Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 234

  • Eine Änderung des Kulturgutschutzgesetzes Deutschlands ist geplant.

    Der Schutz von Kulturgut soll neu geregelt werden und an EU-Recht angepasst werden. Es könnte dazu kommen, dass in Zukunft nicht für Einzelwerke, die als nationales Kulturgut gelistet sind, sondern für ganze Museumssammlungen kollektiv restriktive Ausfuhrbestimmungen gelten.


    Als Reaktion darauf hat Georg Baselitz fünf Dauerleihgaben aus der Pinakothek der Moderne abgezogen. Für eine umfangreiche Sammlung von Joseph Beuys´ und Andy Warhols Werken wurde mit den Leihgebern vereinbart, die Werke im Museum zu belassen, bis der neue Gesetzestext formuliert ist und abzusehen ist, wie die Gesetzesänderung am Ende aussehen wird. (Barbara Hartmann)

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  • Die Geschichte, die dem Datenschutz-/Bürgerrechtsaktivisten und Mitglied der Piraten Partei Florian Altherr passierte, klingt wie ein Schildbürgerstreich und fast zu wild, um wahr zu sein. Justillon.de berichtete darüber.


    Als Altherr mit dem Fahrrad in Wiesbaden unterwegs war, entdeckte er ein Blitzgerät und fotografierte es mit dem Handy. Zwei Hilfspolizistinnen verlangten von ihm, die Bilder zu löschen. Die Persönlichkeitsrechte des Blitzers würden verletzt. Der Bürgerrechtsaktivist kannte seine Rechte und weigerte sich. Daraufhin riefen die Verkehrsüberwacherinnen Verstärkung. Mit Blaulicht kam dann ein Fahrzeug mit vier weiteren Hilfspolizisten, das mit angeschaltetem Blaulicht auf der rechten Fahrspur vor dem Blitzgerät zum Stehen kam.


    Altherr weigerte sich weiter, die Bilder zu löschen. Woraufhin die Ordnungskräfte minutenlang telefonierten und endlich zu dem Ergebnis kamen, ihm doch zu gestatten, die Bilder zu behalten. Nicht ohne den Hinweis, man wisse ja, woher das Bild

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  • Kein Ende der Panoramafreiheit – EU-Parlament lehnt Einschränkung ab


    Der Protest gegen ein drohendes Ende der Panoramafreiheit war unüberhörbar.


    In der Plenarabstimmung heute morgen lehnte das EU-Parlament die Einschränkung der Panoramafreiheit mit großer Mehrheit ab, wie die dpa meldet.


    Damit sind in Deutschland und den meisten Staaten der EU weiter Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für kommerzielle Produkte hergestellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland gilt weiterhin keine Panoramafreiheit.


    Noch ist der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts nicht bindend. Erst im Herbst kommt der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) von der EU-Kommission. (Barbara Hartmann)


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  • Offensichtlich auf Krankenschein in den Urlaub gestartet war eine Auszubildende. Da sie ihren Plan und die Urlaubsbilder aus Mallorca nicht leise für sich behielt, sondern auf Facebook mit der Welt teilte und ihr Arbeitgeber das mitbekam, wurde ihr fristlos gekündigt. So berichtet die Kanzlei Samnée & Gotsche auf ihrer Webseite.


    Im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf schloss sie einen Vergleich mit ihrem Arbeitgeber, in dem sich beide auf die Beendigung ihres Ausbildungsverhältnisses einigten (Arbeitsgericht Düsseldorf 7 Ca 2591/11).


    „Die im Dunkeln sieht man nicht." Die in Facebook sieht man schon. (Barbara Hartmann)

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  • „Die Welt" am berichtete am 2. Juli, ein Großteil der Abgeordneten im EU-Parlament sei gegen eine Änderung des Urheberrechts und die Fraktionen hätten sich darauf verständigt bei der Plenar-Abstimmung am 9. Juli gegen die anderslautende Stellungnahme des Rechtsausschusses zu stellen. So verlautete es aus Brüsseler Parlamentskreisen, so „Die Welt".


    Unterdes werden die Stimmen gegen das befürchtete Ende der Panoramafreiheit immer noch mehr und lauter. Die Hitze um das Thema nimmt nicht ab. Die Abstimmung ist ja auch noch nicht gelaufen und die Sorge um das Ende der Panoramafreiheit bei den Medienschaffenden groß.


