Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Die Anzenberger Gallery veranstaltet am 13. Januar 2016 um 18.00 einen Workshop zum Thema „Urheberrecht in der Fotografie in Zeiten von digitalen Medien und Social Media“.

    Um Bildrechtsfragen im Zeitalter des Internets soll es gehen. Welche Rechte haben die Sozialen Medien, wenn Fotos auf Facebook, Twitter, FlickR und Co gepostet werden? Wie kann ich mich wehren, wenn jemand ein Foto von mir ohne meine Zustimmung verwendet? Wie sieht es mit der Relation von Aufwand und Ertrag aus, wenn ich einen Missbrauch rechtlich verfolgen lasse?

    Den Workshop leitet RA Dr. Andreas Seling, der auch Vortragender an mehreren Fachhochschulen in Österreich zum Thema IP Recht und Socual Media ist. (Barbara Hartmann)

    Ort:AnzenbergerGallery, Absberggasse 27, 1100 Wien

    Teilnahmegebühr: Euro 75,-

    Anmeldung: Tanja Ehrenreich, workshops@anzenberger.com, Teil +43 1 587 82 51

     

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  • Vor dem Amtsgericht Nürnberg (Az.: 32 C 4607/15) gescheitert ist das Mannheimer Reiss-Engelhorn Museum mit einer Klage gegen Wikipedia. Streitpunkt war das Foto eines Richard Wagner Gemäldes, für das das Museum Rechte geltend machte.

    Das Amtsgericht bestätigte Wikipedias Standpunkt, das Bild sei gemeinfrei. Die siebzigjährige Schutzfrist des Urheberrechtes des Maler Caesar Willich ist abgelaufen – er lebt seit 1886 nicht mehr. Das Ablichten des Gemäldes durch den Hausfotografen erfüllt nach Ansicht des Richters „noch nicht die Kriterien für einen urheberrechtlichen Lichtbildschutz“. „Zudem liegt in der reinen Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage eine rein technische Tätigkeit“, so das Urteil.

    Begründet wird die Entscheidung damit, mit der Reproduktion des Gemäldes durch die Fotografie, könne nicht die Gemeinfreiheit ausgehebelt und ein neues Schutzrecht mit einer weiteren Schutzdauer geschaffen werden.

    Dass das Museum selbst den Besuchern das Knipsen des gemeinfreien Bildes[weiterlesen]
  • Im Penny-Werbeflyer aus dem Januar 2010 waren zwei Mädchen und eine Frau im „Püppi“ Langstrumpf Kostüm zu sehen. Die Klägerin war schon 1989, zu Lebzeiten der Autorin Lindgren, die Nutzungsrechte an allen Werken übertragen worden. Sie sah mit den Kostümbildern ihre Rechte verletzt und verlangte Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr von 50.000 Euro.

    Die Fotos von „Püppi Langstrumpf“ Karnevalskostümen im Penny-Werbeflyer verletzen nicht das Urheberrecht der Rechtsnachfolgerin der Kinderbuchautorin.

    So hat der BGH mit seinem Urteil vom 19.11.2015 (Az.: I ZR 149/14) entschieden und damit die Urteile der Erstinstanzen LG und OLG Köln aufgehoben und in der Revision sein eigenes vom 17.07.2013 bestätigt (Az.: IZR 52/12). Offen war 2013 geblieben, ob die Klägerin Ansprüche aus dem ergänzenden Leistungsschutzrecht geltend machen könne, die sich gemäß §§ 3,4 Nr. 9, § 9 UWG sowie aus §§ 823, 826 BGB ergeben.

    Der BGH verwies 2013 den Fall wiederum zurück an das OLG Köln. Dort[weiterlesen]
  • Wer mehr zum Thema Eventfotografie lernen möchte, muss nicht durch den Regen laufen. Das Seminar, das der BVPA am 10. Dezember von 15.30 bis 16.30 anbietet, wird als Webinar direkt auf den eigenen Computerschirm geliefert.

    RA Sebastian Deubelli erläutert in einem Kurzvortrag von etwa 30 Minuten die wichtigsten Punkte zur Eventfotografie. Welche rechtlichen Probleme können beim Fotografieren auf Veranstaltungen entstehen? Anschließend können die Teilnehmer Fragen stellen.

    Sehen und hören kann man übrigens den Referenten und natürlich die Präsentation – die Teilnehmer können sich untereinander nicht sehen.

    Die Webinar-Teilnahme kostet für BVPA-Mitglieder 10,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 20,00 Euro pro Person zzgl. Mehrwertsteuer. (Barbara Hartmann)

    Anmelden kann man sich unter info@bvpa.org. [weiterlesen]
  • Das Dienstgebäude der höchsten Polizeibehörde steht mitten in Düsseldorf. Die wegen des „besonderen Schutzbedürfnisses“ installierten Überwachungskameras sparen anscheinend auch die Nachbarn nicht völlig aus.

     Eine der Kameras ziele direkt auf ihre Privatwohnung und deren Außenterrasse vor der Küche, wie eine Mieterin festgestellt haben will.

