Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 241

  • Wer mehr zum Thema Eventfotografie lernen möchte, muss nicht durch den Regen laufen. Das Seminar, das der BVPA am 10. Dezember von 15.30 bis 16.30 anbietet, wird als Webinar direkt auf den eigenen Computerschirm geliefert.

    RA Sebastian Deubelli erläutert in einem Kurzvortrag von etwa 30 Minuten die wichtigsten Punkte zur Eventfotografie. Welche rechtlichen Probleme können beim Fotografieren auf Veranstaltungen entstehen? Anschließend können die Teilnehmer Fragen stellen.

    Sehen und hören kann man übrigens den Referenten und natürlich die Präsentation – die Teilnehmer können sich untereinander nicht sehen.

    Die Webinar-Teilnahme kostet für BVPA-Mitglieder 10,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 20,00 Euro pro Person zzgl. Mehrwertsteuer. (Barbara Hartmann)

    Anmelden kann man sich unter info@bvpa.org. [weiterlesen]
  • Das Dienstgebäude der höchsten Polizeibehörde steht mitten in Düsseldorf. Die wegen des „besonderen Schutzbedürfnisses“ installierten Überwachungskameras sparen anscheinend auch die Nachbarn nicht völlig aus.

     Eine der Kameras ziele direkt auf ihre Privatwohnung und deren Außenterrasse vor der Küche, wie eine Mieterin festgestellt haben will.

    Die „Rheinische Post“ berichtete am 16. November, dass die Frau nicht bereit ist, den „erheblichen Überwachungsdruck“ hinzunehmen. Sie hat Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf erhoben. Sie will erreichen, dass die auf ihre Wohnung gerichtete Kamera entfernt wird. Am 27. November startet der Prozess. (Barbara Hartmann)

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  • Mit dem Urteil im sogenannten Reprobel-Verfahren hat der Europäische Gerichtshof am 12. November entschieden, dass Verlage nicht an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können. Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtslinie InfoSoc (2001/29/EG). Bisher wurden die Ausschüttungen zwischen Verlagen und Autoren aufgeteilt.

    Der Bundesverband professioneller Bildanbieter sieht das Urteil kritisch und befürchtet Auswirkungen auf die Bildagenturen. Die VG Bild-Kunst habe im Juli des Jahres angekündigt, die Zahlungen an die Bildagenturen vorläufig auszusetzen, so Alexander Koch in einer Pressemitteilung vom 13. November. Es sei juristisch zu klären, ob die Bildagenturen wie Verlage als Inhaber übertragener Rechte zu behandeln seien.

    Auch der Börsenverein kritisiert das EuGH-Urteil - Verlage müssten für ihre Leistungen honoriert werden. Er droht Kürzungen bei den Autorenvergütungen an und appelliert an die EU-Kommission,[weiterlesen]
  • Wer noch dabei sein möchte, sollte sich schnell entscheiden, denn am 4. September ist Anmeldeschluss für das erste Intensivseminar der Bildbeschaffer.

    Angeboten werden drei verschiedene Seminarvarianten. Sie richten sich an Werbeagenturen, Unternehmen und Redaktionen, die Bilder benötigen und die ihre Mitarbeiter schulen möchten.

    Erstens sechsstündige Kompaktseminare Bildbeschaffung in fünf verschiedenen Städten und zweitens Exklusivseminare im Hause des Kunden. Am 24./25. September startet in Hamburg zum ersten Mal die dritte Variante – das zweitägige Intensivseminar.

    Termine und Anmeldebedingungen findet man hier:

    http://www.die-bildbeschaffer.de/seminare.

     

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  • PiReCon und die Rechtsanwältin Annika Trockel veranstalten am 9. September in Köln ein umfassendes Seminar zum Thema Bildrechte.

    Hauptpunkte der Agenda werden sein: „Urheberrecht“, „Social Media / Onlinemarketing“ und die „Bildbeschaffung“.

    Den expliziten Seminaraufbau kann man hier finden:

    http://www.pirecon.de/images/seminare/Seminar_PiReCon_09_11_2015.pdf

     

    Seminarort: Das Büro… Abels & Partner GmbH, Theodor-Heuss-Ring 2, 50 668 Köln

    Zeit:10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    Teilnahmegebühr: 239,- Euro* für Frühbucher bis zum 12.10.2015

    * Bei Mehrfachanmeldungen aus einem Unternehmen wird auf jede weitere Person ein Rabatt von 10% gewährt. Alle Preise inkl. Mittags-Snack

    Anmelden kann man sich mittels einer kurzen Email an info@pirecon.de

     

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  • Nachdem die vorige PICTAnight in München abgehalten wurde, lädt der BVPA für die nächste PICTAnight in den hohen Norden ein, in das Hamburger Tag & Abend Café Osterdeich.

    Am 17.09. sollen die Teilnehmer hier ein Fotorechts-Update zum sogenannten „Framing“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs bekommen.