    Hier sollen die Pressemitteilungen des Bundesbüros Jugendpresse Deutschland e.V. und des BVPA zitiert sein. (Barbara Hartmann)


    150701_PM_Panoramafreiheit (Bundesbüro Jugendpresse Deutschland e.V.)


    positionspapier2015-07-03-beibehaltung_panoramafreiheit-kurzfassung (BVPA)


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  • Bis Montag, dem 29. Juni um 10.00 lief die Unterschriftenaktion der Wikipedia. Mit ihrer „Initiative für die Panoramafreiheit" sollen die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes in einem offenen Brief dazu bewegt werden, am 9. Juli so abzustimmen, dass das Urheberrecht nicht europaweit so neu geregelt wird, dass es „nicht mehr möglich" sein wird, „Fotos aus dem öffentlichen Raum unter freien Lizenzen zu veröffentlichen." Vom 23. Juni bis 29. Juni 2015 haben 4247 Wikipedia-Nutzer für die Initiative unterschrieben

    Laut Auffassung des Rechtsausschusses sollte „die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein".


    Nun ist das in diesem Zusammenhang als Schreckensbild des Fotografierverbotes gezeigte Brandenburger Tor in den Jahren 1788 bis 1791 nach Entwürfen von Carl Gotthard Langhans des

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  • Die Panoramafreiheit ist gerade ein heißes Thema, das Thema der nächsten PICTAnight ist brandaktuell. Am 9. April wird im Europaparlament über den Initiativbericht des Europäischen Parlaments zur Evaluation des Urheberrechts abgestimmt.


    Ebenso für den 9. Juli angesetzt ist die nächste PICTAnight. Das Thema der Ausweitung des Fotografierverbots in Parkanlagen steht auf der Agenda.


    Darf man im Schlosspark fotografieren – oder doch nicht? Muss man Verbotsschildern oder der Ansage resoluter Parkwächter gehorchen, droht Post vom Anwalt?

    Erwarten kann man einen Impulsvortrag von RA Dr. Schippan, also keine frontale Unterrichtung, sondern ein interaktives Referat, in dem auch die PICTAnight-Besucher zu Wort kommen.




    • Welche Rolle spielt das Eigentumsrecht bei öffentlichen Parkanlagen?

    • Welche Auswrikungen haben die Sanssouci-Entscheidungen?

    • Ab wann gilt die Panoramafreiheit?

    • Wer ist berechtigt, Fotografieverbote auszusprechen?

    • Gibt es eine Sonderregelung für die aktuelle
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  • Es gibt Orte, von denen man ahnt, dass sich vielleicht peinliche Komplikationen ergeben könnten und die man deshalb lieber nicht mit Kollegen oder gar Vorgesetzten besucht. Etwa schummrige Bars, insbesondere im Rotlichtmilieu. Als unschuldig und unverfänglich galten bislang Restaurants und Eiscafés. Das ist ein Fehler.


    Ein Fehler, der vier Altenpflegerinnen aus Basel den Job kostete. So berichteten justillion.de und 20min.ch. Die Vier saßen mit ihrer Stationsleiterin im amerikanischen Restaurant „Papa Joe´s" zusammen. Zum Nachtisch wurde Bananensplit bestellt. Der war auf eine Art dekoriert, die bei Polterabenden beliebt ist, mit einer aufrecht stehenden Banane.


    Alle lachten, die Chefin ließ sich beim Biß in die Banane fotografieren. Was sie später bereute: "Es ist mir erst im Nachhinein bewusst geworden, dass ich nicht nur einfach in eine Banane gebissen habe. Aber als ich bemerkte, wie ich da vorgeführt wurde, ist in mir alles hochgekommen. Ich konnte nicht mehr mitmachen».


    Dass

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  • Ein Möbelhaus ist keine Kunsthalle – und doch finden auch an solch profanen Orten von Zeit zu Zeit Ausstellungen statt. In diesem Fall war es eine Gemäldeausstellung. Als der Künstler danach seine Bilder auf Fotos des neuen Möbelkatalogs und der Internetseite des Möbelhauses wiederfand, klagte er. Er sah sein Urheberrecht verletzt und verlangte Auskunft und Schadensersatz.


    Seine Gemälde seien nur unwesentliches Beiwerk im Sinne des § 57 UrhG, befanden das Landgericht und das OLG Köln. Sie wiesen seine Klage deshalb ab.


    Der Bundesgerichtshof sieht es anders (Urteil vom 17.11.2014 -Az.: I ZR 177/13).


    Anders als die Vorinstanzen hat der BGH dabei nicht den Anteil der Gemälde am gesamten Möbelkatalog im Blick, sondern den Raum und die Bedeutung der Gemälde auf den einzelnen Möbelbildern. Hauptgegenstand der Veröffentlichung sei jeweils die konkrete Fotografie. Wäre das anders, wären einzelne Werke in umfangreichen Veröffentlichungen weniger geschützt, als in kleiner formatigen.


    Wann ist

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