Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Der Bundesverband professioneller Bildanbieter lädt am 15. September zur PICTAnight zu den rechtlichen Anfordernissen und Hindernissen bei der Lizenzierung von Bild- und Videomaterial für Social Media ins Kölner Literaturcafé Goldmund ein.

    Es referiert Florian Wagenknecht, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Tölle Wagenknecht, Spezialist auf den Gebieten des Urheber- sowie des IT- und Datenschutzrechts und seit 2010 Chefredakteur des Online-Magazins "rechtambild.de". (Barbara Hartmann)

    PICTAnight zum Thema Lizenzierung von Bild- und Videomaterial für Social Media

    1. September 2016, 19 bis ca. 21 Uhr


    Literaturcafé Goldmund, Glasstraße 2, 50823 Köln

    Kosten: Für BVPA-Mitglieder 45,00 EUR, für Nicht-Mitglieder 59,00 EUR zzgl. MwSt. (Buffet und Begrüßungsgestränk inklusive)

    Anmeldung unter: info@bvpa.org [weiterlesen]
  • Man könnte ja glauben, Menschen, die Qietscheenten mit in die Badewanne nehmen, hätten Humor. Kein Scherz ist allerdings eine aktuelle Abmahnung von elf Badeenten-Bildern, über die www.ratgeberrecht.eu berichtete.

    Elf Produktbilder aus seinem Amazon-Shop fand der Abmahner im Online-Shop und in eBay-Angeboten eines anderen Enten-Verkäufers.

    Er verlangte für den unterstellten einjährigen Einsatz der Bilder inklusive Abmahnkosten einen Schadensersatz von exakt 21.044,66 Euro.

    Der Betrag wurde nach Lizenzanalogie mit Zahlen des Tarifwerks der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing berechnet. Für die einjährige Nutzung ließ sich aus der MFM-Tabelle je Bild ein Betrag von 465,00 Euro ablesen. Für elf Bilder also 5.115,00 Euro.

    Dafür, dass die Bilder kommerziell innerhalb eines Shops verwendet worden waren, wurde ein 50%iger Aufschlag dazu berechnet. Damit ergaben sich 7.672,50 Euro.

    Ein weiterer Aufschlag wurde für die Verwendung der Fotos in zwei unterschiedlichen Web-Domains… [weiterlesen]
  • Die Modefirma Zara hatte in ihrer neuen Kollektion auf Illustrationen gesetzt. Jacken und Hosen schmückten zeichnerisch gestaltete Applikationen. Diese Modelle hat Zara jetzt wieder aus ihrem Sortiment genommen – die Illustratorin Tuesday Bassen hatte in einem Instagram-Post sehr weitgehende Ähnlichkeiten mit eigenen Zeichnungen erkannt und den Modekonzern des Diebstahls beschuldigt. Die Süddeutsche Zeitung berichtete darüber.

    Zara wies die Anschuldigungen in ihrer Antwort auf ein vorhergehendes anwaltliches Schreiben der Künstlerin zurück. Auf Instagram titelte sie: „Tuesday Bassen forderte Zara dazu auf, es zu unterlassen, ihre Werke zu stehlen und sie sagten, >>der Mangel an charakteristischen Eigenschaften, der angeblichen Designs ihrer Klientin, macht es schwer nachzuvollziehen, dass ein größerer Teil der Bevölkerung irgendwo auf der Welt diese Zeichnungen mit Tuesday Bassen in Zusammenhang bringen würde<<“. Sie zeigt in ihrem Instagram Post auch die überzeugende… [weiterlesen]
  • Für ihre Freude am Trillerpfeifen und Brüllen von Verboten vielleicht nicht immer zu Unrecht berüchtigt sind die Bademeister.

