer SE und RTL erfolglos eine Gegenvorstellung und legten dann eine Verfassungsbeschwerde ein, die ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Jetzt prüfte der EGMR einen Verstoß gegen den Grundsatz der Pressefreiheit.

    Das legitime Ziel der Beschränkung der Pressefreiheit sah… [weiterlesen]
  • Michael Schumachers erwachsene Tochter nahm 2016 an einem Western-Reitturnier teil. Ein Boulevard-Magazin berichtete darüber unter dem Titel „Gina-Maria Schumacher: Ihr neues Glück!“Die privaten Fotografien, mit denen der Artikel bebildert war, dürfen nicht publiziert werden. Sie erhält eine Geldentschädigung von 775,95 Euro. Dieses Unterlassungsurteil fällte das LG Frankfurt am 27.04.2017 ( Az. 2-03 O 214/16).

    Auf den privaten Fotografien war die damals Neunzehnjährige nicht auf dem Pferderücken beim Reitturnier, sondern unter anderem als Kleinkind mit Mutter und Großmutter während eines Benefiz-Fußballspiels in Monte Carlo zu sehen. Der Artikel erzählte weniger von dem Reitsport-Ereignis als von der aktuellen familiären Situation nach dem Skiunfall Michael Schumachers im Dezember 2013.

    Durch ihre Teilnahme am Reitturnier willigt sie nach Beurteilung des Gerichtes nicht konkludent in die Veröffentlichung der privaten Bilder ein.

    Die ehemalige Einwilligung der Eltern zur… [weiterlesen]
  • Das Gemälde der Künstlerin Julia Wegat mit dem Titel „Rapunzel 4“ darf nicht länger ausgestellt werden. Es zeigt ein skeptisch blickendes junges Mädchen an der Schwelle zur Pubertät im roten Tanktop, das mit dem rechten Arm seinen eingegipsten rechten Arm abstützt. So hat das Landgericht Halle im Juni 2016 entschieden (20. Juni 2016 Az. 104C 1142/15) und damit das Urteil des Amtsgerichts Halle bestätigt (19.11.2015 Az. 104C 1142/15).

    Das Bild ist Teil eines Zyklus mit Märchenmotiven, in denen Angst und Schrecken von Kindern thematisiert werden. Wegat, Schülerin des Hyperrealisten Gottfried Helnwein, malte es 2010 und portraitierte dabei mit dem Einverständnis der Eltern das junge Mädchen Julia L.

    2013 wurde das Gemälde innerhalb der Ausstellung „Märchenbilder“ in der Halleschen Villa Rabe ausgestellt. Im Ausstellungskatalog werden ihre Bilder als Auseinandersetzung mit „Themenvon Missbrauch, Gewalt, Verlassenheit und Sehnsucht“ interpretiert.

    In der katholischen Wochenzeitung… [weiterlesen]
  • Wenn Suchmaschinen wie Google urheberrechtlich geschützte Bilder in ihren Suchergebnissen anzeigen, dann werden dadurch grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt. So hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 21.09.2017 entschieden (I ZR 11/16).

    Die Klägerin bietet auf ihrer Internetseite Fotografien an. Zugang zu auf der Seite eingestellten Fotografien erhalten gegen Entgelt nur registrierte Kunden im passwortgeschützten Bereich.

    In verkleinerter Form entdeckte die Klägerin Bilder aus dem eigentlich passwortgeschützten abgeschlossenen Bereich aber in Suchergebnissen der Suchmaschine Google.

    Sie behauptete, die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Fotografien erworben zu haben.

    Kunden hätten die Bilder aus dem passwortgeschützten Bereich ihrer Seite heruntergeladen und unerlaubt auf anderen frei zugänglichen Internetseiten veröffentlicht. Die Vorschaubilder im Google Suchergebnis stammten von diesen Internetseiten.

    Sie klagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und… [weiterlesen]

  • Die von einem Museumsfotografen des Reiss-Engelhorn-Museums in Mannheim angefertigten Bilder genießen einen eigenständigen Schutz als Lichtbilder und dürfen von Wikimedia nicht publiziert werden. So hat das OLG Stuttgart am 31. Mai 2017 entschieden (Az. 4 U 204/16).Ebenso nicht erlaubt sind Aufnahmen, die trotz des Fotografierverbotes des Museum entstanden sind.
    Geklagt hatte das Museum, weil mit den Bildern ihrer Ansicht nach geschmacklose Souvenirs bedruckt worden waren.
    Das gilt mit dem Gerichtsurteil, obwohl die fotografierten Kunstwerke seit einigen Jahren gemeinfrei waren. „Wenn man die Überlegungen des Beklagten zu Ende führe, müsste man sämtlichen Fotografien von gemeinfreien Gegenständen den Urheberschutz absprechen.“
    Für die Bilder des Fotografen, die in einem Fotoband abgedruckt worden waren hält der Museumsfotograf das Urheberrecht.
    Das Fotografierverbot des Museums falle unter das Eigentums- uns Hausrecht.
    Der Verein Wikimedia hat vor dem BGH Revision eingelegt. Ihrer… [weiterlesen]

