Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Von einem unbezahlten, ehrenamtlich engagierten Fotografen waren Bilder des Reiss-Engelhorn-Museums angefertigt worden und in die Mediendatenbank des Internet-Lexikons Wikimedia hochgeladen worden. Dagegen hatte die Stadt Mannheimgeklagt, die das Museum betriebt, das in seinen Räumen das Fotografieren untersagt. Das OLG Stuttgart gab der Klägerin Recht (Urteil v. 22.05.2017 4 U 204/16) und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz LG Stuttgart.

    Es wurden nicht nur Gemälde in den Museumsräumen fotografiert, sondern auch Printfotografien aus dem Museumskatalog gescannt. Der Beklagte interpretierte diese Scans nicht als schutzfähige Lichtbilder im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, denn es handele sich lediglich um die Abbildung der Gemälde in möglichst identischer Form, durch die das fotografierte Objekt substituiert werden solle. Das sah das Gericht anders. Obwohl die möglichst exakte Fotografie eines Gemäldes zwar auch eine Vervielfältigung der Malerei sei, sei wegen des vom… [weiterlesen]
  • Google soll die nach Ansicht der EU-Kommission rechtswidrige und den Interessen der Fotobranche schädliche Neufassung der Google-Bildersuche mit hochaufgelösten Bildern sowie Teilen- und Download-Funktion umgehend unterlassen. Die Kommission verhängte ein Bußgeld gegen die Internet-Firma.

    Das begrüßen sowohl der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) als auch die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju). „Wie bei Google Shopping führt Google mit seiner Anfang Februar eingeführten Bildersuche zu einem zwischengeschalteten eigenen Angebot der Großbildansicht mit Teilen-Funktion, Download-Funktion und Ähnlichkeitsanzeige. Suchende werden so vom Besuch der Original-Webseiten mit Fotos abgehalten und der Bilderdiebstahl erleichtert“, so Mathias Jahn vom BVPA.

    Im März hatten die Interessenverbände mit einem offenen Brief an Google gegen die neue Bildersuche protestiert. Sie habe nach ihren Angaben zu einem Besucherrückgang von bis zu 90 Prozent geführt und… [weiterlesen]
  • Frei von allen beengenden Textilien gehen bei der Kunstaktion „nakedHEART“, die der Fotograf Gerrit Starczewski seit 2010 immer wieder auf Festivals aufzieht, Männer und Frauen vor seiner Kamera in Position und bilden gemeinsam ein großes Herz.

    Beim Appletree Garden Festival 2011 war unter den Teilnehmern der Aktion auch ein damals mit siebzehn Jahren noch minderjähriges junges Mädchen. Als sie sich 2014 auf einem Bild im Katalog zu seiner Amsterdamer Ausstellung „Everything Rock´n´Roll“ erkannte, forderte sie 2.500 Euro Schmerzensgeld.

    Mehrere Standbilder aus einem Film, auf denen sie nackt bis auf ein Paar schwarzer Stiefel zu sehen ist, zeigte Starczewski auf seiner Internetseite und er bot laut Klage auch eine Frontalansicht über ein Merchandising Portal als Bildabzug 50x70 zum Preis von 15 Euro an.

    Die Klägerin argumentierte, ihre als Minderjährige erteilte Zustimmung sei unwirksam. Sie forderte, dass der Fotograf die Bilder nicht weiter in Katalogen, Abzügen oder online… [weiterlesen]
  • Der Oberfähnrich ist mit dem vierjährigen Beförderungsverbot und der zehnprozentigen Soldkürzung, die in einem Disziplinarverfahren gegen ihn verhängt worden war schon ausreichend bestraft – eine Dienstgradherabsetzung soll er dafür, dass er eine Kameradin mit einem in ihrer Stube versteckten Spionagewecker in ihrer Stube filmte nicht erleiden. So entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 16.02.2017 (AZ: 2 WD 14.16).

    Er hatte die junge Frau mit dem unter dem Schreibtisch deponierten Gerät unter anderem auch nackt auf dem Weg in die Dusche gefilmt. Die Soldatin hatte den Wecker entdeckt und die Filmaufnahmen gefunden.

    Verletzt worden war nicht nur das Recht am eigenen Bild, sondern auch das Recht auf Schutz der Intimsphäre.

    Strafmildernd wirkte sich dabei die Persönlichkeitsstörung aus, eine Störung des Sozialverhaltens, die ein Psychologe ihm attestierte und die als Mitursache der Tat gesehen wurde. Er habe inzwischen Reue gezeigt und eine Therapie mit Erfolg… [weiterlesen]


  • Berlin, 17.05.2017 (BVPA) – Am 9. Mai trafen sich Vertreter der Fotobranche mit einer Google-Delegation in der Berliner Niederlassung des Konzerns. Hintergrund ist der durch den BVPA initiierte offene Protestbrief von neun Verbänden, die darin auf die Verletzung von Rechten von Urhebern und Bildrechteinhabern durch die neue Bildersuche hinweisen.

    Anders als bislang erscheint seit Februar 2017 nach dem Anklicken eines Vorschaubildes das Bild in Großformat (Blow-Up) ohne Kontext der Webseite, aber mit vermeintlich ähnlichen Bildern, ohne Urhebervermerk, dafür mit einem „Teilen“-Button für Social Media oder E-Mail.