    Mit der allgemeinen Verbreitung der Smartphones und der Befürchtung, unvorteilhafte Fotos dürftig Bekleideter könnten damit einen umweglosen Weg in die Weltöffentlichkeit der sozialen Netze nehmen, kommt in vielen Badeordnungen ein ganz neuer Verbotspunkt auf. Fotografieren verboten! In vielen Bädern werden die Smartphones bereits beim Betreten eingesammelt. Über „Fotografierverbote in Freibädern“ berichtete „Fotorecht-Magazin.de“ (28.6.2016).

    In den Göppinger Kreisnachrichten konnte man allerdings schon von einer neueren Entwicklung in der Badeordnung der Göppinger Bäder lesen. In der Badeordnung von 2006 hieß es noch "Das Fotografieren im Bad ist nicht gestattet“.

    Da es sich das jedoch in der Praxis nicht durchsetzen ließ, wurde die Ordnung schließlich an die Realität angepasst, wie Thomas Jäger, der Bäderleiter bei den Göppinger Stadtwerken erklärte.

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  • Hierzulande wäre es sittenwidrig, deshalb wird die neue chinesische Geschäftsidee für Peer-to-Peer Kredite sich bei uns wohl auch nicht etablieren.

    Wer einen Kredit haben will, der kann Geld oder anderen Besitz als Sicherheit anbieten. Wer nicht einmal ein Hemd am Leibe hat, der kann auf der chinesischen Plattform Jiedaibaio wenigstens seine nackte Haut anbieten. Als „naked holding“ Zahlungssicherheit dient ein Nacktfoto, auf dem der eigene Pass lesbar in der Hand gehalten wird. So berichtete Rechtsanwalt Martin Steiger in seinem Blog, Bezug nehmend auf einen Artikel in der New York Times vom 15. Juni 2016 („To Secure Loans, Chinese Women Supply Perilous Collateral: Nude Photos”).

    Da anscheinend auf der ganzen Welt - so auch in China - niemand außer mir nackte Männer sehen möchte, sind ausschließlich weibliche Schuldner angesprochen.

    „With <naked holding> they can get two to five timest he amount of money, but when they can´t repay some have been threatened with publishing the… [weiterlesen]
  • Die Künstlersozialkasse bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten bekanntlich eine soziale Absicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu werden Beiträge gesammelt: Bildagenturen, Verlage und Unternehmen ärgern sich über Abgabesätze sowie Kontrollen durch die KSK-Prüfer. Doch wie weiß ich überhaupt, ob ich mich versichern kann oder abgabepflichtig bin?

    Der BVPA widmet sich in der PICTAnight Hamburg am 16. Juni (Pauline Café, Neuer Pferdemarkt 3, 20359 Hamburg) folgenden Fragen:

    - Welche Unternehmen müssen die Künstlersozialabgabe zahlen?
    - Welche Zahlungen führen zur Abgabepflicht?
    - Entsteht eine Abgabepflicht bei der Beauftragung ausländischer Fotografen?
    - Sind ausländische Fotoagenturen, die in Deutschland ihre Bilder vermarkten auch abgabepflichtig?
    - Wie komme ich als Fotograf in die KSK? Welche Leistungen erbringt sie?

    Referent ist Andreas Kißling. Er ist im Bereich Auskunft und Beratung bei der Künstlersozialkasse tätig.

    Der Eintritt… [weiterlesen]
  • Teilen, in der dreidimensionalen Welt eine gute Tat, kann in digitalen sozialen Medien unangenehme rechtliche Konsequenzen haben. Zu rechtlichen Problemen um den „Share“- und „Like-Button“ bietet der BVPA am 12. April ein Webinar an.

    Laut einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist das Einbinden des Facebook Like-Buttons auf der eigenen Internetseite datenschutzwidrig.

    Was müssen Bildanbieter, Blog-Betreiber und Verlage beachten? Bedeutet das „Teilen“ eines Bildes, dass eine Nutzungslizenz erteilt wird? Dürfen komplette Texte und Bilder geteilt werden? Wie sieht es mit dem Urheberhinweis beim Vorschaubild aus? Wie können vertragliche Regelungen zum „Teilen“ zwischen Bildanbietern und –käufern aussehen?