    Die „Rheinische Post“ berichtete am 16. November, dass die Frau nicht bereit ist, den „erheblichen Überwachungsdruck“ hinzunehmen. Sie hat Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf erhoben. Sie will erreichen, dass die auf ihre Wohnung gerichtete Kamera entfernt wird. Am 27. November startet der Prozess. (Barbara Hartmann)

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  • Mit dem Urteil im sogenannten Reprobel-Verfahren hat der Europäische Gerichtshof am 12. November entschieden, dass Verlage nicht an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können. Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtslinie InfoSoc (2001/29/EG). Bisher wurden die Ausschüttungen zwischen Verlagen und Autoren aufgeteilt.

    Der Bundesverband professioneller Bildanbieter sieht das Urteil kritisch und befürchtet Auswirkungen auf die Bildagenturen. Die VG Bild-Kunst habe im Juli des Jahres angekündigt, die Zahlungen an die Bildagenturen vorläufig auszusetzen, so Alexander Koch in einer Pressemitteilung vom 13. November. Es sei juristisch zu klären, ob die Bildagenturen wie Verlage als Inhaber übertragener Rechte zu behandeln seien.

    Auch der Börsenverein kritisiert das EuGH-Urteil - Verlage müssten für ihre Leistungen honoriert werden. Er droht Kürzungen bei den Autorenvergütungen an und appelliert an die EU-Kommission,[weiterlesen]
  • Wer noch dabei sein möchte, sollte sich schnell entscheiden, denn am 4. September ist Anmeldeschluss für das erste Intensivseminar der Bildbeschaffer.

    Angeboten werden drei verschiedene Seminarvarianten. Sie richten sich an Werbeagenturen, Unternehmen und Redaktionen, die Bilder benötigen und die ihre Mitarbeiter schulen möchten.

    Erstens sechsstündige Kompaktseminare Bildbeschaffung in fünf verschiedenen Städten und zweitens Exklusivseminare im Hause des Kunden. Am 24./25. September startet in Hamburg zum ersten Mal die dritte Variante – das zweitägige Intensivseminar.

    Termine und Anmeldebedingungen findet man hier:

    http://www.die-bildbeschaffer.de/seminare.

     

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  • PiReCon und die Rechtsanwältin Annika Trockel veranstalten am 9. September in Köln ein umfassendes Seminar zum Thema Bildrechte.

    Hauptpunkte der Agenda werden sein: „Urheberrecht“, „Social Media / Onlinemarketing“ und die „Bildbeschaffung“.

    Den expliziten Seminaraufbau kann man hier finden:

    http://www.pirecon.de/images/seminare/Seminar_PiReCon_09_11_2015.pdf

     

    Seminarort: Das Büro… Abels & Partner GmbH, Theodor-Heuss-Ring 2, 50 668 Köln

    Zeit:10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    Teilnahmegebühr: 239,- Euro* für Frühbucher bis zum 12.10.2015

    * Bei Mehrfachanmeldungen aus einem Unternehmen wird auf jede weitere Person ein Rabatt von 10% gewährt. Alle Preise inkl. Mittags-Snack

    Anmelden kann man sich mittels einer kurzen Email an info@pirecon.de

     

    (Barbara Hartmann) [weiterlesen]
  • Nachdem die vorige PICTAnight in München abgehalten wurde, lädt der BVPA für die nächste PICTAnight in den hohen Norden ein, in das Hamburger Tag & Abend Café Osterdeich.

    Am 17.09. sollen die Teilnehmer hier ein Fotorechts-Update zum sogenannten „Framing“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs bekommen.

    Da „Framing“ mit diesem Urteil keine Urheberrechtsverletzung darstellt, können Bilder und Videos mittels HTML-Frame von einer Quellseite legal in eine andere Webseite eingebettet werden. Ist das legalisierter Bilddiebstahl? – fragt der BVPA. Werden Bildanbieter in Zukunft nicht nur durch Copy-and-paste enteignet, sondern auch durch legales Framing?

    Die Referentin Silke Kirberg, Inhaberin der auf das Urheberrecht spezialisierten Kanzlei Kirberg in Hamburg wird auf folgende Themen eingehen. Erstens auf die Auswirkungen der aktuellen Urteile des EuGH und BGH. Zweitens auf die rechtlichen Schutzmaßnahmen gegen Framing. Drittens auf die Frage, warum auch die Bildnutzer Maßnahmen gegen… [weiterlesen]
  • Obwohl ein Portraitfoto ohne Lizenz als Werbebild verwendet wurde, gab es in diesem Fall keinen Schadensersatz. Weil die Beschuldigte nicht wusste, dass die auf 1 Jahr befristet Bildlizenz, die ihr kostenlos eingeräumt worden war abgelaufen war und sie deshalb schuldlos handelte. So entschied das Landgericht Bonn (9 O 163/14), wie www.ferner-alsdorf.de berichtete.

    Das Bild hatte die beklagte Schuhhändlerin als kostenloses Werbematerial erhalten, inklusive Rechten zur Verwendung und auch Unterlizenzierung. Die Rechte waren allerdings zeitlich befristet und bereits abgelaufen, als das Foto dann eingesetzt wurde.

    Das Gericht weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BGH ein Verschulden des unberechtigten Verwendung nur unter ganz besonderen Umständen entfalle (BGH, Urteil vom 14.04.1992, VI ZR 285/91). „Grundsätzlich muss jemand, der das Bildnis einer anderen Person eigennützig veröffentlichen bzw. verwenden will besonders gründlich prüfen, ob und inwieweit er dazu… [weiterlesen]