    Die Verbände-Initiative sieht die Einbindung der Bilder in Großansicht als unzulässige Vervielfältigung und Online-Zugänglichmachung, denn durch die Anzeige in Originalgröße erübrigt sich der Besuch der originalen Webseite. Google werde so selbst zum Content-Anbieter, der ein suchwortgeneriertes Bilderalbum zum Durchblättern bereitstelle. Die … [weiterlesen]
  • Mit nackten Frauen darf ein Anwalt nicht für seine Kanzlei werben. So hat das Landgericht Köln am 23.03.2017 entschieden (AZ: 24 S 22/16).

    Es war nicht der erste Versuch, schon 2013 hatte der Rechtsanwalt Kalender mit nackten oder wenig bekleideten Frauen verschenkt. Dafür hatte er von der Rechtsanwaltskammer wegen Verstoßes gegen das für Anwälte geltende Gebot sachlicher Werbung gemäß § 43b BRAO eine Rüge kassiert, die der Anwaltsgerichtshof und der Bundesgerichtshof bestätigten.

    Nichtsdestotrotz versah er zwei Jahre später 2015 einen Kalender Schwarz-weiß-Fotografien unvollständig bekleideter Modelle mit einer Kopflasche mit den Verbindungsdaten seiner Kanzlei und verteilte ihn als Werbegeschenk.

    Die Rechtsanwaltskammer leitete wieder ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 43b BRAO ein. Die Rechtsschutzversicherung des Anwalts lehnte es ab, die Kosten seiner Rechtsverteidigung zu übernehmen, da er den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt habe. Mit seiner… [weiterlesen]
  • Kreuzfahrtschiffe der Aida Linie, die mit dem urheberrechtlich geschützten Kussmund-Logo bemalt sind, dürfen fotografiert werden und die Bilder dürfen veröffentlicht werden. Das bunte Logo befindet sich in seiner Position am fahrenden Schiff bleibend draußen unter freiem Himmel an öffentlichen Plätzen und fällt damit unter die Panoramafreiheit.

    So hat der Bundesgerichtshof am 27. 4. 2017 entschieden ( IZR 247/15) und damit die Revision der Klägerin zurück gewiesen, das Urteil der Vorinstanz, des Landgerichtes Köln bestätigt.

    Es sei nicht notwendig, dass das ein urheberrechtlich geschütztes Werk ortsfest an einem Platz bleibe, damit es unter die Panoramafreiheit falle. Es sei hinreichend, wenn es sich nacheinander an verschiedenen öffentlichen Orten befinde. Eine bleibende Position sei nicht notwendig. Bleibend befinde sich ein Werk dann an einem Ort, wenn es aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt sei, für längere Dauer dort zu sein.

    So gelte die Panoramafreiheit etwa für… [weiterlesen]
  • Bild: impressum

    Vorab: «impressum - Die Schweizer JournalistInnen» ist der größte Verband der Medienschaffenden der Schweiz. Er zählt 5.000 Mitglieder, darunter auch 220 Fotografen.

    Der Verband schreibt: "In einem Umfeld, in dem die mediale Verarbeitung von Live-Musik komplexer geworden ist, wurde die vorliegende Charta einvernehmlich und in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden rund um Fotografie und Medien und den Westschweizer Musikfestivals, insbesondere dem « Montreux Jazz Festival » und dem « Paléo Festival Nyon », ausgehandelt. Ziel war es, die professionellen Beziehungen und das harmonische Arbeitsumfeld zu erhalten, sowie gemeinsam eine optimale Abdeckung in den Medien zu gewährleisten."

    Hier kann die Charta auf Deutsch herunter geladen werden [weiterlesen]


  • Die Sektion Kunst, Markt und Recht der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh) veranstaltet in Kooperation mit bild.sprachen am8. April 2017 von 15 bis ca. 18 Uhr im Wissenschaftspark Gelsenkirchen, ein Seminar, in dem es um die unberechtigte Verwendung von Bildern im Internet geht. Der Referent Konstantin Diener (coseeGmbH) erläutert, wie Fotos durch digitale Wasserzeichen identifiziert werden können.

    Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten bis Dienstag, den 28. März 2017. Infos unter dgph.de [weiterlesen]
  • Die Panoramafreiheit erlaubt nicht nur, das Gemälde „Hommage an die junge Generation“ des französischen Künstlers Thierry Noir auf einem übrig gebliebenen Stück der Berliner Mauer, der East Side Gallery, fotografisch abzulichten, sondern auch die gewerbliche Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Bilder. So hat der Bundesgerichtshof am 19. Januar 2017 entschieden (I ZR 242/15).

    Noch bevor das luxuriöse großflächig verglaste Wohnhochhaus fertig gebaut war, wurde für die Wohnungen im Internet mit dem Bild eines Architekturmodells die Werbetrommel gerührt. Auch die East Side Gallery direkt daneben wurde in dem Modell nachgebildet. Auf dem Mauerteil war eine Fotografie des Gemäldes aufgeklebt.

    Thierry Noir klagte gegen den Wohnungsanbieter. Er sah sein ausschließliches Recht als Urheber zum Vervielfältigen und öffentlichen Zugänglichmachen des Kunstwerkes verletzt. Die Nutzung seines Werkes sei nicht von der Schrankenbestimmung des § 59 gedeckt und verstoße… [weiterlesen]