    Da „Framing“ mit diesem Urteil keine Urheberrechtsverletzung darstellt, können Bilder und Videos mittels HTML-Frame von einer Quellseite legal in eine andere Webseite eingebettet werden. Ist das legalisierter Bilddiebstahl? – fragt der BVPA. Werden Bildanbieter in Zukunft nicht nur durch Copy-and-paste enteignet, sondern auch durch legales Framing?

    Die Referentin Silke Kirberg, Inhaberin der auf das Urheberrecht spezialisierten Kanzlei Kirberg in Hamburg wird auf folgende Themen eingehen. Erstens auf die Auswirkungen der aktuellen Urteile des EuGH und BGH. Zweitens auf die rechtlichen Schutzmaßnahmen gegen Framing. Drittens auf die Frage, warum auch die Bildnutzer Maßnahmen gegen… [weiterlesen]
  • Obwohl ein Portraitfoto ohne Lizenz als Werbebild verwendet wurde, gab es in diesem Fall keinen Schadensersatz. Weil die Beschuldigte nicht wusste, dass die auf 1 Jahr befristet Bildlizenz, die ihr kostenlos eingeräumt worden war abgelaufen war und sie deshalb schuldlos handelte. So entschied das Landgericht Bonn (9 O 163/14), wie www.ferner-alsdorf.de berichtete.

    Das Bild hatte die beklagte Schuhhändlerin als kostenloses Werbematerial erhalten, inklusive Rechten zur Verwendung und auch Unterlizenzierung. Die Rechte waren allerdings zeitlich befristet und bereits abgelaufen, als das Foto dann eingesetzt wurde.

    Das Gericht weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BGH ein Verschulden des unberechtigten Verwendung nur unter ganz besonderen Umständen entfalle (BGH, Urteil vom 14.04.1992, VI ZR 285/91). „Grundsätzlich muss jemand, der das Bildnis einer anderen Person eigennützig veröffentlichen bzw. verwenden will besonders gründlich prüfen, ob und inwieweit er dazu… [weiterlesen]
  • Eine Änderung des Kulturgutschutzgesetzes Deutschlands ist geplant.

    Der Schutz von Kulturgut soll neu geregelt werden und an EU-Recht angepasst werden. Es könnte dazu kommen, dass in Zukunft nicht für Einzelwerke, die als nationales Kulturgut gelistet sind, sondern für ganze Museumssammlungen kollektiv restriktive Ausfuhrbestimmungen gelten.


    Als Reaktion darauf hat Georg Baselitz fünf Dauerleihgaben aus der Pinakothek der Moderne abgezogen. Für eine umfangreiche Sammlung von Joseph Beuys´ und Andy Warhols Werken wurde mit den Leihgebern vereinbart, die Werke im Museum zu belassen, bis der neue Gesetzestext formuliert ist und abzusehen ist, wie die Gesetzesänderung am Ende aussehen wird. (Barbara Hartmann)

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  • Die Geschichte, die dem Datenschutz-/Bürgerrechtsaktivisten und Mitglied der Piraten Partei Florian Altherr passierte, klingt wie ein Schildbürgerstreich und fast zu wild, um wahr zu sein. Justillon.de berichtete darüber.


    Als Altherr mit dem Fahrrad in Wiesbaden unterwegs war, entdeckte er ein Blitzgerät und fotografierte es mit dem Handy. Zwei Hilfspolizistinnen verlangten von ihm, die Bilder zu löschen. Die Persönlichkeitsrechte des Blitzers würden verletzt. Der Bürgerrechtsaktivist kannte seine Rechte und weigerte sich. Daraufhin riefen die Verkehrsüberwacherinnen Verstärkung. Mit Blaulicht kam dann ein Fahrzeug mit vier weiteren Hilfspolizisten, das mit angeschaltetem Blaulicht auf der rechten Fahrspur vor dem Blitzgerät zum Stehen kam.


    Altherr weigerte sich weiter, die Bilder zu löschen. Woraufhin die Ordnungskräfte minutenlang telefonierten und endlich zu dem Ergebnis kamen, ihm doch zu gestatten, die Bilder zu behalten. Nicht ohne den Hinweis, man wisse ja, woher das Bild

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  • Kein Ende der Panoramafreiheit – EU-Parlament lehnt Einschränkung ab


    Der Protest gegen ein drohendes Ende der Panoramafreiheit war unüberhörbar.


    In der Plenarabstimmung heute morgen lehnte das EU-Parlament die Einschränkung der Panoramafreiheit mit großer Mehrheit ab, wie die dpa meldet.


    Damit sind in Deutschland und den meisten Staaten der EU weiter Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für kommerzielle Produkte hergestellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland gilt weiterhin keine Panoramafreiheit.


    Noch ist der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts nicht bindend. Erst im Herbst kommt der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) von der EU-Kommission. (Barbara Hartmann)


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