    Nach der 30-minütigen Präsentation von RA Sebastian Deubelli können die Seminarteilnehmer Fragen stellen.

    Anmelden kann man sich mit einer Mail an info@bvpa.org. (Barbara Hartmann)

    12. April 2016 von 15:30 bis 16:30

    Teilnahmekosten: 10,00 Euro für[weiterlesen]
  • Wie stellt man es an, mit Bildern Geld zu verdienen? Ein Seminar zum Thema Vermarktung bietet der BVPA am vierten und fünften März in Hamburg an.

    Am ersten Seminartag wird Rechtsanwalt Lars Rieck die juristischen Notwendigkeiten und die Grundlagen des Fotorechts erläutern.

    Am zweiten Seminartag wird Coach und Consultant für Fotografen Silke Güldner über die Bildvermarktung und die Strategie einer fokussierten Positionierung im Markt referieren, um zum Blickfang von Art Buyern zu werden.

    Sind die Kunden gewonnen, geht es schließlich um die Preisgestaltung. Darüber wird in der zweiten Häflte des zweiten Seminartages Dirk Sendel, Vorsitzender der MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing und Agenturleiter der jump Fotoagentur sprechen. (Barbara Hartmann)

     

    BVPA-Seminar zum Thema Vermarktung

    4., 5. März 2016 / Design Offices Domplatz Hamburg

    Programm: http://bvpa.webfactory.at/wp-content/uploads/2016/02/Programm_Seminar_Hamburg_2016-03-0405.pdf

    Anmeldeformular: [weiterlesen]
  • Gestritten wurde um die Schutzwürdigkeit einer Holzeisenbahn. Seit der „Geburtstagszug“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes 2013, sind die Anforderungen an die sogenannte Gebrauchskunst von der vordem geforderten Höhe eines außerordentlichen „schöpferischen Eigentümlichkeitsgrades“ auf das Niveau einer „künstlerischen Leistung“ geschrumpft worden. Damit wurde die Bedingung der Schutzfähigkeit der der zweckfreien bildenden Kunst angeglichen.

    Ab jetzt könnten nun viele bislang schutzlose Designerleistungen urheberrechtlich geschützt sein. In der Folge steigt für Fotografen und Bildvermarkter das Risiko, dass Designer als Urheber rechtliche und finanzielle Ansprüche stellen, wenn Gebrauchskunst abgelichtet worden ist.

    Der BVPA will in der PICTAnight am 24. Februar in München in einem Seminar die entstandene Rechtsunsicherheit beim Designschutz von Fotoprojekten juristisch beleuchten.

    Rechtsanwältin Dr. Anne-Katrin Petsch wird einen Impulsvortrag zum Thema halten, der in Diskussion[weiterlesen]
  • Der Schweizer Bildagenturverband SAB referiert in seinem Newsletter unter der Überschrift "CEPIC kämpft bei der Europäischen Kommission für einen besseren Schutz von Online-Bildern" die Situation. Die pointierte Zusammenfassung könnte auch für deutsche Leser interessant sein:

    "Seitdem Google in einigen Ländern eine neue Art der Darstellung von Bildsuchresultaten eingeführt hat, wirkt sich die marktbeherrschende Macht von Google im Bildmarkt immer negativer auf die Umsätze von Bildagenturen aus, weil dem Raubkopieren damit Vorschub geleistet wird.

    CEPIC hat deshalb im November 2013 mit der Unterstützung europäischer und amerikanischer Organisationen eine Beschwerde gegen Google Images eingereicht.

    Diese ist von der neuen Kommissarin für Antitrust-Angelegenheiten, Frau Vestager, mit starker Hand angegangen worden. Sie wollte wissen, wie die Bildbranche durch die Art der Präsentation der Google-Suchresultate geschädigt wird und wie das in der Praxis aussieht. CEPIC hatte dadurch… [weiterlesen]