  • Rechtsanwältin Bettina Trojahn informiert im Rahmen der nächsten PICTAnight des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter im Kölner Café und Restaurant Riphan in Köln über Rechtsfragen, über die man beim viralen Marketing in sozialen Netzwerken stolpern kann.
    Neben dem Weiterbildungsvortrag wird ein Fingerfood-Buffet und ein Begrüßungsgetränk geboten. Wer den Kurzvortrag hören möchte, der möge sich unter info@bvpa.org anmelden, die Pätze sind begrenzt. (Barbara Hartmann)

    Eintritt zur PICTAnight für BVPA-Mitglieder 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro zzgl. MwSt. [weiterlesen]


  • Es ist Reisezeit. Und zum Reisen gehört es, jede Menge Fotos zu machen. Vom Erlebten und Gesehenen. Für eigene Erinnerungen, zum Illustrieren von Erzählungen und natürlich auch, um Bilder im Netz hochzuladen und um sie kommerziell zu nutzen. Vor allem hierfür sind viele Reisende auf der Suche nach dem perfekten Reise- oder Urlaubsbild.

    Aber Vorsicht - andere Länder, andere Sitten. Schnell kann es nach dem Urlaub für die reisenden Fotografen, bei unerlaubter Nutzung der Fotos, zu Ärger kommen. Copytrack hat 5 wichtige Tipps zusammengetragen, worauf beim Fotografieren unterwegs zu achten ist.


    1. Tipp „Nur bedingt: Fotos von Personen“

    Egal ob man Fotos von Personen am Strand von Italien, vor Sehenswürdigkeiten in Japan oder Märkten von Ureinwohnern in Südamerika knipst - laut Kunsturhebergesetz hat jeder das Recht, darüber zu bestimmen, ob er selbst abgelichtet wird und ob das Foto veröffentlicht werden darf. In Europa sind alle Menschen zudem durch die Europäischen… [weiterlesen]
  • Die Bunte musste eine Richtigstellung zu Ihren Bericht über eine Begegnung des Sängers Herbert Grönemeyer mit Fotografen am Flughafen Köln/Bonn publizieren. Tatsächlich hatte er einen Fotografen am Nacken fest gehalten als er stand und der sich sodann zu Boden fallen ließ. Berichtet worden war, im Dezember 2014, Grönemeyer hätte einem Fotografen eine Reisetasche an den Kopf geschleudert und den zu Boden, gegangenen Mann mit den Händen gepackt. Dieser Bericht wurde untersagt, die Zahlung von 3.11.85 Euro wurde verhängt (Az. 28 O 225/15).

    Dem Heinrich Bauer Verlag und dem Axel Springer Verlag, die ebenfalls über die Begegnung berichtet hatten und dabei auch Fotos gezeigt hatten, wurde die Veröffentlichung der Bildnisse der Fotografen untersagt.

    Der Heinrich Bauer Verlag darf nicht verbreiten, der Sänger habe einem der Fotografen den Finger umgebogen, auf dessen Kamera eingeschlagen oder mit einer Laptop-Tasche, in der sich ein Computer befunden habe, zugeschlagen. Untersagt wurde… [weiterlesen]
  • Da ein Zeuge fand, dass ein Räuber, der eine Frau in Buxtehude auf der Straße überfallen hatte, dem Rapper Bushido sehr ähnlich gesehen hätte, nahm die Polizei der Stadt Stade kurzerhand ein Portraitfoto des Sängers als Vorlage und ließ danach ein Phantombild für die Fahndung zeichnen. Die Zeichnung ähnelt demPortraitfoto sehr, lediglich eine rote Kappe hat der Zeichner hinzugefügt und den Bart leicht verlängert.

    Das LKA Niedersachsen gab nach Spekulationen und Kritik in den sozialen Medien zu, dass das Foto als Vorlage gedient hatte.
    Zunächst war Bushido amüsiert, zeigte das Bild auf seiner Instagram-Seite und textete dazu ironisch: „Danke an die Polizei in Buxtehude für den Style Tipp! Werde mit wahrscheinlich ein rotes Cap demnächst zulegen!“ Dann erstattete er aber Strafanzeige wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger gegen Unbekannt.

    Da mit der detailgetreuen Zeichnung des Portraitfotos ein Bild Bushidos ohne seine Einwilligung veröffentlicht worden ist, wurde damit sein… [weiterlesen]